- Wollenweberstraße - Teilausbau
Bezugsvorlagen: Nr. 1011/90 und Nr. 1139/1995
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
100.000,00 € |
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Laufende Kosten: |
1.000,00
€ |
54100.421201 |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter 2. formulierten Beschluss zu fassen,
2. Der Verwaltungsausschuss beschließt den Ausbau der öffentlichen Verkehrsflächen im Gewerbegebiet Hülptingsen 2 (Bebauungsplan Nr. 8-4/2), Wollenweberstraße / Teilausbau, wie in der Vorlage dargestellt.
Sachverhalt und Begründung:
I. ALLGEMEINES
Für das "Gewerbegebiet Hülptingsen 2" besteht der Bebauungsplan 8-4 . In seiner Sitzung am 11. September 1990 hat der Verwaltungsausschuss den Ausbau der öffentlichen Straßen gemäß der sich aus der Vorlage 1011/90 ergebenden Form beschlossen (Anlage 1).
Infolge Verlegung der B188 (Raumordnungsverfahren gemäß 6a Raumordnungsgesetz) führt die Nordumgehungstrasse etwa diagonal durch das Gewerbegebiet. Somit hat der Rat am 03. November 1994 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Hülptingsen 2" 8-4 teilweise aufzuheben.
Am 12.09.1995 wurde dann durch den Verwaltungsausschuss beschlossen, das Ausbauprogramm der Vorlage 1011/90 teilweise im Sinne der Vorlage 1139/1995 aufzuheben und im bestehenden Bereich auf einer Länge von ca. 50 m westlich der "Wollenweberstraße" zu ändern (Anlage 2).
Im ursprünglichen Ausbauprogramm von 1990 war geplant, im südlichen Seitenraum der Planstraße A hinter dem Hochbord einen Grünstreifen von 1,30 m Breite mit regelmäßigen Baumstandorten sowie einem gepflasterten 2,0 m breiten Gehweg anzulegen.
Das geänderte Ausbauprogramm von 1995 sah in diesem Bereich die Aufhebung des Gehweges und der Baumpflanzungen vor. Stattdessen erfolgte der Ausbau des unbefestigten Seitenraumes als Oberbodenandeckung mit Rasensaat.
Für das Teilgebiet "Wollenweberstraße" einschl. Stichstraßen wurde der Bebauungsplan Nr. 8-4/2 "Gewerbegebiet Hülptingsen 2" am 09.03.2000 beschlossen und ist am 13.04.2000 rechtskräftig geworden (Anlage 3). Für die nördliche Stichstraße ab ca. 50 m westlich der Haupterschließungsstraße "Wollenweberstraße" kommt dieses Ausbauprogramm zur Vorlage (Anlage 4, Blatt 1).
II. Verkehrliche
Erschließung
Die verkehrliche Anbindung des Gewerbegebietes Hülptingsen 2 erfolgt durch Anschluß der "Wollenweberstraße" an die B188 (Burgdorf Ost). Im nördlichen Bereich der "Wollenweberstraße" verläuft die Planstraße A (Stichstraße Nord), die nach ca. 100 m in einem Wendehammer endet. Der Wendehammer ist mit einer Gesamtausdehnung 30 x 20 m ausreichend bemessen, um eine Wendemöglichkeit für Klein-Lkw und Müllfahrzeuge zu schaffen.
III. Entwässerung
Im Plangebiet sind Entwässerungssysteme getrennt in Schmutz- und Regenwasserkanalisastion bereits vorhanden. Die Vorflut für den Oberflächenwasserabfluss bildet ein Betonkanal, der nördlich des Gewerbegebietes in die Aue einleitet.
Das Schmutzwasser wird ebenfalls nach Norden abgeleitet und mündet in einem parallel zur Aue verlaufenden Mischwassersammler mit direktem Anschluß an die Kläranlage. Im Zuge des Straßenendausbau sind lediglich die Entwässerungseinrichtungen für die Fahrbahnentwässerung nachzuholen.
Der Straßenseitenraum bleibt unbefestigt.
IV. Querprofile
(Anlage 4, Blatt 2)
Die Regelquerschnittsbreite beträgt 11,0 m Die Aufteilung ergibt sich in Weiterführung der vorhandenen Aufteilung wie folgt:
Fahrbahnbreite 7,20 m (Schwarzdecke)
nördl. Seitenraum 0,50 m (Grünfläche)
südl. Seitenraum 3,30 m (Grünfläche)
Der Wendebereich wird komplett in Asphaltbauweise befestigt, begrenzt durch 2-rhg. Gosse und abschließendem Hochbord. Die Fahrbahnfläche ergibt sich zu 27,20 x 18,0 m.
