Betreff
Beitritt der Stadt Celle und des Landkreises Hildesheim zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT
Vorlage
2012 0257
Aktenzeichen
00.008.004
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Beitritt der Stadt Celle und des Landkreises Hildesheim zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der damit verbundenen Satzung zur 2. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT“ (Anlage 1 zur Vorlage) wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Öffentlich-rechtlichen Vertrag (Anlage 2 zur Vorlage) über die Beteiligung weiterer Träger in Ergänzung zum Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie Hannover“ vom 30.05.2011 und über die Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT“ abzuschließen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit, die zum Ziel hatte, eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt, war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstaltssatzung ist dieses Interesse festgeschrieben.

 

Als erste nicht regionsangehörige Kommunen haben die Stadt Celle und der Landkreis Hildesheim Interesse an einer Beteiligung geäußert. Der Rat der Stadt Celle hat am 10.05.2012 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Im Kreistag des Landkreises Hildesheim wurde der Beschluss am 11.10.2012 gefasst.

 

In diesem Zusammenhang wurde in Absprache mit der Rechtsanwaltskanzlei bbt und dem niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI) die Anstaltssatzung in einigen Punkten vereinfacht und auf die aktuelle Rechtslage angepasst. Die Änderungen sind zum großen Teil redaktioneller Natur. So wurden beispielsweise Verweise auf die NGO an die aktuelle Fassung des NKomVG angepasst und Formulierungen der Klarheit wegen konkretisiert. Näheres entnehmen Sie bitte der als Anlage 3 beigefügten Synopse.

 

 

 

Anlage(n):

1. Satzung zur 2. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT

2. Öffentlich- rechtlicher Vertrag

3. Synopse zur Satzungsänderung

4. Gesamtfassung der Satzung in abgeänderter Form