hier: Vereinbarung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
10.000,00 € |
54100.421201 |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die anliegende Vereinbarung zu unterzeichnen und mit städtischem Personal den Bau der Lichtsignalanlage der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr durchzuführen sowie entsprechende Bordsteinabsenkungen und Anpassungen der Gehwegbeläge vorzunehmen.
Sachverhalt und Begründung:
I. Allgemein
Anliegend habe ich eine Vereinbarung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beigefügt. Ich beabsichtige, die anliegende Vereinbarung abzuschließen, um sicherzustellen, dass die Lichtsignalanlage kurzfristig, möglichst noch in diesem, spätestens im nächsten Jahr, zur Fertigstellung des Kreisverkehrsplatzes "Schwarzer Herzog" in Betrieb gehen kann.
Hintergrund für die Vereinbarung ist, dass die Straßenbauverwaltung personell nicht in der Lage ist, kurzfristig die Aufstellung abzuwickeln. Kosten entstehen der Stadt Burgdorf für das Absenken der Borde und die Anpassung der Oberflächen im Bereich der eigentlichen Querungsfurt.
Des Weiteren werden Personalkosten entstehen für die Betreuung der Ingenieurbüros, die die Maßnahme begleiten werden.
II. Finanzierung
Haushaltsmittel sind nicht bereitzustellen, da die anfallenden Kosten sowohl für die Ingenieurbüros als auch für die einzusetzenden Firmen nach Prüfung durch die Stadt Burgdorf direkt von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beglichen werden. Die Erstellung der Furt kann aus Mitteln der Straßenunterhaltung beglichen werden.
Die bei der Stadt verbleibenden Personal- und Baukosten belaufen sich voraussichtlich auf ca. 10.000 €. Laufende Kosten entstehen nicht.
Anlage
Vereinbarung für den Neubau einer
Fußgängerlichtsignalanlage