Betreff
Nachbenennung eines Grundmandats im Ausschuss für Jugendhilfe und Familie
Vorlage
BV 2023 0674
Aktenzeichen
10.024.000
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Familie wird um

 

Frau Annika Lilienthal als Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat) sowie

 

Herrn Dr. Karl-Heinz Vehling als stellv. Mitglied mit beratender Stimme (stellv. Grundmandat)

 

ergänzt.

 

Im Übrigen bleibt die Ausschussbesetzung unverändert und wird – wie in der Anlage aufgeführt - festgestellt.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Fraktionen und Gruppen des Rates, auf die bei der Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat) in den Ausschuss für Jugendhilfe und Familie zu entsenden (§ 4 Abs. 3 Nds. AG SGB VIII i. V. m. § 4 Abs. 5 der Satzung für das Jugendamt).

 

Das Grundmandat kann von einem Ratsmitglied oder einer nicht dem Rat angehörenden in der Jugendhilfe erfahrenen Person wahrgenommen werden (§ 4 Abs. 3 Nds. AG SGB VIII).

 

Die FDP-Fraktion hatte zu Beginn der Wahlperiode zunächst auf die Entsendung eines zusätzlichen Mitglieds mit beratender Stimme verzichtet und nun mit E-Mail vom 13.11.2023 das Grundmandat nachträglich beansprucht. Frau Lilienthal wird das Grundmandat, Herr Dr. Vehling die Stellvertretung wahrnehmen.

 

Der Rat stellt die sich ergebende Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest (§ 73 in Verb. mit § 71 Abs. 5 NKomVG). Der Beschluss bedarf als sog. innerorganisatorische Maßnahme nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss.

 

 

Anlage

Ausschussbesetzung

 

(Pollehn)