Betreff
Bildung des Umlegungsausschusses
Vorlage
2011 0016
Aktenzeichen
022-167.3
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a)   Der Verwaltungsausschuss nimmt von dem Inhalt der Vorlage Kenntnis.

 

zu b)   Der Rat bildet gemäß § 3 Abs. 1 der Nds. Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) einen Umlegungsausschuss.

 

            Der Rat stellt die Besetzung des Umlegungsausschusses wie folgt fest:

 

Vorsitzender                                                stellv. Vorsitzende

Herr Jürgen Peters                                Frau Susanne Müller

 

Fachmitglieder                                            stellv. Fachmitglieder

Vermessungstechn. Sachverständiger

Herr Dipl.-Ing. Bernd Leonhard                 Frau Dipl-Ing. Doreen Eckert

 

Bautechnischer Sachverständiger

Frau Dipl-Ing. Martina Zang                    Frau Dipl-Ing. Cornelia Klimach

 

Bewertungssachverständiger

Frau Dipl-Ing. Karin Wolters                    Herr Dipl-Ing. Fritz Wassermann

 

Ratsmitglieder                                             stellv. Ratsmitglieder

 

1.                                                      1.

2.                                                      2.

3.                                                      3.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Für die Realisierung des Bebauungsplans Nr. 0-78 „Gewerbepark Burgdorf“ wurde ein Verfahren der vereinfachten Umlegung gemäß den §§ 80 bis 84 BauGB erforderlich.

 

Mit Ratsbeschluss vom 29.10.2009 wurde der Umlegungsausschuss gebildet. Der Umlegungsausschuss ist ein Ausschuss nach besonderen Rechtsvorschriften (§ 73 NKomVG).

 

Gemäß § 4 Abs. 1 der Nds. Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) besteht der Umlegungsausschuss aus der oder dem Vorsitzenden, drei Fachmitgliedern sowie drei weiteren Mitgliedern, die dem Rat der Stadt Burgdorf angehören. Für alle Mitglieder sind stellvertretende Mitglieder zu bestellen.

 

Entsprechend § 5 DVO-BauGB wurden der Vorsitzende, die Fachmitglieder sowie die stellv. Vorsitzende und die stellv. Fachmitglieder für die Dauer von fünf Jahren, somit bis zum 28.10.2014 gewählt.

 

Die drei ratsangehörigen Mitglieder sowie ihre Stellvertreter sind für die neue Wahlperiode entsprechend § 73 i. V. m. § 71 Abs. 2 NKomVG vom Rat zu benennen. Die sich dabei ergebende Sitzverteilung ist beispielhaft den Anlagen zu entnehmen.