Betreff
Ausbauprogramm "Gewerbegebiet Hülptingsen 2" - Erweiterung
- Wollenweberstraße - Teilausbau
Bezugsvorlagen: Nr. 1011/90 und Nr. 1139/1995
Vorlage
2012 0094
Aktenzeichen
642-60-385
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

100.000,00 €

 

Laufende Kosten:

1.000,00 €

54100.421201

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter 2. formulierten Beschluss zu fassen,

 

2.   Der Verwaltungsausschuss beschließt den Ausbau der öffentlichen Verkehrsflächen im Gewerbegebiet Hülptingsen 2 (Bebauungsplan Nr. 8-4/2), Wollenweberstraße / Teilausbau, wie in der Vorlage dargestellt.

Sachverhalt und Begründung:

 

 

I.         ALLGEMEINES

 

         Für das "Gewerbegebiet Hülptingsen 2" besteht der Bebauungsplan 8-4 . In seiner Sitzung am 11. September 1990 hat der Verwaltungsausschuss den Ausbau der öffentlichen Straßen gemäß der sich aus der Vorlage 1011/90 ergebenden Form beschlossen (Anlage 1).

 

         Infolge Verlegung der B188 (Raumordnungsverfahren gemäß 6a Raumordnungsgesetz) führt die Nordumgehungstrasse etwa diagonal durch das Gewerbegebiet. Somit hat der Rat am 03. November 1994 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Hülptingsen 2" 8-4 teilweise aufzuheben.

 

         Am 12.09.1995 wurde dann durch den Verwaltungsausschuss beschlossen, das Ausbauprogramm der Vorlage 1011/90 teilweise im Sinne der Vorlage 1139/1995 aufzuheben und im bestehenden Bereich auf einer Länge von ca. 50 m westlich der "Wollenweberstraße" zu ändern (Anlage 2).

 

         Im ursprünglichen Ausbauprogramm von 1990 war geplant, im südlichen Seitenraum der Planstraße A hinter dem Hochbord einen Grünstreifen von 1,30 m Breite mit regelmäßigen Baumstandorten sowie einem gepflasterten 2,0 m breiten Gehweg anzulegen.

 

         Das geänderte Ausbauprogramm von 1995 sah in diesem Bereich die Aufhebung des Gehweges und der Baumpflanzungen vor. Stattdessen erfolgte der Ausbau des unbefestigten Seitenraumes als Oberbodenandeckung mit Rasensaat.

 

         Für das Teilgebiet "Wollenweberstraße" einschl. Stichstraßen wurde der Bebauungsplan Nr. 8-4/2 "Gewerbegebiet Hülptingsen 2" am 09.03.2000 beschlossen und ist am 13.04.2000 rechtskräftig geworden (Anlage 3). Für die nördliche Stichstraße ab ca. 50 m westlich der Haupterschließungsstraße "Wollenweberstraße" kommt dieses Ausbauprogramm zur Vorlage (Anlage 4, Blatt 1).

 

 

II.        Verkehrliche Erschließung

 

         Die verkehrliche Anbindung des Gewerbegebietes Hülptingsen 2 erfolgt durch Anschluß der "Wollenweberstraße" an die B188 (Burgdorf Ost). Im nördlichen Bereich der "Wollenweberstraße" verläuft die Planstraße A (Stichstraße Nord), die nach ca. 100 m in einem Wendehammer endet. Der Wendehammer ist mit einer Gesamtausdehnung 30 x 20 m ausreichend bemessen, um eine Wendemöglichkeit für Klein-Lkw und Müllfahrzeuge zu schaffen.

 

 

III.      Entwässerung

 

         Im Plangebiet sind Entwässerungssysteme getrennt in Schmutz- und Regenwasserkanalisastion bereits vorhanden. Die Vorflut für den Oberflächenwasserabfluss bildet ein Betonkanal, der nördlich des Gewerbegebietes in die Aue einleitet.

 

         Das Schmutzwasser wird ebenfalls nach Norden abgeleitet und mündet in einem parallel zur Aue verlaufenden Mischwassersammler mit direktem Anschluß an die Kläranlage. Im Zuge des Straßenendausbau sind lediglich die Entwässerungseinrichtungen für die Fahrbahnentwässerung nachzuholen.

         Der Straßenseitenraum bleibt unbefestigt.

 

 

IV.       Querprofile (Anlage 4, Blatt 2)

 

         Die Regelquerschnittsbreite beträgt 11,0 m Die Aufteilung ergibt sich in Weiterführung der vorhandenen Aufteilung wie folgt:

 

                       Fahrbahnbreite            7,20 m                 (Schwarzdecke)

                       nördl. Seitenraum         0,50 m                 (Grünfläche)

                       südl. Seitenraum          3,30 m                 (Grünfläche)

 

 

         Der Wendebereich wird komplett in Asphaltbauweise befestigt, begrenzt durch 2-rhg. Gosse und abschließendem Hochbord. Die Fahrbahnfläche ergibt sich zu 27,20 x 18,0 m.

