Betreff
Integrative Krippengruppe bei der Lebenshilfe
Vorlage
2011 0980
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

10.000,00 €

36509

Laufende Kosten:

48.000,00 €

36509

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Einrichtung einer ‚Integrativen Krippengruppe‘ im Heilpädagogischen Zentrum der Lebenshilfe in Burgdorf zu.

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Burgdorf, die erforderlichen Haushaltsmittel über den Haushalt 2012 bereitzustellen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Das Heilpädagogische Zentrum der Lebenshilfe in Burgdorf plant die Einrichtung einer ‚Integrativen Krippengruppe‘. In einer derartigen Gruppe können 2 behinderte Kinder und 10 nicht behinderte Kinder betreut werden.

 

Das Land Niedersachsen hat für integrative Krippengruppen ein Modellprojekt aufgelegt. Dieses Projekt endet am 31.07.2012. Aufgrund der vor einigen Jahren durchgeführten Planungen für eine derartige integrative Krippengruppe gab es für das neuerliche Vorhaben lange Überlegungen. Nunmehr hat man sich seitens der Lebenshilfe doch entschlossen, erneut das Projekt ‚Integrative Krippe‘ anzugehen.

 

Dazu wurde die Aufnahme in das Modellprojekt beantragt. Erst am 16.08.2011 kam die positive Antwort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

 

Aufgrund der leidvollen Erfahrungen vor einigen Jahren, wurde das Projekt erst jetzt konkret angegangen.

 

Geplant ist derzeit, die Krippengruppe zum 01.10.2011 zu eröffnen. Die Lebenshilfe nutzt dafür die vorhandenen Räumlichkeiten. Auch eine Personalplanung steht zwischenzeitlich. Unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Genehmigungen des Landes rechtzeitig eingehen, ist ein derart kurzfristiger Start (eventuell auch ein/zwei Monate später) möglich.

 

Die Lebenshilfe hat hier einen vorläufigen Wirtschaftsplan vorgelegt. Danach errechnet sie einen mtl. Zuschuss von 4.000,00 € (entsprechend 48.000,00 € Jahresbetrag). Hierbei handelt es sich um Kostenschätzungen aufgrund bestehender Erfahrungen.

 

Denkbar ist, dass ein Festbetrag, der damit für beide Seiten eine kalkulierbare finanzielle Größe beinhaltet, zunächst bis zum 31.12.2012 vereinbart wird. Dabei wird davon ausgegangen, dass im Sommer 2012 konkrete Erfahrungswerte für Einnahmen und Ausgaben vorliegen und dann eine Vereinbarung für die Zeit ab dem 01.01.2013 getroffen werden kann.

 

Der Modellversuch des Landes endet am 31.07.2012. Bis dahin würde das Vorhaben mit mtl. 2.800,00 € gefördert. In den Vorgesprächen wurde darauf hingewiesen, dass hier eine Finanzierungslücke ab dem 01.08.2012 entsteht. Die Lebenshilfe ist hier gefordert, diese Lücke zu decken. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stadt nicht automatisch in diese Finanzierungslücke eintritt bzw. eintreten kann. Derzeit arbeitet das Land an einem Folgeprojekt für das derzeit vorhandene Modellprojekt. Ein Ergebnis liegt jedoch noch nicht vor.

 

Für die Erstausstattung und geringfügige Umbauten rechnet die Lebenshilfe mit einer Summe von rd. 30.000,00 €. Ein Drittel des Betrages könnte von der Region Hannover im Rahmen der allgemeinen Kindertagesstättenförderung bezuschusst werden. Als Eigenmittel bringt die Lebenshilfe ebenfalls 10.000,00 € auf, so dass noch ein Zuschussbetrag von 10.000,00 € von der Stadt Burgdorf erwartet wird.

 

In den Verhandlungen wurde deutlich gemacht, dass finanzielle Zusagen derzeit nicht gemacht werden können, da Mittel im laufenden Haushalt nicht bereitstehen.

 

Es wird jedoch akzeptiert, wenn eine grundsätzliche Zusage zur Eröffnung der Krippengruppe erfolgt und die Mittel über den Haushalt für das Jahr 2012 bereitgestellt werden. In dem Gespräch wurde darauf hingewiesen, dass vor Genehmigung des Haushaltes 2012 verbindliche finanzielle Zusagen nicht gemacht werden können.

 

Grundsätzlich ist das Vorhaben der Lebenshilfe zu begrüßen. Mit diesem Vorhaben würden weitere 10 reguläre Krippenplätze in Burgdorf entstehen. Gleichzeitig würde es erstmals ein integratives Angebot für Kinder im Alter unter drei Jahren geben.

 

Im Hinblick auf den ab 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruch, der im Übrigen nicht zwischen behinderten und nicht behinderten Kindern differenziert, ist das Angebot zu begrüßen. Gleichzeitig würden die zusätzlichen Krippenplätze dazu beitragen, die für Sommer 2013 angestrebte Quote von 50 % der Geburtenrate von zwei Jahrgängen mit Krippenplätzen zu versorgen, zu erfüllen.

 

Deshalb wird empfohlen, der Einrichtung einer ‚Integrativen Gruppe‘ beim Heilpädagogischen Zentrum der Lebenshilfe in Burgdorf zuzustimmen.

 

Gleichzeitig sollte der Bürgermeister beauftragt werden, mit der Lebenshilfe eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.