Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
zu a) Der
Verwaltungsausschuss nimmt von dem Inhalt der Vorlage Kenntnis.
zu b) Der Rat bildet gemäß § 3 Abs. 1 der Nds.
Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) einen
Umlegungsausschuss.
Der Rat stellt die Besetzung des
Umlegungsausschusses wie folgt fest:
Vorsitzender stellv.
Vorsitzende
Herr Jürgen Peters Frau Susanne Müller
Fachmitglieder stellv.
Fachmitglieder
Vermessungstechn. Sachverständiger
Herr Dipl.-Ing. Bernd Leonhard Frau Dipl-Ing. Doreen Eckert
Bautechnischer Sachverständiger
Frau Dipl-Ing. Martina Zang Frau Dipl-Ing. Cornelia
Klimach
Bewertungssachverständiger
Frau Dipl-Ing. Karin Wolters Herr Dipl-Ing. Fritz
Wassermann
Ratsmitglieder stellv.
Ratsmitglieder
1. 1.
2. 2.
3. 3.
Sachverhalt und Begründung:
Für die Realisierung des Bebauungsplans Nr. 0-78 „Gewerbepark Burgdorf“ wurde ein Verfahren der vereinfachten Umlegung gemäß den §§ 80 bis 84 BauGB erforderlich.
Mit Ratsbeschluss vom 29.10.2009 wurde der Umlegungsausschuss gebildet. Der Umlegungsausschuss ist ein Ausschuss nach besonderen Rechtsvorschriften (§ 73 NKomVG).
Gemäß § 4 Abs. 1 der Nds. Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) besteht der Umlegungsausschuss aus der oder dem Vorsitzenden, drei Fachmitgliedern sowie drei weiteren Mitgliedern, die dem Rat der Stadt Burgdorf angehören. Für alle Mitglieder sind stellvertretende Mitglieder zu bestellen.
Entsprechend § 5 DVO-BauGB wurden der Vorsitzende, die Fachmitglieder sowie die stellv. Vorsitzende und die stellv. Fachmitglieder für die Dauer von fünf Jahren, somit bis zum 28.10.2014 gewählt.
Die drei ratsangehörigen Mitglieder sowie ihre Stellvertreter sind für die neue Wahlperiode entsprechend § 73 i. V. m. § 71 Abs. 2 NKomVG vom Rat zu benennen. Die sich dabei ergebende Sitzverteilung ist beispielhaft den Anlagen zu entnehmen.