Betreff
Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels für Burgdorf
Vorlage
2013 0302
Aktenzeichen
80-rh
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Burgdorf erkennt die als Anlage beigefügte Fortschreibung des Mietspiegels für Burgdorf 2013 als qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558 d BGB an und setzt diesen somit per 21.02.2013 in Kraft.

 

Sachverhalt und Begründung:

Im 1. Quartal 2011 wurden erstmals für die Kommunen der Region Hannover qualifizierte Mietspiegel veröffentlicht. Der Rat hatte mit Beschluss vom 24.02.2011 den Mietspiegel für das Gebiet der Stadt Burgdorf als qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558 d BGB anerkannt.

 

Um ständige Aktualität aufzuweisen und damit auch weiterhin Gültigkeit zu behalten, ist ein qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558 d Abs. 2 BGB im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Hierfür kann eine Stichprobe des Wohnungsmarktes oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zu Grunde gelegt werden.

 

Die Region Hannover hat sich dafür entschieden, eine erneute Stichprobe zu ziehen und damit die Fortschreibung der qualifizierten Mietspiegel nicht auf die Entwicklung des Preisindexes zu stützen.

 

Wie auch bereits bei der Ersterstellung der qualifizierten Mietspiegel wird die Fortschreibung der qualifizierten Mietspiegel erst durch die Anerkennung durch einen entsprechenden politischen Beschluss der jeweiligen Kommune in Kraft gesetzt. Es ist daher zwingend erforderlich, die Fortschreibung der qualifizierten Mietspiegels spätestens zwei Jahre nach der erstmaligen Anerkennung in Kraft zu setzen, da die Datenerhebungen andernfalls den Status eines „qualifizierten“ Mietspiegels verlieren. Die Region hat die regionsangehörigen Städte und Gemeinden wiederum um Anerkennung des jeweiligen Mietspiegels gebeten.

 

Inzwischen liegt hier die druckfähige Fassung des fortgeschriebenen Mietspiegels für Burgdorf 2013 vor. Die aktualisierten Daten zeigen, dass die Mietpreise in Burgdorf im Allgemeinen leicht angestiegen sind, insbesondere für sehr kleine Wohnungen in Altbauten (sh. 1A der Mietpreistabelle auf S. 7). Dagegen sind vereinzelte Mieten für verschiedene Wohnungsgrößen in allen drei Baualtersklassen leicht gesunken (sh. 1B, 1C, 2A, 4A).

 

Der Druck der Broschüren wird nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Burgdorf durch die Region Hannover veranlasst, die ebenfalls die hierfür anfallenden Kosten trägt.

 

 

 

Anlage:

-         Mietspiegel Burgdorf 2013

-         zum Vergleich: Mietspiegeltabelle aus 2011