Der Seitenraum erhält umlaufend ein Maß von 1,0 m Breite bzw. 1,80 m Breite auf der Südseite.
Unterbrochen werden die Seitenräume lediglich durch erforderliche Grundstückszufahrten.
V. Deckenaufbau / Oberbau
Die Befestigung der Fahrbahn erfolgt nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus (RSTO 01), Bauklasse III (Straßen in Gewerbegebieten), Tafel 1, Zeile 3, und gliedert sich wie folgt:
3,5 cm Asphaltdeckschicht 0/11 S
5,5 cm Asphaltbinderschicht 0/16 S
9,0 cm Asphalttragschicht 0/32
15,0 cm Schottertragschicht 0/32
32,0 cm frostunempfindliches
Material
65,0 cm Gesamtaufbau
Der Aufbau der Zufahrten wird gemäß RSTO 01, Bauweisen mit Pflasterdecken, in Anlehnung an Bauklasse IV hergestellt.
10,0 cm Betonsteinpflaster grau
4,0 cm Brechsandsplittgemisch 0/5
20,0 cm Schottertragschicht 0/32
31,0 cm frostunempfindliches
Material
65,0 cm Gesamtaufbau
Ausbau der Seitenräume:
Auskofferung ca. 30,0 cm
Oberbodenauftrag ca. 30,0 cm
VI. Ausleuchtung
Die Ausleuchtung im weiteren Teilstück
erfolgt wie folgt:
3 Philips "Koffer 2 70"-Leuchten mit
Leuchtmittel 1 x 45 W CPO
und einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m
Die
Leuchtmittel haben weißes Licht.
In der Stichstraße sind
bereits zwei Leuchten (6 m Lichtpunkthöhe, Kofferleuchten mit 150 W NAV „gelbes
Licht“) vorhanden. Die Kosten für die erstmalige Herstellung dieser Leuchten
fließen in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand. Um eine einheitliche
Ausleuchtung der Straße zu erhalten, werden die vorhandenen Aufsätze gegen
Philips-Koffer² 70-Leuchten mit Leuchtmittel 1 x 45 W CPO ausgetauscht. Die
Kosten für den Austausch dieser zwei Leuchtenaufsätze sind nicht beitragsfähig,
da diese lediglich einmal berechnet werden dürfen. Durch die Reduzierung des
Stromverbrauchs haben sich die Kosten für diese zwei Leuchten jedoch nach ca.
7-8 Jahren amortisiert.
VII. Öffentliches Grün
In den Seitenräumen erfolgt lediglich eine Einsaat mit Landschaftsrasen.
Standorte für Straßenbäume sind nicht vorgesehen.
VIII. Finanzierung
Haushaltsmittel stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Entsprechend
der Vorgaben des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung
der Stadt Burgdorf vom 15.12.2005 in der z.Zt. aktuellen Fassung müssen die
Anlieger 90% des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige
Herstellung der Straßenflächen übernehmen.
Zum
beitragsfähigen Erschließungsaufwand zählen die Kosten für den Grunderwerb, für
die Befestigung der öffentlichen Verkehrsfläche (Fahrbahn), die Einrichtungen
der Oberflächenentwässerung (Regenwasserkanal), die Beleuchtungseinrichtungen
und das Straßenbegleitgrün.
IX. Schlussbemerkungen
Die Arbeiten für den Straßenendausbau werden entsprechend dem Fortschritt der Hochbaumaßnahmen vorgenommen. Derzeitig sind zwei Gewerbebetriebe im Plangebiet angesiedelt.
Für den Ausbau der Straße im Plangebiet ist zusätzlich der Einbau einer Verschleißdecke aus Asphaltbeton für den Bereich der 50 m Ausbaugrenze (s. Vorlage 1139/95) zu berücksichtigen.
Die Beschlussfassung zu diesem Zeitpunkt wird benötigt, um einen ergänzenden Ausbau der vorhandenen Baustraße in dem hier geplanten Querprofil zu tätigen, da berechtigte Beschwerden der inzwischen produzierenden Betriebe aufgelaufen sind.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan Ausbauprogramm Vorlage 1011/90
Anlage 2: Lageplan Geltungsbereich Vorlage 1139/1995
Anlage 3: Ausschnitt B-Plan Nr. 8-4/2 Gewerbegebiet Hülptingsen 2
Anlage 4, Blatt 1: Lageplan Straßenbau
Anlage 4, Blatt 2: Querprofil Straßenbau