Bezugsvorlage M 2023 0612, Verwaltungsentwurf Region
Mit Schreiben vom 21.11.2023 hat die Region Hannover die Stadt Burgdorf über die Durchführung des Beteiligungsverfahrens zur 5. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Region Hannover 2016 (RROP), Neu-Festlegung der Windenergienutzung / Sachliches Teilprogramm Windenergie (3. Entwurf) informiert und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 26.01.2024 gegeben.
Der 3.
Entwurf der 5. Änderung des RROP kann auf der folgenden Internetseite der
Region eingesehen werden: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Planen,-Bauen,-Wohnen/Raumordnung-Regionalentwicklung/Regionalplanung/5.-%C3%84nderung-des-Regionalen-Raumordnungsprogramms-Region-Hannover-2016
Zudem wird auf die mit der Bezugsvorlage M 2023 0612 übermittelten
Auszüge aus dem 3. Entwurf, damals noch Stand Verwaltungsentwurf,
verwiesen.
Informationen zur Festlegung der
Windenergiegebiete im Stadtgebiet Burgdorf durch die 5. RROP-Änderung
Über die wesentlichen Rechtswirkungen der Festlegung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete wurde bereits in der Bezugsvorlage M 2023 0612 informiert. Kurzgefasst nochmals:
·
Vorranggebiete Windenergienutzung:
Es bestehen künftig Baurechte für Windenergieanlagen.
·
Vorbehaltsgebiete Windenergienutzung:
Die Gebiete sind als Grundsatz der Raumordnung bei künftigen kommunalen Planungen
zu berücksichtigen, aber der Abwägung zugänglich. Baurechte für Windenergieanlagen
bestehen hier noch nicht. Baurechte könnten nach Auffassung der Regionalplanung
aber ggf. über eine kommunale Bauleitplanung geschaffen werden, wenn die
jeweiligen Vorbehalte (häufig Artenschutz) ausgeräumt werden können.
Bei den geplanten Vorranggebieten handelt es sich um sog. Rotor-Out-Flächen, d.h. die vom Rotor überstrichene Fläche darf über die Gebietsabgrenzung hinausragen. Für alle Vorranggebiete in Burgdorf gilt eine Höhenbegrenzung von 234 m über NN[1]. Die max. zulässige bauliche Gesamthöhe incl. Rotor der ermöglichten Windenergieanlagen kann je nach Geländehöhe etwas variieren und liegt bei ca. 170–180 m.
Die
Gesamtfläche der geplanten Vorranggebiete Windenergienutzung im Stadtgebiet
Burgdorf umfasst 3,59 km² (358,6 ha), dies sind ca. 3,19 % der Fläche
des Stadtgebiets (112,34 km²).[2] Die Vorbehaltsgebiete
umfassen eine Fläche von 43,2 ha.
Zur Lage der Vorrang-/Vorbehaltsgebiete in den einzelnen Gemarkungen s. Anlage
1 der Bezugsvorlagen M 2023 0612.
Die Abgrenzung der Gebiete für Windenergienutzung durch die Region Hannover erfolgte in zwei Schritten. Die 1. Ebene des Planungskonzeptes der Region berücksichtigt harte und weiche Tabuzonen. Einige wesentliche Tabu-/Abstandszonen dieser Planungsebene sind nachfolgend aufgelistet (s. auch Begründung 5. RROP-Änderung, Tab. 4, S. 33 ff). Die 2. Ebene des Planungskonzeptes der Region ist die einzelgebietliche Abwägung. Diese Abwägung ist in den Gebietsblättern dargelegt. Gebietsblätter für die Gebiete in Burgdorf s. Bezugsvorlage M 2023 0612 Anlage 2. (Allgemein werden die Abwägungskriterien der 2. Ebene in der Begründung zur 5. RROP-Änderung auf den Seiten 97-133 erläutert.)
800 m Abstand
- Wohnnutzung im Siedlungszusammenhang
- Gemischte Nutzung im Siedlungszusammenhang
- Planungen/Entwicklungsziele für Wohnnutzung oder gemischte Nutzung im Siedlungszusammenhang
600 m Abstand
- Wohnnutzung im Außenbereich (Einzelgebäude/Splittersiedlungen)
Tabuzone ohne Abstand
- Kleingärten, Friedhöfe, Sportplätze im Siedlungszusammenhang
- Gewerbenutzung im Siedlungszusammenhang
Zusammenfassung der Belange/Anregungen
der Stellungnahme
- Allgemein: Die Festlegung von Gebieten für Windenergienutzung im Stadtgebiet Burgdorf wird begrüßt.
- Allgemein: Berücksichtigung von Planungen / Entwicklungszielen der Siedlungsentwicklung auch im Genehmigungsverfahren.
- Beinhorn, Heeßel, Otze, Burgdorf: Änderung von Verweisen in den Gebietsblättern Nr. 03 ‘Beinhorn-Heeßel‘, Nr. 04 ‘Arbeck-Heeßel‘, Nr. 06 ‘Otze‘ und Nr. 16 ‘Steinwedel-immensen‘, die sich auf im Umweltbericht nicht vorhandene Steckbriefe zu diesen Gebieten beziehen.
- Otze: Überprüfung des Abstandes des Vorranggebietes Windenergienutzung ‘Otze-Schillerslage‘ zum Wohngebäude Burgdorfer Str. 78.
