Betreff
12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung
Vorlage
BV 2023 0672
Aktenzeichen
20
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die 12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung vom 15.11.1990 wird in der sich aus der Anlage der Vorlage 2023 0672 ergebenden (und der Originalunterschrift als Anlage beigefügten) Fassung beschlossen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der vom Rat am 22.04.2021 beschlossenen und zum 01.01.2021 rückwirkend in Kraft getretenen 11. Änderungsatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Burgdorf vom 15.11.1990 wurden die Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung aus abflusslosen Gruben und aus Hauskläranlagen (Fäkalschlamm) letztmalig geändert. Die Sätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

Die Benutzungsgebühr beträgt für die Abwasserbeseitigung

 

 

a)            aus abflusslosen Gruben            

                je m³ eingesammelten Abwassers.                                                                         5,62 €

                              

b)           aus Hauskläranlagen     

                je m³ eingesammelten Fäkalschlamms.                                                46,53 €

                              

c)            zuzüglich einer Grundgebühr von                                                                           101,62 €

                bei einer Abfuhr bis 6 m³ Abwassers/Fäkalschlamms.    

                              

                Die Grundgebühr beträgt je Abfuhr                                                                       19,64 €

                bei einer über 6 m³ hinausgehenden Menge     

                je m³ eingesammelten Abwassers/Fäkalschlamms.        

 

 

Nach § 5 Abs. 1 NKAG soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Als Anlage ist dieser Vorlage die Kalkulation der Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung für die Jahre 2023 und 2024 mit folgendem Ergebnis beigefügt.

 

 

Für die Abwasserbeseitigung

a)            aus abflusslosen Gruben            

                je m³ eingesammelten Abwassers.                                                                         6,23 €

                              

b)           aus Hauskläranlagen     

                je m³ eingesammelten Fäkalschlamms.                                                41,54 €

                              

 

Die Grundgebühr ergibt sich aus den vertraglich vereinbarten Preisen mit dem zur Ab-holung des Fäkalschlamms bzw. Abwassers aus abflusslosen Gruben beauftragten Unter-nehmen.

Über die Grundgebühren werden lediglich die Transportkosten umgelegt. Diese stellen sich jetzt wie folgt dar:

 

c)            zuzüglich einer Grundgebühr von                                                                           119,30 €

                bei einer Abfuhr bis 6 m³ Abwassers/Fäkalschlamms.    

                              

                Die Grundgebühr beträgt je Abfuhr                                                                       22,55 €

                bei einer über 6 m³ hinausgehenden Menge     

                je m³ eingesammelten Abwassers/Fäkalschlamms.        

 

 

Hinweis: In Burgdorf gibt es zurzeit 47 Kleinkläranlagen sowie 9 abflusslose Gruben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

In dem als Anlage beigefügten Entwurf einer 12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Burgdorf vom 15.11.1990 sind die neu kalkulierten Gebührensätze berücksichtigt worden.

 

Es ergeben sich keine nennenswerten Änderungen der zu erwartenden Erträge (Haushaltsansatz: 4.500 €).

 

Um die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen, wurde in dieser Satzung § 9 geändert. Entsprechend musste diese Satzung durch § 10 erweitert werden.

 

(Pollehn)