Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Die Richtlinien über offizielle Ehrungen durch die Stadt Burgdorf werden
gemäß der Anlage 1 der Vorlage beschlossen. Eine Ausfertigung der Anlage
wird zudem zum Bestandteil des Originalprotokolls (Anlage…) erklärt.
Sachverhalt und Begründung:
Die in den Richtlinien über offizielle Ehrungen durch die Stadt Burgdorf genannten Beträge für Präsente, Blumen und Kränze/Gestecke wurden seit 2014 nicht geändert.
Es wird vorgeschlagen, diese Beträge moderat anzupassen.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, künftig keine Ehrungen mehr bei Silbernen und Goldenen Hochzeiten vorzunehmen. Entsprechende Ehrungen werden aus unterschiedlichen Gründen überwiegend nicht gewünscht.
Neu aufgenommen wurden Richtlinien für die Stadt- und Ortsbrandmeister, eine entsprechende Regelung dazu fehlte bisher.
Die empfohlenen Änderungen sind in der Anlage 2 dargestellt.
Ehrungsrichtlinien sind nach Thiele, Kommentar zum NKomVG, § 58, RNr. 4, vom Rat zu beschließen, da darin auch Grundsätze für die Verleihung von Ehrenbezeichnungen der Kommune festgelegt werden.
Anlage 1: Neufassung Ehrungsrichtlinien
Anlage 2: Synopse
(Pollehn)