Betreff
Bebauungsplan 0-78/2 "Gewerbepark Nordwest 3. Abschnitt" - Satzungsbeschluss (§ 10 BauGB)
BV 2022 0334 ... Beschluss Entwurf u. Entwurfsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
M 2023 0417 ... Ergebnis Entwurfsbeteiligung
Vorlage
BV 2024 0714
Aktenzeichen
61 26 - 00 78/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

A)   Die Ergebnisse der folgenden Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-78/2 „Gewerbepark Nordwest 3. Abschnitt“, die in der anliegenden Begründung in Kapitel 11 wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis genommen:

-         der in der Zeit vom 18.07.2022 bis 01.08.2022 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-         der mit Schreiben vom 07.07.2022 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-         der in der Zeit vom 28.11.2022 bis 28.12.2022 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und

-         der mit Schreiben vom 17.11.2022 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Die in der Begründung beschriebenen Abwägungsvorschläge werden beschlossen.

 


B)   Satzungsbeschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 0-78/2 „Gewerbepark Nordwest 3. Abschnitt“ wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung in der Fassung vom 23.01.2024 als Satzung beschlossen.

Dem Bebauungsplan werden beigefügt

-      die Planbegründung in der Fassung vom 23.01.2024 sowie

-    die Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a BauGB, die in Kapitel 14 der Begründung wiedergegeben ist. 

 

Sachverhalt:

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-78/2 „Gewerbepark Nordwest 3. Abschnitt“ hat der Verwaltungsausschuss am 15.11.2022 zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Dem entsprechend lag der Bebauungsplan-Entwurf inkl. Begründung, Umweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen / Informationen in der Zeit vom 28.11.2022 bis 28.12.2022 öffentlich aus. Die Behörden wurden mit Schreiben vom 17.11.2022 um Stellungnahme gebeten. Die zur Entwurfsbeteiligung eingegangen Stellungnahmen sind in den Kapiteln 11.3 und 11.4 der anliegenden Begründung wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen.

Mit der Bezugsvorlage M 2023 0417 wurde im Februar 2023 bereits zu den Ergebnissen der Entwurfsbeteiligung und der weiteren Vorgehensweise – insbesondere den geplanten zusätz­lichen Reptilienkartierungen – berichtet. Den Ergebnisbericht des Büros PLaNB finden Sie anliegend. Es wurden bei keiner Begehung Reptilien / Zauneidechsen gefunden.

Aufgrund der Ergebnisse der Beteiligung und anderer Erkenntnisse waren im Bebauungsplan noch die folgenden Änderungen im Vergleich zur Entwurfsfassung erforderlich:

-      In der Planzeichnung wurde der geplante Verlauf der Schmutzwasserdruckrohrleitung im Bereich südöstlich des GE11 etwas abgeändert, um mehr Abstand zu den dort am östlichen Plangebietsrand vorhandenen Gehölzen zu berücksichtigen.

-      In der textliche Festsetzung 6.1 wurde ein klarstellender Satz zur Zulässigkeit von Grund­stückseinfriedungen am Rand der 2 m breiten Pflanzstreifen ergänzt.

-      Der Hinweis H.4 zum Denkmalschutz wurde aufgrund der Ergebnisse der im Herbst 2023 durchgeführten archäologischen Voruntersuchung aktualisiert.

-      Der Hinweis H.5 zu Beleuchtung und Insektenschutz wurde neu eingefügt.

-      Der Hinweis H.7 zur Zuordnung von Ausgleichsflächen/ -maßnahmen wurde aktualisiert.

Die vorgenommenen Änderungen führen nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen. Eine erneute Auslegung (§ 4a Abs. 3 BauGB) ist daher nicht erforderlich und es kann der Satzungsbeschluss erfolgen.        

Anlagen:

1.    Bebauungsplan Nr. 0-78/2 „Gewerbepark Nordwest 3. Abschnitt“ (Stand 23.01.2024). Seit der Entwurfsfassung vorgenommene inhaltliche Änderungen der textlichen Festsetzungen und Hinweise sind gelb markiert. Änderung Planzeichnung s. Sachverhalt erster Spiegelstrich.

2.    Begründung zum Bebauungsplan Nr. 0-78/2 „Gewerbepark Nordwest 3. Abschnitt“ (Stand 23.01.2024) mit der anliegenden Klima-Checkliste für die Bauleitplanung.         
Seit der Entwurfsfassung vorgenommene inhaltliche Änderungen sind gelb markiert. Die Übersichtspläne auf den Seiten 35 und 36 zu vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen wurden optisch angepasst.

3.    Artenschutz und Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 0-78/2 „Gewerbepark Nordwest 3. Abschnitt“ (Stand Januar 2024).        
Seit der Entwurfsfassung vorgenommene inhaltliche Änderungen sind gelb markiert.

Die folgende Anlage liegt nur der digitalen Fassung der Vorlage bei.

4.    Reptilienkartierung, Stadt Burgdorf: B-Plan Nr. 0-78/2, Gewerbepark Nordwest
3. Abschnitt, Bearbeitung PLaNB (Stand Oktober 2023)[1].

 

Für die abschließende Abwägungsentscheidung können bei Bedarf auch die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erstellten Fachgutachten auf der städtischen Internetseite unter dem folgenden Link in der Bezugsvorlage BV 2022 0334 (… Beschluss Entwurf u. Entwurfsbeteiligung …) eingesehen werden:

https://www.burgdorf-ratsinfo.de/bi/vo0050.php?__kvonr=7391

·         Verkehrsuntersuchung zum Gewerbepark Nordwest Burgdorf, PGT Umwelt und Verkehr GmbH, Stand 24.06.2020

·         Stellungnahme zur ergänzenden Untersuchung von Fußgängerüberwegen am Kreisverkehrsplatz Schillerslager Landstraße, PGT Umwelt und Verkehr GmbH, Stand 15.09.2022

·         Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 0-78/2 „Gewerbepark Nordwest 3. Abschnitt“, GTA, Stand 26.11.2020

·         Gutachterliche Stellungnahme zu Emissionen und Immissionen von Gerüchen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 0-78/2 „Gewerbepark Nordwest 3. Abschnitt“ in Burgdorf, TÜV NORD, Stand 28.10.2022

 

(Die Anlage 4 ‘Reptilienkartierung‘ ist dort nicht zu finden, weil diese zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vorlag.)

 

    

 



[1] Ratsmitglieder und beratende Mitglieder der Fachausschüsse, die Papierfassungen erhalten, können diese Anlage bei Bedarf in der Abteilung Stadtplanung und Umwelt bestellen.

(Pollehn)