Betreff
Verzicht des Ratsmitgliedes Arne Hinz auf seine Mitgliedschaft im Rat der Stadt Burgdorf
Vorlage
BV 2024 0719
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ratsmitgliedes Arne Hinz im Rat der Stadt Burgdorf mit Wirkung zum 15.03.2024 vorliegen (§ 52 Abs. 2 i. V. m. mit § 51 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG).

 

 

 

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Durch schriftliche Erklärung vom 31.01.2024 hat Herr Arne Hinz sein Mandat als Ratsmitglied der Stadt Burgdorf mit Wirkung zum 15.03.2024 niedergelegt (§ 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG).

Der Verzicht ist jederzeit möglich und bedarf keiner Begründung. Er ist unwiderruflich, bedingungsfeindlich, aber wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung anfechtbar.

Der Rat hat festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust mit Wirkung zum 15.03.2024 vorliegen (§ 52 Abs. 2 NKomVG).

Diese Feststellung ist zu Beginn der nächsten Ratssitzung, die am 22.02.2024 stattfindet, zu treffen. Vor der Beschlussfassung ist dem Betroffenen, Herrn Arne Hinz, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Herr Hinz ist schriftlich auf die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen worden.

 

 

(Pollehn)