Betreff
Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
Vorlage
2012 0266
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die 13. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 19.11.1987 in der sich aus der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2012 0266 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage       beigefügten) Fassung zu erlassen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der vom Rat am 08.12.2011 beschlossenen und am 01.01.2012 in Kraft getretenen 12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung vom 19.11.1987 wurden die Gebührensätze letztmalig geändert. Die Sätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

Reinigungsklasse I         nur Winterdienst                                                           1,28 €

Reinigungsklasse Il        Reinigung 14-täglich inkl. Winterdienst                              2,15 €

Reinigungsklasse III       Reinigung mind. 2 x wöchentl. inkl. Winterdienst                 2,80 €

Reinigungsklasse IV       Reinigung mind. 1 x wöchentl. inkl. Winterdienst                 2,62 €

 

Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2011 zeigt eine Überdeckung in Höhe von insgesamt 17.769,96 € in der Summe der Hauptkostenstellen auf. Im Bereich Straßenreinigung (einschließlich Papierkorbentleerung) ist dabei in 2011 eine Unterdeckung in Höhe 24.776,96 € und im Winterdienst eine Überdeckung in Höhe von 42.546,92 € entstanden. Die Überdeckungen im Bereich Winterdienst sind entsprechend § 5 Abs. 2 Nds. Kommunalabgabengesetz innerhalb der nächsten drei Jahre nach Abschluss des Kalkulationszeitraumes auszugleichen. Die Unterdeckungen im Bereich Straßenreinigung (einschließlich Papierkorbentleerung) sollen grundsätzlich in demselben Zeitraum ausgeglichen werden. Bezüglich der Ursachen der errechneten Über- bzw. Unterdeckung verweise ich auf die ausführlichen Erläuterungen in der Betriebsabrechnung.

 

Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2011, die mit der dazugehörigen Kalkulation der Gebühren ab 2013 (Seite 13 ff.) Grundlage dieser Vorlage ist, ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Das Betriebsergebnis einschließlich der Verrechnung der Vorjahresergebnisse führt zu einer Erhöhung der Gebührensätze für den Winterdienst sowie für die Straßenreinigung. Bei einer Frontlänge von z. B. 20 Metern würde sich die Jahresgebühr um insgesamt 8,20 € (Reinigungsklasse IV) erhöhen.

 

Aufgrund der extrem hohen Unterdeckung im Bereich Winterdienst im Jahr 2010 war ursprünglich vorgesehen, diese - zur Entlastung der Gebührenzahler - ausnahmsweise auf 4 Jahre zu verteilen. Nach § 5 NKAG sollen Kostenunterdeckungen innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalkulationszeitraumes ausgeglichen werden. Die allgemeine Rechtsauffassung in Niedersachsen ging hierbei davon aus, dass ein Ermessen sowohl hinsichtlich der Frage, ob die Unterdeckung auszugleichen ist, besteht, als auch hinsichtlich des Zeitraumes, in dem sie ausgeglichen werden muss.

 

Durch ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 12. Juli 2012 wurde das Ermessen dahingehend eingeschränkt, dass auch für Kostenunterdeckungen nur eine Ausgleichsmöglichkeit in den ersten 3 Jahren nach Ende des Kalkulationszeitraums besteht. Aus diesem Grund wurde der gesamte bisher nicht ausgeglichene Anteil der Unterdeckung aus dem Jahr 2010 in der Gebührenkalkulation 2013 berücksichtigt. 

 

 

Nach entsprechenden Hinweisen durch die Rechtsprechung ist darüber hinaus eine Erhöhung der Eigenanteile der nicht umlagefähigen Kosten für die Straßenreinigungsgebühren (bisher 20 %)  und für die Winterdienstgebühren (bisher 25 %) vorzunehmen. Aus diesem Grund wurden die Anteile in Anlehnung an die in verschiedenen anderen regionsangehörigen Kommunen geltenden Sätze auf 25 % für die Straßenreinigungsgebühren und 30 % für den Winterdienst erhöht. Eine abschließende genaue Untersuchung hierzu soll im nächsten Jahr erfolgen (Haushaltsmittel sind in der 1. Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2013 vorgesehen – Produkt 54500, Ansatz 8.600 €).

 

Da nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover auch keine Billigkeitserlasse in der Gebührensatzung aufgeführt werden sollen, wurde der § 3 der Straßenreinigungsgebührensatzung entsprechend geändert.

 

Auch die Durchführung des Winterdienstes für das Jahr 2013 wird den Ausführungen in dem o. g. Urteil angepasst. Nachdem in den Straßen der Einsatzstufe I (alle Bundesstraßen usw.) der Schnee geräumt oder gestreut worden ist, werden im Nachgang sofort, sofern es die Wetterlage noch erfordert, alle Nebenstraßen winterdienstlich betreut.

 

Der strenge Winter 2010 hat zu einer deutlichen Erhöhung der Kosten geführt. In den Jahren bis 2008 wurden ausschließlich Überschüsse aus Vorjahren abgewickelt. Das ermittelte (extrem hohe) negative Ergebnis des Jahres 2010 führt letztendlich zu einer Erhöhung der durch Gebühren zu deckenden Winterdienstkosten.

 

Nach § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Wegen des Anstiegs der Kosten ist trotz der o.g. Maßnahmen eine Erhöhung der Gebührensätze erforderlich, um den Gebührenhaushalt im Bereich Straßenreinigung/Winterdienst 2013 ausgeglichen gestalten zu können. Die Kalkulation hat folgende Gebührenhöchstsätze ab 2013 ergeben:

 

Reinigungsklasse 1      nur Winterdienst                                                          1,55 €

Reinigungsklasse 2      Reinigung 14-täglich inkl. Winterdienst                  2,56 €

Reinigungsklasse 3      Reinigung 2 x wöchentl. inkl. Winterdienst            3,21 €

Reinigungsklasse 4      Reinigung 1 x wöchentl. inkl. Winterdienst            3,03 €

 

II.        Finanzielle Auswirkungen

 

In dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf einer 13. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 19.11.1987' sind die neu kalkulierten Gebührensätze berücksichtigt worden. Die vorgeschlagenen Gebührensätze führen bei Berücksichtigung der aktuellen Veranlagungsmeter zu einer Erhöhung der Einnahmen in 2013 auf insgesamt 595.000 €.