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Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

- 38.300€

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt nach § 165 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die als Anlage 1 bis 3 beigefügten Vereinbarungen zwischen der Stadt Burgdorf und der Region Hannover zum Waffen- und Sprengstoffrecht und die erforderliche Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung mit der Region Hannover zu schließen.

 

 

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Die Aufgaben nach dem gewerblichen und nichtgewerblichen Waffenrecht und nach dem Sprengstoffrecht werden seit dem 01. Juni 2018 von der Region Hannover im Auftrag der Stadt Burgdorf wahrgenommen.

 

Zum 01. Januar 2024 wird die Region Hannover auf Grund einer Zuständigkeitsänderung die Durchführung des nichtgewerblichen Waffengesetzes in eigener Verantwortung übernehmen. Die Zuständigkeit für das gewerbliche Waffenrecht und das Sprengstoffrecht werden bei der Stadt Burgdorf verbleiben.

 

Daher ist eine Änderung der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen wie folgt erforderlich:

 

1.            Aufhebung der Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Waffengesetz sowie nach dem Sprengstoffgesetz durch die Region Hannover (Anlage 1).

 

                Hauptbestandteil der bestehenden Verwaltungsvereinbarung ist das nichtgewerbliche Waffenrecht. Für diesen Aufgabenbereich ist die Region Hannover ab 01.01.2024 in eigener Verantwortung zuständig.

 

2.            Abschluss einer Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem (sog. gewerbliches Waffenrecht) Waffengesetz durch die Region Hannover (Anlage 2)

 

                Die Zuständigkeit verbleibt auch zukünftig bei der Stadt Burgdorf. Die Region Hannover hat angeboten, die Aufgaben auch zukünftig im Auftrag wahrzunehmen.

 

3.            Abschluss einer Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Sprengstoffgesetz durch die Region Hannover (Anlage 3)

 

                Die Zuständigkeit verbleibt auch zukünftig bei der Stadt Burgdorf. Die Region Hannover hat angeboten, die Aufgaben auch zukünftig im Auftrag wahrzunehmen.

 

4.            Abschluss einer Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung

 

                Für die Durchführung der Datenverarbeitung ist eine gesonderte Vereinbarung nach dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz zur Auftragsverarbeitung abzuschließen. Diese Vereinbarung befindet sich noch in der Abstimmung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Derzeit werden der Region Hannover jährlich nach Abzug der vereinnahmten Verwaltungsgebühren Kosten im Rahmen von 32.500 € bis 38.300 € erstattet.

 

Die zukünftigen Regelungen sehen vor, dass die Kosten für die verbleibenden Aufgaben (gewerbliches Waffenrecht und Sprengstoffrecht) mit den vereinnahmten Verwaltungsgebühren abgegolten sind. Dadurch ergibt sich eine Einsparung von Haushaltsmitteln in Höhe von jährlich bis zu 38.300 €.

 

Da die Region Hannover die Vertragsentwürfe erst am 29.11.2023 vorab per Mail übersandt hat, war eine frühere Erstellung der Beschlussvorlage nicht möglich.

 

(Pollehn)