Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Verwaltungsausschuss
nimmt von der Vorlage zu b) Kenntnis.
Zu b) Der
Rat beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Rat, den
Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse des Rates, die aufgrund besonderer
Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse sowie die Ortsräte der Stadt Burgdorf.
Sachverhalt und Begründung:
Wie bereits in der Vorlage 2011 0979 dargestellt, wird die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) zum 01.11.2011 durch das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ersetzt.
Gemäß § 69 NKomVG muss sich der Rat eine Geschäftsordnung geben, die insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten soll.
Anliegend wird der Entwurf einer Geschäftsordnung beigefügt, wie er anlässlich eines Treffens einer Arbeitsgruppe aus allen in der 17. Wahlperiode im Rat vertretenen Fraktionen/Einzelmitgliedern am 26.09.2011 erarbeitet wurde.
Abweichungen von den
Regelungen der Geschäftsordnung der 16. Wahlperiode sind jeweils farbig
gekennzeichnet.