Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass die Voraussetzungen
zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ratsmitgliedes Frau Ursula Bochmann im
Rat der Stadt Burgdorf nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG vorliegen.
Sachverhalt und Begründung:
Durch schriftliche Erklärung vom 13.10.2012 hat Frau Ursula Bochmann gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG ihr Mandat als Ratsmitglied der Stadt Burgdorf niedergelegt.
Der Verzicht ist jederzeit möglich und bedarf keiner Begründung. Er ist unwiderruflich, bedingungsfeindlich, aber wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung anfechtbar.
Die Mitgliedschaft endet gem. § 52 Abs. 2 NKomVG mit der Feststellung des Rates, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen.
Diese Feststellung ist zu Beginn der nächsten Ratssitzung, die am 13.12.2012 stattfindet, zu treffen. Vor der Beschlussfassung ist der Betroffenen, Frau Ursula Bochmann, gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Frau Ursula Bochmann ist angeschrieben und auf die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen worden.