Bezug: Vorlage Nr. 2011 0967 - Aufstellungsbeschluss
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Beschlussvorschlag:
1. Der Bauausschuss
empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter 2. formulierten Beschluss zu
fassen.
2. Der Verwaltungsausschuss
a)
stimmt
dem angefügten Entwurf für die „Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen sowie
der Eigenart des Gebietes – Erhaltungssatzung für den Kernbereich der
Innenstadt (Altstadt)“ zu und
b)
beschließt,
anhand dieses Entwurfs ein Architektenhearing sowie eine Einwohnerversammlung für
Interessierte und Eigentümer im Erhaltungsgebiet durchführen zu lassen.
(Baxmann)
Sachverhalt und Begründung:
Anhand der Bezugsvorlage Nr. 2011 0967 hat
der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 23.08.2011 einstimmig das
Aufstellungsverfahren für die „Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen sowie
der Eigenart des Gebietes – Erhaltungssatzung für den Kernbereich der
Innenstadt (Altstadt)“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am
27.08.2011 ortsüblich bekanntgemacht.
Nachfolgend wurden der Vorentwurf dieser
Satzung und der Vorentwurf der Begründung zur Erhaltungssatzung, die der
Bezugsvorlage in der Fassung vom 03.08.2011 beilagen, weiter entwickelt und
ergänzt.
Einerseits wurde der in der
Vorentwurfsfassung vorgeschlagene Geltungsbereich für die Erhaltungssatzung
überprüft und andererseits wurden der Satzungstext mit einem neuen § 3
konkretisiert sowie in der Begründung das Kapitel 4 „Städtebauliche
Erhaltungsgrundsätze – Zielvorgaben zur Ausgestaltung baulicher Anlagen im
Erhaltungsgebiet zur Bewahrung der städtebaulichen Gestalt und Eigenart“ mit
seinen Unterkapiteln ergänzend ausformuliert.
Im Vergleich
zur Vorentwurfsfassung wurde der räumliche Geltungsbereich der Satzung (vgl.
Anlage der Satzung) nach Norden und im Osten erweitert: So wurde er an der
Nordseite der ‚Hannoverschen Neustadt‘ um die Vorderhauszeile ergänzt und es
wurde zusätzlich der Bereich zwischen ‚Am Wall‘, Bergstraße und oberer
Marktstraße aufgenommen.
Im Zuge der
Überprüfung der Vorentwurfsfassung und mit Blick auf die Handhabung der zu
erlassenden Erhaltungssatzung wurde deutlich, dass sich die innerstädtische
Struktur und der zu erhaltende Charakter im Kernbereich der Burgdorfer
Innenstadt schwerpunktmäßig über die Marktstraße definiert. Daher ist diesem
zentralen Bereich – der Marktstraße – eine herausragende Bedeutung beizumessen.
Weiterhin
wurden der erweiterte Kernbereich (Bereiche 2 a - d) sowie die
sogenannten neuzeitlich überformten Teilbereiche (Bereiche
3 a - c) ausdifferenziert. Sie sind der Anlage der Begründung zu
entnehmen.
Damit befinden sich innerhalb des
Geltungsbereichs fünf kleinere Teilbereiche mit einer unterschiedlichen, von
der für das Erhaltungsgebiet typischen städtebaulichen Eigenart (s.o.)
abweichenden Prägung (vgl. Anlage A zur Begründung). Diese fügen sich jedoch
weitestgehend gut in das Gesamtensemble ein bzw. ergänzen dieses und tragen so
zum unverwechselbaren Charakter des Erhaltungsgebietes bei. Insgesamt
betrachtet, verfügt dieses über eine homogene städtebauliche Struktur, welche
in Summe und im Zusammenspiel mit den vorhandenen Nutzungen die besondere
städtebauliche Eigenart ausmacht.
Innerhalb des
Erhaltungsgebietes befinden sich nun ca. 350 Grundstücke, auf denen bestimmte
Vorhaben durch den Erlass der Erhaltungssatzung der erhaltungsrechtlichen
Genehmigungspflicht unterliegen. Dabei handelt es sich nach § 172 Abs. 1 BauGB
um den Rückbau, die Änderung oder Nutzungsänderung sowie die Errichtung
baulicher Anlagen.
Eine
Konkretisierung der gesetzlich nicht näher bestimmten Tatbestände ist
gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, aber jetzt in der Entwurfsfassung unter
einem neuen § 3 des Satzungstextes formuliert und mit textlichen
Ausführungen im Kapitel 4 der Begründung ergänzend aufgenommen worden. Diese
Konkretisierung liefert Richtlinien und Anhaltspunkte für die Beurteilung der
Struktur- und Gestaltungsmerkmale und dient damit der Erhaltungsrelevanz sowie
der Erläuterung der grundsätzlichen Zielvorgaben.
Wie bereits in der Bezugsvorlage dargelegt,
sieht der Gesetzgeber im Zuge des Aufstellungsverfahrens für eine
Erhaltungssatzung keine Beteiligung der Öffentlichkeit oder der Behörden,
analog zu Bauleitplanverfahren, vor. Aus Gründen der Bürgernähe und der
bestehenden Betroffenheit von Eigentümerinteressen soll dennoch eine
Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Dazu ist vorgesehen,
zunächst ein Hearing mit Burgdorfer Architekten durchzuführen, um eine weitere
fachliche Einschätzung zu erhalten und um über Inhalte, Ziele und die
Möglichkeiten der Satzung zu informieren.
Außerdem wird
die Verwaltung eine öffentliche Einwohnerversammlung durchführen, auf der alle
Interessierten und die Eigentümer im Erhaltungsgebiet über die Inhalte und
Rechtswirkungen einer Erhaltungssatzung informiert werden.
Nachfolgend wird die Verwaltung im
Fachausschuss über die Ergebnisse informieren und die „Satzung über die
Erhaltung baulicher Anlagen sowie der Eigenart des Gebietes – Erhaltungssatzung
für den Kernbereich der Innenstadt (Altstadt)“ in der Fassung für den
Satzungsbeschluss erstellen. Beabsichtigt ist, dem Rat der Stadt Burgdorf noch
in diesem Jahr die entsprechende Sitzungsvorlage vorzulegen.
Mit der
Erhaltungssatzung hat die Stadt Burgdorf das erforderliche Rechtsinstrument an
der Hand, um den Altstadtbereich vor unerwünschten baulichen Veränderungen im
Erhaltungsgebiet, die sich negativ auf die städtebauliche Gestalt und Eigenart
auswirken, zu schützen.
Das öffentliche Interesse an der Erhaltung der städtebaulichen Gestalt
und Eigenart des Altstadtbereichs und seiner baulichen Anlagen rechtfertigt die
Aufstellung und den Erlass der vorliegenden Erhaltungssatzung für den
Kernbereich der Innenstadt (Altstadt).
Anlagen:
-
Satzung
über die Erhaltung baulicher Anlagen sowie der Eigenart des Gebietes –
Erhaltungssatzung für den Kernbereich der Innenstadt (Altstadt); Entwurf, Stand
21.09.2011 – mit Übersichtsplan des räumlichen Geltungsbereichs der
Erhaltungssatzung, hier im Maßstab 1: 5.000
-
Begründung
zur Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen sowie der Eigenart des
Gebietes – Erhaltungssatzung für den Kernbereich der Innenstadt (Altstadt);
Entwurf, Stand: 21.09.2011