Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass
die Voraussetzungen zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ratsmitgliedes Arne
Hinz im Rat der Stadt Burgdorf mit Wirkung zum 15.03.2024 vorliegen (§ 52 Abs.
2 i. V. m. mit § 51 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG).
Sachverhalt und Begründung:
Durch schriftliche Erklärung vom 31.01.2024 hat Herr Arne
Hinz sein Mandat als Ratsmitglied der Stadt Burgdorf mit Wirkung zum 15.03.2024
niedergelegt (§ 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG).
Der Verzicht ist jederzeit möglich und
bedarf keiner Begründung. Er ist unwiderruflich, bedingungsfeindlich, aber
wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung anfechtbar.
Der Rat hat festzustellen, dass die Voraussetzungen für
den Sitzverlust mit Wirkung zum 15.03.2024 vorliegen (§ 52 Abs. 2 NKomVG).
Diese Feststellung ist zu Beginn der nächsten Ratssitzung,
die am 22.02.2024 stattfindet, zu treffen. Vor der Beschlussfassung ist dem
Betroffenen, Herrn Arne Hinz, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Herr Hinz ist schriftlich auf die
Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen worden.
(Pollehn)