Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|
||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|
||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
|||||
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Aufstellung der 2ten Änderung des B-Plans Nr. 0-07 „Nördlich der Petersstraße“ mit dem Ziel der Nachverdichtung (Einleitungsbeschluss nach §2 BauBG).
Der Verwaltungsausschuss beschließt zudem die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-07 „Nördlich der Petersstraße“ (fortan mit der Verfahrens-Nr. 0-07/2 bezeichnet) als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB im sog. „beschleunigten Verfahren“ aufzustellen.
Sachverhalt und Begründung:
1) Ausgangssituation
Der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 0-07 „Nördlich der Petersstraße“ ist aus
dem Jahr 1965. Dieser wurde im Jahr 1969 zugunsten einer erhöhten Ausnutzung von 0,2/0,3 auf 0,3/0,4
(GRZ/GFZ) in einem Teilbereich geändert. Aktuell soll ein Teilbereich mit der
Größe von ca. 14.000 m² überplant werden.
Die dortigen durchschnittlich 945 m² großen Grundstücke weisen eine geringe
Ausnutzung auf, welche den heutigen städtebaulichen Zielsetzungen nicht mehr
gerecht wird. Eine weitere Nachverdichtung auf den hinterliegenden und
teilweise direkt an Straßen angrenzenden Flächen ist mit den aktuellen
Baulinien und Baugrenzen nicht möglich. Seit dem Jahr 1981, und vermehrt seit
2006 und 2011, gab es daher Anliegeranfragen zur Hinterlandbebauung. Im Rahmen
einer Anliegerbefragung und einer Anliegerversammlung im Jahr 2012 wurde mehrheitliches
Interesse zur Planänderung geäußert. Auch der Bauausschuss sprach sich in der
Sitzung vom 09.07.2012 für die Umsetzung der von den Anliegern favorisierten
Variante „A“ aus. Diese sieht vor, dass sowohl im östlichen Teil als auch im
westlichen Teil große, zusammenhängende Bauflächen mit privaten
Erschließungslösungen entstehen (vgl. Sitzungsprotokoll BauA vom 22.08.2012
sowie Nachtrag mit Abbildungen zum Protokoll vom 19.10.2012).
2) Geplanter
Geltungsbereich
3) Einordnung
und Begründung gemäß städtebaulicher Zielsetzungen
Durch die angestrebte Änderung
von einem reinen Wohngebiet (WR) zu einem allgemeinen Wohngebiet (WA) soll
zudem an der Hauptverkehrsstraße „Vor dem Celler Tor“ eine flexiblere Nutzung
ermöglicht werden.
4) Beschleunigtes
Aufstellungsverfahren nach §13a BauGB
Die beabsichtigte Nachverdichtung dient dem Zweck der „Innenentwicklung“
und erfüllt somit die grundlegende Voraussetzung für die Änderung eines
Bebauungsplans im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach 13a BauGB.
Die Grundfläche umfasst voraussichtlich deutlich weniger als 20.000 m², so
dass auf die Eingriffsregelung (u.a. „Ausgleich neuversiegelter Fläche“)
verzichtet werden kann. Es sind weder eine Umweltprüfung noch ein Umweltbericht
erforderlich, denn der Bebauungsplan begründet keine umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen
Vorhaben und es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von
Natura-2000-Gebieten. Ebenso soll verfahrensmäßig auf die frühzeitige formale
Beteiligung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange verzichtet werden,
zumal bereits die Anliegerinteressen durch Befragung und Versammlung einbezogen
wurden. Hinsichtlich der Nutzungsänderung von einem reinen Wohngebiet (WR) auf ein
allgemeines Wohngebiet (WA) kann der Flächennutzungsplan im Nachhinein
berichtigt werden.
Daher ist es zu empfehlen, das beschleunigte Aufstellungsverfahren nach §13a
BauGB durchzuführen. Zugleich wird mit dem Bebauungsplan ein „Auftakt“ zur weiteren
Innenentwicklung Burgdorfs gegeben.
Anlagen:
1) Tabelle
mit Flurstücksnummern und Nutzung im Geltungsbereich
2) Karte
des Geltungsbereichs