Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Verwaltungsausschuss nimmt von der
Vorlage Kenntnis.
Zu b) Als
Vertreter der Stadt Burgdorf in der Mitgliederversammlung des Vereins
„Niedersächsische Spargelstraße e. V.“ wird
Herr
/ Frau ........................................................
entsandt.
Sachverhalt und Begründung:
Seit Gründung
des Vereins „Niedersächsische Spargelstraße e. V.“ am 19.03.1998 ist die Stadt
Burgdorf Mitglied.
Gemäß § 7 der
Vereinssatzung sind die Organe des Vereins
a.
der Vorstand
b.
die Mitgliederversammlung
Gemäß § 8 der
Vereinssatzung werden die Mitglieder des Vorstands für die Dauer von drei
Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt.
Nach § 10 Abs. 2
hat die Stadt Burgdorf in der Mitgliederversammlung zwei Stimmen. Es ist nicht
vorgeschrieben, dass dieses Stimmrecht durch eine oder mehrere Personen
ausgeübt wird.
Die
Mitgliedschaftsrechte wurden bisher durch Herrn Dagobert Strecker wahrgenommen,
der auch gleichzeitig Vorsitzender des Vereins „Niedersächsische Spargelstraße
e. V.“ ist. Herr Strecker hat sich bereit erklärt, auch künftig die Stadt
Burgdorf in dem Verein zu vertreten.
Es ist darauf
hinzuweisen, dass, soweit die Vertretung der Stadt Burgdorf künftig durch zwei
Vertreterinnen / Vertreter wahrgenommen werden soll, gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG
der Bürgermeister hierzu zählen muss, soweit er nicht verzichtet. Auf Vorschlag
des Bürgermeisters kann an seiner Stelle eine andere Gemeindebedienstete / ein
anderer Gemeindebediensteter benannt werden.