Betreff
Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
Vorlage
BV 2023 0671
Aktenzeichen
20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die 6. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 14.12.2017 wird in der sich aus der Anlage der Vorlage 2023 671 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage) beigefügten Fassung beschlossen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

I. Sachverhalt und Begründung

 

Mit der vom Rat am 15.12.2022 beschlossenen und am 01.01.2023 in Kraft getretenen 5. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung wurden die Gebührensätze letztmalig geändert. Die Sätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

Reinigungsklasse 1          nachrangiger Winterdienst                                                        0,26 €

 

Reinigungsklasse 2          14-tägliche Reinigung                                        1,07 €                         

Reinigungsklasse 3          vorrangiger Winterdienst                                   1,52 €

                                              

Reinigungsklasse 4    einmal wöchentliche Reinigung                         1,61 €

 

Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2022 weist eine Unterdeckung in Höhe von insgesamt 165.326,13 € in der Summe der Hauptkostenstellen auf. Im Bereich Straßenreinigung (ohne Papierkorbentleerung) ist dabei in 2022 eine Unterdeckung in Höhe von 25.500,18 € und im Winterdienst eine Unterdeckung in Höhe von 132.476,56 € entstanden. Die Unterdeckungen in den Bereichen Straßenreinigung und Winterdienst sind entsprechend § 5 Abs. 2 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) innerhalb der auf die Feststellung folgenden drei Jahre auszugleichen. Bezüglich der Ursachen der errechneten Unterdeckungen verweise ich auf die ausführlichen Erläuterungen in der Betriebsabrechnung.

 

Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2022, die mit der entsprechenden Kalkulation der Gebühren ab 2024 Grundlage dieser Vorlage ist, ist als Anlage beigefügt.

 

Nach § 5 Abs. 1 NKAG soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Durch die Änderung der Kosten ist eine Änderung der Gebührensätze erforderlich. Die Kalkulation hat folgende Gebührenhöchstsätze ab 2024 ergeben:

 

Reinigungsklasse 1          nachrangiger Winterdienst                                                          0,31 €

 

Reinigungsklasse 2          14-tägliche Reinigung                                         1,18 €

                                              

 

Reinigungsklasse 3          vorrangiger Winterdienst                                     1,87 €

                                              

 

Reinigungsklasse 4    einmal wöchentliche Reinigung                           1,92 €

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

In dem als Anlage beigefügten Entwurf einer 6. Satzung zur Änderung der Straßenrei-nigungsgebührensatzung vom 14.12.2017 sind die neu kalkulierten Gebührensätze be-rücksichtigt worden. Die vorgeschlagenen Gebührensätze führen im Vergleich zu den bisherigen Sätzen bei Berücksichtigung der aktuellen Veranlagungsmeter zu einer Erhöhung der Einnahmen in 2024 in Höhe von ca. 70.000,00 €.

 

Anlage

Entwurf einer 6. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 14.12.2017

 

(Pollehn)