Betreff
Vertretung der Stadt Burgdorf in der KSG Kreissiedlungsgesellschaft Hannover mbH
Vorlage
2011 0027
Aktenzeichen
021-30
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)     Der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

 

Zu b)     Der Rat beschließt, als Vertreter in die Gesellschafterversammlung der KSG Kreissiedlungsgesellschaft Hannover mbH wird

             

              Herr / Frau ......................................................

 

              entsandt.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Stadt Burgdorf ist seit deren Gründung im Jahre 1949 Gesellschafter der (heutigen) KSG Kreissiedlungsgesellschaft Hannover mbH.

 

Gegenstand und Zweck des Unternehmens ist die Einrichtung und Bewirtschaftung von Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Die KSG errichtet und bewirtschaftet ferner Gebäude, die nicht Wohnzwecken dienen und sonstige Bauten, wie Gemeinschaftseinrichtungen, soziale, kulturelle und kommunale Einrichtungen. Daneben kann sie die zuvor genannten Tätigkeiten auch im Wege der Betreuung ausüben.

 

Die Organe der Gesellschaft sind

 

a.      der Geschäftsführer

b.      der Aufsichtsrat

c.      die Gesellschafterversammlung

 

Seit dem 01.11.2001 verfügt die Stadt Burgdorf über einen Geschäftsanteil von 61.400,00 €.

 

Nach der aktuellen Fassung des Gesellschaftsvertrages gewähren je 50,00 € eines Geschäftsanteils (§ 12 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag) eine Stimme in der Gesellschafterversammlung.

 

Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

 

In der 16. Wahlperiode vertrat der damalige Erste Stadtrat, Herr Strecker, die Stadt Burgdorf. Ich schlage vor, künftig den Ersten Stadtrat, Herrn Philipps, mit der Vertretung zu beauftragen.

 

Dem Aufsichtsrat gehören nach § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages 14 Mitglieder an, wobei als ‚geborene‘ Mitglieder der Präsident der Region Hannover und ein Vorstandsmitglied der Sparkasse Hannover bestimmt wurden. Die verbleibenden Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Gesellschafterversammlung gewählt, wobei von den zu wählenden Mitgliedern drei der Regionsversammlung angehören müssen und neun Aufsichtsratsmitglieder hauptamtliche Bürgermeister oder Ratsmitglieder einer Kommune in der Region Hannover sein sollen, die selbst oder deren Wirtschaftsbetrieb Gesellschafter bei der KSG Hannover mbH ist.