Betreff
Qualitätssteigerung durch Gruppenreduzierung
Vorlage
BV 2024 0725
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

Beschlussvorschlag:

 

In den städtischen Kindertagesstätten und in den Einrichtungen in freier Trägerschaft der Stadt Burgdorf wird beginnend mit dem Kindergartenjahr 2024/2025 (ab 01.08.2024) nach vorheriger Rücksprache mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der Platzvergabe die Reduzierung der Anzahl der zu betreuenden Kinder in einer Kindergartengruppe wie folgt ermöglicht:

 

Einrichtungen mit bis zu 3 Gruppen: Reduzierung in einer Gruppe auf maximal 22 Kinder

Einrichtungen mit mehr als 3 Gruppen: Reduzierung in einer Gruppe auf maximal 20 Kinder

 

Diese Reduzierung schafft im Bedarfsfall die Möglichkeit, den Betreuungs-und Förderbedarfen der Kinder der Kindertagesstätten auch weiterhin gerecht werden zu können.

 

Dem Ausschuss für Jugendhilfe und Familie ist über die Wirkung der Gruppenreduzierungen regelmäßig zu berichten. Nach einem Jahr wird auf der Grundlage der zu erstellenden Evaluation über die Fortführung entschieden.

    

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der fachliche Austausch zwischen den Leitungen der Kindertageseinrichtungen, der Fachabteilung, den pädagogischen Fachkräften vor Ort und den Fachberatungen zur allgemeinen Situation der Kindertagesstätten sowie die Berichte zu einzelnen Kindern und die Auswertungen der Entwicklungs- und Beobachtungsdokumentationen (EBD) verdeutlichen, dass viele Kinder eine intensive Begleitung sowie eine vertiefende Beobachtung benötigen und die Mitarbeitenden den umfassenden Bedürfnissen und erhöhten Förderbedarfen der Kinder nicht mehr gerecht werden können. Auch im gemeinsamen Austausch mit den Einrichtungen in freier Trägerschaft im Rahmen der regelmäßigen Trägertreffen und in der Arbeitsgemeinschaft Qualität (AG Qualität) ist die Belastung der Fachkräfte aufgrund der sich dramatisch veränderten Situationen vor Ort bereits mehrfach thematisiert worden.

 

Die Dokumentationen anhand der Statistik des Beobachtungsverfahrens EBD zeigt über die letzten Jahre hinweg einen hohen Anteil an Kindern, welche eine auffällige oder grenzwertige Entwicklungstendenz aufweisen und somit einen erhöhten Betreuungs- und Förderbedarf haben. Hierzu wurden der Fachabteilung Familien und Kinder auch seitens der freien Träger anonymisierte EBD-Auswertungen vorgelegt, welche dies ebenfalls bestätigen.

 

Auch die Auswertungen der jährlichen Schuleingangsuntersuchungen des Sozialpädiatrischen Dienstes der Region Hannover bestätigen diese Entwicklungstendenzen bei den zu betreuenden Kindern. Hieraus resultierend wurde bereits ab Februar 2023 das KiTa-Konzept Burgdorf installiert, bei dem ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin 1x monatlich in den beteiligten Einrichtungen zu einem festen Termin Gesprächsangebote für die Eltern und Fachkräfte anbietet.

 

Der Anteil der vertiefenden Beobachtungen über das Verfahren der Kindertagesstätten hinaus ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen.

 

Eine vertiefende Beobachtung beinhaltet, dass neben den pädagogischen Fachkräften auch weitere Expert*Innen (z.B. Frühförderung, sozialpädiatrisches Team der Region Hannover, Fachberatung) in die Förderung des Kindes mit einbezogen werden. Dies bedeutet für die Fachkräfte einen erheblichen zusätzlichen Aufwand in der Rückkopplung und Planung.

 

Weitere Maßnahmen, welche bereits in den Burgdorfer Kindertagesstätten vor Ort angeboten werden sind u.a.:

 

• Frühfördermaßnahmen zuhause und in der Einrichtung

• Schulung der Fachkräfte in alltagsintegrierter Sprachbildung und –Sprachförderung

• Sprachstandfeststellungen

• Einsatz von Sprachfachkräften

• Einsatz von Heilpädagogischen Kräften

• Fachberatung

• Elternberatung

• Marte Meo-Beratung der pädagogischen Fachkräfte

 

Trotzdem stoßen die pädagogischen Fachkräfte an ihre Grenzen, was einen erheblich erhöhten Krankenstand bei den pädagogischen Fachkräften und/oder den Wechsel des Berufes zur Folge hat. Die Belastung ist zu hoch, als dass dies seitens der pädagogischen Fachkräfte weiterhin in der Regelgruppenstärke mit 25 Kindern aufgefangen werden kann.

 

Gesetzlicher Auftrag und Grundlage:

 

Gemäß § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten

und Kindertagespflege (NKiTaG) darf der Träger einer Kindertagesstätte bis zu

einer Höchstzahl an Plätzen, die gem. § 40 Abs. 1 Nr. 3 NKiTaG per Verordnung

festgelegt wird, nur so viele Kinder in eine Gruppe aufnehmen, wie entsprechend ihrem Alter und ihrem Entwicklungsstand gefördert werden können.

 

Dabei soll auch ein erhöhter Aufwand, der durch die Anforderungen des Auftrags nach § 2 Abs. 2 Satz 1Nr. 2 NKiTaG i.V.m. § 4 Abs. 2 NKiTaG (Bildungs- und Erziehungsauftrag) entstehen kann, berücksichtigt werden.

 

Aus Sicht der Fachabteilung Familien und Kinder sollte zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrages auf die Möglichkeit der Gruppenreduzierung als echte Qualitätsverbesserung zurückgegriffen werden, um Kindern mit besonderen Entwicklungsbedürfnissen neben weiteren bereits installierten Maßnahmen zur Optimierung der Rahmenbedingungen langfristig gerecht werden zu können. 

 

(Pollehn)