- Otze: Siehe 2. (Berücksichtigung von Planungen / Entwicklungszielen der Siedlungsentwicklung auch im Genehmigungsverfahren) mit Bezug zu Wohnbauentwicklungsflächen am westlichen Ortsrand von Otze.
- Otze: Berücksichtigung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 5-10 „Swin-Golf“ als Tabuzone bei der Abgrenzung des Vorranggebietes ‘Otze-Schillerslage‘.
- Otze: Berücksichtigung der aktiven Bodenabbaustelle Firma Löffler im Bereich der Gemarkungsgrenze Otze/Ramlingen-Ehlershausen bei der Abrenzung des Vorranggebietes ‘Otze-Schillerslage‘.
- Otze, Schillerslage: Ergänzung der Begründung im Gebietsblattes Nr. 02 ‘Otze-Schillerslage‘ zur Frage, warum der südöstliche Teil der Potenzialfläche ‘nur‘ als Vorbehaltsgebiet festgelegt wird.
- Schillerslage: Einhaltung eines Abstandes von 800 m zum Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans 4-7 „Hornweg“ bei der Abgrenzung des Vorranggebietes ‘Otze-Schillerslage‘.
- Dachtmissen: Ergänzung der Begründung im Gebietsblattes Nr. 05 ‘Dacht-missen‘ hinsichtlich der Lage des östlichen Randes des Vorranggebietes in einem durch Altbergbau (Erdöl) beeinflussten Bereich.
- Dachtmissen: Siehe 2. (Berücksichtigung von Planungen / Entwicklungszielen der Siedlungsentwicklung auch im Genehmigungsverfahren) mit Bezug zu einer Wohnbauentwicklungsflächen nördlich der Straße ‘Am Mittelfeld‘.
- Heeßel: Überprüfung des Abstandes des Vorbehaltsgebietes ‘Beinhorn-Heeßel‘ zum Wohngebäude Büchenweg 50.
- Heeßel: Information zur Wiederherstellung der Storchen-Nisthilfe.
- Heeßel: Frage zum Umgang mit der CEF-Maßnahmenfläche für Feldlerchen westlich von Heeßel, bei der weiteren Entwicklung des Vorbehaltsgebietes ‘Beinhorn-Heeßel‘.
- Burgdorf / Heeßel: Siehe 2. (Berücksichtigung von Planungen / Entwicklungszielen der Siedlungsentwicklung auch im Genehmigungsverfahren) mit Bezug zu Wohnbauentwicklungsflächen am westlichen Rand von Burgdorf.
- Heeßel: Zur Potenzialfläche ‘Arbeck-Heeßel‘ wird die Durchführung einer Rotmilan-Revierkartierung angeregt, damit die Fläche ggf. doch als Vorranggebiet festgelegt werden kann.
- Burgdorf: Zur Potenzialfläche ‘Steinwedel-Immensen‘ wird um zusätzliche Erläuterungen gebeten, warum der nördliche Teilbereich der Potenzialfläche, der im Stadtgebiet Burgdorf liegt oder ggf. auch weitere Flächen darüber hinaus im Stadtgebiet Lehrte, nicht als Vorbehaltsgebiet festgelegt werden.
Prüfergebnisse die nicht Teil
der Stellungnahme werden
- Allgemein: Die Vorrang-/Vorbehaltsgebiete zur Windenergienutzung überlagern sich nicht mit den im Rahmen des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes der Stadt Burgdorf identifizierten Flächen (s. BV 2019 0941, BV 2019 0093 oder Zwischenbericht A-WALV 26.09.2022 und A-USB 27.09.2023).
Anlage
-
Entwurf der Stellungnahmen der Stadt Burgdorf
zum
3. Entwurf der 5. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Region
Hannover – Neu-Festlegung der Windenergienutzung / Sachliches Teilprogramm
Windenergie
[1]
Die Bereiche mit Bauhöhenbegrenzung aufgrund von Bundeswehrbelangen sind in der
Zeichnerischen Darstellung der 5. RROP-Änderung dargestellt, s. auch Anlage 4
der Bezugsvorlage M 2023 0612. Die Region Hannover erwartet aufgrund der
Erfahrungen mit anderen Windenergieprojekten z.B. im Bereich Uetze, dass trotz
der Höhenbegrenzung Interesse bestehen wird, Windenergieanlagen zu errichten
(s. Begründung 5. RROP-Änderung S. 109).
Die geplanten Vorranggebiete für Windenergienutzung mit Bauhöhenbegrenzung sind
keine auf den Flächenbeitragswert des Landes anrechenbare Flächen (§ 4
Abs. 1 Satz 5 WindBG, s. auch Begründung 5. RROP-Änderung S. 139)
[2]
Ziel im WindBG als Flächenbeitragswert für Niedersachsen bis Ende 2032 =
2,2 % der Landesfläche
Ausbauziel Region Hannover, Vorranggebiete = ca. 2,5 % der Regionsfläche
(s. Begründung 5. RROP-Änderung S. 137)
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt,
die anliegende Stellungnahme zum
3. Entwurf der 5. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Region
Hannover
– Neu-Festlegung der Windenergienutzung / Sachliches Teilprogramm Windenergie
abzugeben.
(siehe auch Zusammenfassung der
Belange/Anregungen der Stellungnahmen mit Bezug zu den Ortschaften auf Seite 3
u. 4 der Vorlage)
(Pollehn)