Betreff
Vorstellung des Energieberichts der Stadt Burgdorf für das Berichtsjahr 2022
Vorlage
M 2023 0673
Art
M i t t e i l u n g

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)

 

 

 

 

Gemäß §17 des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes (NKlimaG) hat jede Kommune einen Energiebericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Dieser ist erstmalig für das Kalenderjahr 2022 anzufertigen und bis zum 31. Dezember 2023 zu veröffentlichen.

 

Der Energiebericht hat gemäß §17 Abs. 2 NKlimG mindestens folgende Angaben zu enthalten:

 

  1. die je Kalenderjahr bei der Kommune anfallenden Kosten für Strom- und Heizenergie, die diesen Kosten zugrunde liegenden Verbräuche und die damit verbundenen Emissionen von Kohlendioxid sowie
  2. die Verbräuche je Kalenderjahr an Strom- und Heizenergie derjenigen von der Kommune genutzten Gebäude, für die bei der Kommune Energiekosten anfallen und für die aufgrund von separaten Abnahmestellen Einzeldaten vorhanden sind, jeweils bezogen auf die Nutzfläche im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 26, auch in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 10 oder 22, des Gebäudeenergiegesetzes.

 

Diese Berichtspflicht gilt auch in den weiteren Jahren und umfasst zukünftig jeweils einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren (Berichtszeitraum), beginnend mit dem Kalenderjahr 2023 (§17 Abs. 3 NKlimG).

 

Der Energiebericht für das Berichtsjahr 2022 enthält Zahlenangaben bzw. Daten aus dem Zeitraum 2019 bis 2022, weil der letzte Energiebericht (MV 2017 0199) die Bilanzjahre bis einschließlich 2018 enthielt.

Der Energiebericht entstand als Teil des Fördermittelprojekts „Kommunales Energieeffizienznetzwerk der Region Hannover“ bei dem die Stadt Burgdorf mitarbeitet. Im Rahmen dieses Projekts beauftragte die Region Hannover das Büro target GmbH aus Hameln mit dem Netzwerkmanagement und damit verbunden mit der Erstellung der jeweiligen Energieberichte.

 

Aus ökologischen Gründen ist der Energiebericht ausschließlich in digital Form als Anlage zu dieser Vorlage über das Ratsinformationssystem einsehbar.