Betreff
Änderung und Erweiterung des Bodenabbauvorhabens der Fa. Löffler in den Gemarkungen Ramlingen-Ehlershausen und Otze
Vorlage
2011 0059
Aktenzeichen
31-Fre 32-02/24
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

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ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

Beschlussvorschlag:

 

a) bis c):   Der Ortsrat Otze/ der Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen/ der Ausschuss für Umwelt und Verkehr schließt sich der Beschlussempfehlung zu d) der Vorlage an.

 

d):              Der Verwaltungsausschuss beauftragt den Bürgermeister, dem Antrag auf Änderung und Erweiterung des Bodenabbauvorhabens der Fa. Löffler unter der Maßgabe zuzustimmen, dass der vorhandene Weg (Flurstück 84) erhalten bleibt und dass vor Beginn der Nassabbauaktivitäten im genehmigten südlichen Bereich die Abbauaktivitäten im nördlichen Bereich komplett eingestellt und die Renaturierungsmaßnahmen abgeschlossen werden.

Sachverhalt und Begründung:

 

Bereits 2009 sind der Ausschuss für Umwelt und Verkehr, die Ortsräte Ramlingen-Ehlershausen und Otze sowie der Verwaltungsausschuss vom geplanten Vorhaben über entsprechende Mitteilungen informiert worden. Die Fa. Löffler hat nun die Genehmigung für die bereits 2009 angekündigte Änderung und Erweiterung ihres Bodenabbauvorhabens in den Gemarkungen Ramlingen-Ehlershausen und Otze beantragt. Die Region Hannover hat das Planfeststellungsverfahren eingeleitet und zur Stellungnahme bis zum 30.11.2011 aufgefordert.

 

Die Fa. Löffler beabsichtigt, die bereits genehmigten Bodenabbaugebiete durch den Abbau des trennenden Dammes zusammenzuführen und gleichzeitig das Abbaugebiet nach Westen zu erweitern. Das Änderungsvorhaben ist nach § 4 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) nicht UVP-pflichtig. Der von Nord nach Süd verlaufende landwirtschaftliche Weg zwischen dem bereits genehmigten Bodenabbau und der Erweiterungsfläche bleibt erhalten, da der Realverband II Ramlingen-Ehlershausen als Eigentümer einem Abbau des Weges nicht zugestimmt hat. Lt. Antrag strebt die Antragstellerin langfristig aber einen Abbau des Weges an. Durch die geplante Erweiterung vergrößert sich die bereits planfestgestellte Abbaufläche von 22,8 ha um 4,7 ha. Die abbauwürdige Sandmenge (Erweiterung + trennender Damm) beträgt knapp 600.000 cbm. Das Material soll im kombinierten Trocken-/Nassabbauverfahren gewonnen werden. Vor Beginn der Nassabbauaktivitäten im genehmigten südlichen Bereich werden die Abbauaktivitäten im nördlichen Bereich komplett eingestellt und die Renaturierungsmaßnahmen abgeschlossen. Mit der beantragten Änderung und Erweiterung wird eine Verlängerung der Gesamtabbauzeit von 2018 bis Ende 2025 beantragt.

 

Als Folgenutzung ist für das Abbaugebiet weiterhin eine natürliche Entwicklung (Naturschutz) vorgesehen. Auch die Erweiterungsfläche soll mit einem ca. 1 m hohen Erdwall und einer mehrreihigen Heckenanpflanzung aus standortheimischen Laubgehölzen umgeben werden. Das vorhandene Wäldchen im nördlichen Bereich der Erweiterungsfläche bleibt erhalten. Ferner ist an der südlichen Abbaufläche und im Bereich der Erweiterungsfläche die Anlage jeweils einer Steilböschung (Uferschwalbenwand) geplant. Im nördlichen Bereich der Erweiterungsfläche soll eine Flachwasserzone entstehen.

 

Das gesamte Abbaugelände liegt in der Schutzzone III B des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Ramlingen der Harzwasserwerke. Ferner liegt die geplante Erweiterungsfläche im LSG-H 14 „Wulbecktal“. Dass die Erweiterungsfläche knapp außerhalb des im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) dargestellten Vorranggebietes für Rohstoffgewinnung liegt, wurde von der Region Hannover bei einem am 11.08.2009 durchgeführten Beratungsgespräch aus raumordnerischer Sicht aber als unproblematisch eingestuft. Im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Burgdorf ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Soweit die Stadt Burgdorf nicht in ihrer Planungshoheit betroffen ist, bestehen seitens der Stadt Burgdorf kaum Möglichkeiten, das Vorhaben zu verhindern.