Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Die dem Originalprotokoll als
beigefügte
2. Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Burgdorf für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 sowie das geänderte
Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 werden beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
In der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Liste wurden alle Änderungen, die sich seit der Aufstellung des Haushaltsentwurfs ergeben haben, zusammengestellt.
Im Ergebnishaushalt hat sich der im Nachtragshaushaltsplanentwurf für 2024 ausgewiesene Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis von -25.036.800 € um 1.717.300 € auf -23.319.500 € verringert.
Im außerordentlichen Ergebnis haben sich keine Änderungen ergeben.
Im Finanzhaushalt haben sich folgende Änderungen ergeben:
der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit hat sich 2024 um 1.767.300 € auf – 16.627.900 € verringert, wobei die Änderungen größtenteils identisch sind mit den Positionen des Ergebnishaushalts.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit hat sich 2024 von -41.295.800 auf – 40.502.600 € verringert.
Als Folge davon hat sich der Darlehensbedarf für Investitionstätigkeit 2024 ebenfalls auf 40.502.600 € verringert. Dadurch erhöht sich der Saldo aus Finanzierungstätigkeit (= Nettoneuverschuldung) 2024 auf 36.902.600 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen hat sich für 2024 um 160.000 € auf 3.501.500 € erhöht.
(Pollehn)