Betreff
Neuausweisung Landschaftsschutzgebiet "Wulbecktal" (LSG-H 14); Behördenbeteiligung
Vorlage
2012 0090
Aktenzeichen
31-Fre 62-03/1
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Ortsrat Schillerslage empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter 5. formulierten Beschluss zu fassen.

 

2.      Der Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter 5. formulierten Beschluss zu fassen.

 

3.      Der Ortsrat Otze empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter 5. formulierten Beschluss zu fassen.

 

4.      Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter 5. formulierten Beschluss zu fassen.

 

5.      Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, im Rahmen der Behördenbeteiligung zur geplanten Neuausweisung des LSG „Wulbecktal“ keine grundsätzlichen Bedenken anzumelden, allerdings sollte in der Stellungnahme der Stadt Burgdorf auf mögliche Konflikte hinsichtlich der beabsichtigten Erweiterung des Golfplatzes in Ehlershausen hingewiesen werden.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Da die zzt. geltende Verordnung zum o. g. Landschaftsschutzgebiet nicht mehr den Anforderungen an einen wirksamen Schutz von Natur und Landschaft entspricht, beabsichtigt die Region Hannover, die Verordnung komplett zu überarbeiten und darüber hinaus das Schutzgebiet neu abzugrenzen. Die Region Hannover hat das Behördenbeteiligungsverfahren eingeleitet und zur Stellungnahme bis zum 31.03.2012 aufgefordert. Die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft sind über die Beteiligung der Forstbehörden, der Landwirtschaftskammer, der Realverbände und des Landvolkes in das Verfahren eingebunden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Anschluss an die Behördenbeteiligung in einem gesonderten Verfahren.

 

Der Entwurf der neuen Schutzgebietsverordnung, die Erläuterungen zum Verordnungstext, eine Erläuterungskarte mit den geplanten Schutzgebietsgrenzen, sowie – zum Vergleich – die derzeit geltende LSG-Verordnung von 1969 sind als Anlagen beigefügt.

 

Zu den Teilflächen, die aus dem LSG entlassen werden sollen, gehört u. a. auch das Waldbad Ramlingen mit der Fläche für die geplante Erweiterung.

 

Umfangreichere LSG-Erweiterungen auf Burgdorfer Gebiet sind im Bereich „Imkers Gehege“ westlich von Ehlershausen, westlich und südlich des Friedhofes Ramlingen, südwestlich von Ramlingen sowie nördlich der L 383 in der Gemarkung Schillerslage geplant.

 

Neu ist die Ausweisung von Zonen mit Umbruchverbot für besonders schutzwürdige Grünlandbereiche, die in der Erläuterungskarte schraffiert dargestellt sind. Neben dem Grünlandumbruchverbot enthält der Satzungsentwurf Verbote (§ 3) und Erlaubnisvorbehalte (§ 4) sowie Freistellungen (§ 6), die in der zzt. geltenden Verordnung nicht enthalten sind. Die einzelnen Verbote, Erlaubnisvorbehalte und Freistellungen sind in Erläuterungen zum Verordnungstext näher beschrieben bzw. begründet.

 

Da die Flächen für das Waldbad Ramlingen aus dem LSG entlassen werden sollen und der fachgerechte Gehölzrückschnitt zur Erhaltung des Lichtraumprofils an Feldwegen und landwirtschaftlich genutzten Grundstücken sowie fachgerechte Pflegmaßnahmen an Hecken gem. § 6 Nr. 15 des Verordnungsentwurfs freigestellt sind und die Stadt Burgdorf ansonsten nicht in Ihrer Planungshoheit betroffen ist, bestehen m. E. keine grundsätzlichen Bedenken gegen die geplante Neuausweisung des LSG „Wulbecktal“. Allerdings bestehen hinsichtlich der geplanten Erweiterung des Golfplatzes des Burgdorfer Golfclubs nach Norden wasserrechtliche Bedenken, die noch nicht ausgeräumt sind, so dass dann der möglichen Option der Verlagerung in Richtung Westen die geplante Erweiterung des LSG „Wulbecktal“ im Bereich „Imkers Gehege“ entgegenstehen könnte. Ich beabsichtige, im Rahmen der Behördenbeteiligung auf diesen möglichen Konflikt hinzuweisen. Im Übrigen hat der Golfclub die Möglichkeit im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung selbst Bedenken anzumelden.