Beschlussvorschlag:
Gemäß §
110 Abs. 6 NKomVG wird das dem Originalprotokoll als Anlage ....... beigefügte
Haushaltssicherungskonzept
für das Haushaltsjahr 2013
in der
Form, wie es sich unter Berücksichtigung der Beschlussfassung des Rates zur
Haushaltssatzung 2013 ergibt, beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Folgende Änderungen haben sich zu dem mit Vorlage Nr. 2012 0265 verteilten Haushaltssicherungskonzept ergeben:
Haushaltssicherungsmaßnahmen
Listen
Teil A. Fortschreibung der Haushaltssicherungskonzepte 2010 bis 2012
A.1. Maßnahmen die bereits im Haushaltsplan 2013 berücksichtigt sind
Hier wurden versehentlich einzelne Maßnahmen aufgeführt (lfd. Nrn. 20 bis 23, 32 – Zuschüsse an übrige Bereiche und Veranstaltungen im Rahmen der Altenhilfe u. Bewirtschaftungskosten), die nicht in den Haushaltssicherungskonzepten 2010 bis 2012 beschlossen worden sind. Eine Kürzung bzw. Streichung der Haushaltsmittel über den Haushaltsplanentwurf 2013 ist nicht erfolgt. Bei der lfd. Nr. 20 (bisher 24) ergibt sich bereits im Jahr 2013 ein höherer Betrag.
Teil B. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes – Neue Sicherungsmaßnahmen
B.2. Untersuchungen zu möglichen (zukünftigen) Haushaltssicherungsmaßnahmen
Hier wurde auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen die bisherige lfd. Nr. 4 „Gleichstellungsrelevante soziale Einrichtungen – Prüfung der Notwendigkeit zur Beschäftigung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten“ gestrichen.
Die geänderten Listen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.