 

         Der Seitenraum erhält umlaufend ein Maß von 1,0 m Breite bzw. 1,80 m Breite auf der Südseite.

 

         Unterbrochen werden die Seitenräume lediglich durch erforderliche Grundstückszufahrten.

 

 

V.        Deckenaufbau / Oberbau

 

         Die Befestigung der Fahrbahn erfolgt nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus (RSTO 01), Bauklasse III (Straßen in Gewerbegebieten), Tafel 1, Zeile 3, und gliedert sich wie folgt:

 

                     3,5 cm            Asphaltdeckschicht                             0/11  S

                     5,5 cm            Asphaltbinderschicht                           0/16  S

                     9,0 cm            Asphalttragschicht                              0/32

                   15,0 cm            Schottertragschicht                            0/32

                   32,0 cm            frostunempfindliches Material

                   65,0 cm            Gesamtaufbau

 

         Der Aufbau der Zufahrten wird gemäß RSTO 01, Bauweisen mit Pflasterdecken, in Anlehnung an Bauklasse IV hergestellt.

 

                   10,0 cm            Betonsteinpflaster grau

                     4,0 cm            Brechsandsplittgemisch                        0/5

                   20,0 cm            Schottertragschicht                            0/32

                   31,0 cm            frostunempfindliches Material

                   65,0 cm            Gesamtaufbau

 

         Ausbau der Seitenräume:

                      

                     Auskofferung             ca.  30,0 cm

                     Oberbodenauftrag      ca.  30,0 cm

 

 

VI.       Ausleuchtung

         Die Ausleuchtung im weiteren Teilstück erfolgt wie folgt:

                    3 Philips "Koffer 2 70"-Leuchten mit Leuchtmittel 1 x 45 W CPO

                    und einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m

         Die Leuchtmittel haben weißes Licht.

         In der Stichstraße sind bereits zwei Leuchten (6 m Lichtpunkthöhe, Kofferleuchten mit 150 W NAV „gelbes Licht“) vorhanden. Die Kosten für die erstmalige Herstellung dieser Leuchten fließen in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand. Um eine einheitliche Ausleuchtung der Straße zu erhalten, werden die vorhandenen Aufsätze gegen Philips-Koffer² 70-Leuchten mit Leuchtmittel 1 x 45 W CPO ausgetauscht. Die Kosten für den Austausch dieser zwei Leuchtenaufsätze sind nicht beitragsfähig, da diese lediglich einmal berechnet werden dürfen. Durch die Reduzierung des Stromverbrauchs haben sich die Kosten für diese zwei Leuchten jedoch nach ca. 7-8 Jahren amortisiert.

 

 

VII.     Öffentliches Grün

 

         In den Seitenräumen erfolgt lediglich eine Einsaat mit Landschaftsrasen.

 

         Standorte für Straßenbäume sind nicht vorgesehen.

 

 

VIII.    Finanzierung

 

         Haushaltsmittel stehen derzeit nicht zur Verfügung.

 

         Entsprechend der Vorgaben des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 15.12.2005 in der z.Zt. aktuellen Fassung müssen die Anlieger 90% des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige Herstellung der Straßenflächen übernehmen.

 

         Zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand zählen die Kosten für den Grunderwerb, für die Befestigung der öffentlichen Verkehrsfläche (Fahrbahn), die Einrichtungen der Oberflächenentwässerung (Regenwasserkanal), die Beleuchtungseinrichtungen und das Straßenbegleitgrün.

 

 

IX.       Schlussbemerkungen

 

         Die Arbeiten für den Straßenendausbau werden entsprechend dem Fortschritt der Hochbaumaßnahmen vorgenommen. Derzeitig sind zwei Gewerbebetriebe im Plangebiet angesiedelt.

 

         Für den Ausbau der Straße im Plangebiet ist zusätzlich der Einbau einer Verschleißdecke aus Asphaltbeton für den Bereich der 50 m Ausbaugrenze (s. Vorlage 1139/95) zu berücksichtigen.

 

         Die Beschlussfassung zu diesem Zeitpunkt wird benötigt, um einen ergänzenden Ausbau der vorhandenen Baustraße in dem hier geplanten Querprofil zu tätigen, da berechtigte Beschwerden der inzwischen produzierenden Betriebe aufgelaufen sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1:                     Lageplan Ausbauprogramm Vorlage 1011/90

Anlage 2:                     Lageplan Geltungsbereich Vorlage 1139/1995

Anlage 3:                     Ausschnitt B-Plan Nr. 8-4/2 Gewerbegebiet Hülptingsen 2

Anlage 4, Blatt 1:           Lageplan Straßenbau

Anlage 4, Blatt 2:           Querprofil Straßenbau