Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Verwaltungsausschuss nimmt von der
Vorlage Kenntnis.
Zu b) Der
Rat beschließt, in die Haupt- und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft
Limnologie und Gewässerschutz e. V. wird
Herr
/ Frau ................................................
entsandt.
Sachverhalt und Begründung:
Aufgrund des
Ratsbeschlusses vom 26.08.1993 ist die Stadt Burgdorf seit dem 01.09.1993
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Limnologie und Gewässerschutz e. V (ALG).
Zweck und
Aufgaben des Vereins bestehen darin, die Oberflächengewässer und die ihnen
beheimatete Tier- und Pflanzenwelt zu schützen. Dieses wird insbesondere durch
folgende im § 3 der Satzung festgeschriebenen Ziele erreicht:
·
Datenerfassung über das Abflussverhalten der
Fließgewässer
·
Feststellung der Verunreinigung der Gewässer und
der Verursacher durch ein Netz von Gewässerbeobachtern
·
Bestandsaufnahmen als Hilfe für die Erstellung
„Roter Listen“ für Tier- und Pflanzenarten
·
Zusammenarbeit mit anderen Naturschutzverbänden
und Naturschutzbeauftragten
·
Aufklärung der Öffentlichkeit
·
Einwendungshilfen bei Planfeststellungsverfahren
– Ausbau von Gewässern, Wasserentnahmen und Abwassereinleitungen – für
Mitglieder mit Wasser- und Fischereirechten
·
Einsatz für die Erhaltung von Feuchtgebieten und
für die Anlegung neuer Bereiche
·
Schutz kleinerer Gewässer
Der Verein ist
als gemeinnützig anerkannt.
Organe des
Vereins sind
a.
die Hauptversammlung,
b.
der Vorstand,
c.
die Mitgliederversammlung.
Der
Hauptversammlung obliegt nach § 12 der Vereinssatzung neben der Wahl des
Vorstandes, der Kassenprüfer und der Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes
und Entlastung des Vorstandes die Genehmigung des Haushaltsplanes und die
Festsetzung der Mitgliedsbeiträge. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte
des Vereins. Im obliegt die Verwaltung und Verwendung der Vereinsmittel nach
dem Haushaltsplan, während der Mitgliederversammlung die Beschlussfassung über
alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht nach der Satzung dem Vorstand
obliegen, oder der Hauptversammlung übertragen sind.
Seit Dezember
2004 vertritt Herr Bernd Suszka die Stadt Burgdorf in der Haupt- und
Mitgliederversammlung.