Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
- 38.300€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird
beauftragt nach § 165 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) die als Anlage 1 bis 3 beigefügten Vereinbarungen zwischen der Stadt
Burgdorf und der Region Hannover zum Waffen- und Sprengstoffrecht und die
erforderliche Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung mit der Region Hannover zu
schließen.
Sachverhalt und Begründung:
Die Aufgaben nach dem gewerblichen und nichtgewerblichen Waffenrecht und
nach dem Sprengstoffrecht werden seit dem 01. Juni 2018 von der Region Hannover
im Auftrag der Stadt Burgdorf wahrgenommen.
Zum 01. Januar 2024 wird die Region Hannover auf Grund einer
Zuständigkeitsänderung die Durchführung des nichtgewerblichen Waffengesetzes
in eigener Verantwortung übernehmen. Die Zuständigkeit für das gewerbliche
Waffenrecht und das Sprengstoffrecht werden bei der Stadt Burgdorf
verbleiben.
Daher ist eine Änderung der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen wie
folgt erforderlich:
1. Aufhebung der Vereinbarung über die Wahrnehmung von
Aufgaben nach dem Waffengesetz sowie nach dem Sprengstoffgesetz durch die
Region Hannover (Anlage 1).
Hauptbestandteil der bestehenden
Verwaltungsvereinbarung ist das nichtgewerbliche Waffenrecht. Für diesen
Aufgabenbereich ist die Region Hannover ab 01.01.2024 in eigener Verantwortung
zuständig.
2. Abschluss einer Vereinbarung über die Wahrnehmung von
Aufgaben nach dem (sog. gewerbliches Waffenrecht) Waffengesetz durch die Region
Hannover (Anlage 2)
Die Zuständigkeit verbleibt auch zukünftig bei der
Stadt Burgdorf. Die Region Hannover hat angeboten, die Aufgaben auch zukünftig
im Auftrag wahrzunehmen.
3. Abschluss einer Vereinbarung über die Wahrnehmung von
Aufgaben nach dem Sprengstoffgesetz durch die Region Hannover (Anlage 3)
Die Zuständigkeit verbleibt auch zukünftig
bei der Stadt Burgdorf. Die Region Hannover hat angeboten, die Aufgaben auch
zukünftig im Auftrag wahrzunehmen.
4. Abschluss einer Vereinbarung über die
Auftragsverarbeitung
Für die Durchführung der Datenverarbeitung ist eine
gesonderte Vereinbarung nach dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz zur
Auftragsverarbeitung abzuschließen. Diese Vereinbarung befindet sich noch in
der Abstimmung.
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeit werden der Region Hannover jährlich nach Abzug der vereinnahmten Verwaltungsgebühren Kosten im Rahmen von 32.500 € bis 38.300 € erstattet.
Die zukünftigen Regelungen sehen vor, dass die Kosten für die verbleibenden Aufgaben (gewerbliches Waffenrecht und Sprengstoffrecht) mit den vereinnahmten Verwaltungsgebühren abgegolten sind. Dadurch ergibt sich eine Einsparung von Haushaltsmitteln in Höhe von jährlich bis zu 38.300 €.
Da die Region Hannover die Vertragsentwürfe erst am 29.11.2023 vorab per Mail übersandt hat, war eine frühere Erstellung der Beschlussvorlage nicht möglich.
(Pollehn)