Betreff
Ausbaubauprogramm der K 121 (Vor dem Celler Tor) zwischen Wasserwerksweg und Sorgenser Grundweg
Vorlage
BV 2023 0648
Aktenzeichen
66.011.011-2022/000991
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

600.000,00 €

54200.787201

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausbau der K 121 (Vor dem Celler Tor) zwischen Wasserwerksweg und Sorgenser Grundweg soll, wie im Ausbauprogramm dargestellt, erfolgen.            

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

 

Für den Neubau der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule (RBG) an der Straße „Vor dem Celler Tor“ (K 121) wurde diese zwischen dem „Mühlenweg“ an der Sorgenser Mühle und der Straße „Wasserwerksweg“ ausgebaut.

 

Der Ausbau war notwendig geworden um die zusätzlichen Schulverkehre mit Rad, Bus und Kfz verkehrssicher abzuwickeln. In der Straße wurde ein multifunktionaler Mittelstreifen mit Abbiegespuren für Bus- und Kfz-Verkehr auf das Schulgelände und Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende und Radfahrende hergestellt. Für den Schülerverkehr, der mit dem Rad zur Schule fährt, wurden beidseitig Radfahrstreifen in einer Breite von jeweils 2,35 m auf der Fahrbahn angelegt.

Im Bereich Wasserwerksweg wurde ein provisorischer Anschluss an den Bestand hergestellt. Dieser wird nun mit der Planung des zweiten südlichen Abschnittes mit überplant.

 

Soweit es aufgrund der zur Verfügung stehenden Verkehrsfläche durchführbar ist, soll dieser Radfahrstreifen weiter Richtung Süden hergestellt werden. Dieses ist im Bereich der Feuerwehr zwischen dem „Wasserwerksweg“ und dem „Sorgenser Grundweg“ möglich. Hierfür ist die Verbreiterung der Fahrbahn notwendig.

 

Mit der Beschlussvorlage BV 2022 0194 wurde der Bürgermeister beauftragt, basierend auf der Entwurfsplanung, die Planungen fortzuführen und ein Ausbauprogramm erstellen zu lassen. Im Rahmen der Erstellung des Ausbauprogramms sollten allerdings noch folgende drei Maßnahmen geprüft werden und sind ggfs. einzuarbeiten:

 

-      Die Herstellung einer gesicherten Querung in Höhe Wasserwerksweg

-      Erweiterung der Ausbauplanung um den Gehweg (Westseite) im Bereich Wasserwerksweg bis Im Stillen Winkel

-      Deutliche Darstellung der Radwegverbindung in Richtung Hülptingsen/Südstadt über die Adolf-Michelssen-Straße

 

1.1 Straßenbestand

 

Am westlichen Fahrbahnrand der Straße Vor dem Celler Tor (Fahrtrichtung Süden) wurde im Jahr 2014 ein Schutzstreifen für den Radverkehr markiert. In nördlicher Fahrtrichtung wird der Radverkehrs im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Der östliche Seitenraum ist durch einen etwa 2,50 m breiten Streifen mit Baumbestand von der Fahrbahn abgesetzt und ergänzend für den Radverkehr freigegeben.

 

Der Ausbaubereich der Straße Vor dem Celler Tor umfasst im vorliegenden 2.Abschnitt den ca. 170 m langen Bereich zwischen dem Wasserwerksweg im Norden und dem Sorgenser Grundweg im Süden.

 

Im Norden grenzt der Geltungsbereich an den ersten Abschnitt. Östlich der Straße „Vor dem Celler Tor“ liegen die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk (THW) und Wohngebäude. Im Süden und Westen befinden sich weitere Wohngebiete.

 

1.2 Geplanter Ausbau

 

In den anliegenden Plänen (Anlage 1-3) ist der vorgesehene Ausbau dargestellt.

 

Da das Feuerwehrgrundstück gemäß Bebauungsplan als „Flächen für den Gemeinbedarf“ festgesetzt ist, darf es nicht mit Verkehrsflächen überbaut werden. Somit steht für den Ausbau nur die derzeitige Verkehrsfläche in einer Gesamtbreite von ca. 18,00 m zur Verfügung.

 

Für die Anlage der Radfahrstreifen ist die Verbreiterung der Fahrbahn von jetzt ca. 7,00 m auf 11,20 m erforderlich. Diese Fahrbahnbreite beinhaltet 2 Fahrstreifen von jeweils 3,25 m und die beidseitigen Radfahrstreifen von jeweils 2,35 m.

 

Bei der Planung des nördlichen Abschnittes wurde der westliche Gehweg beibehalten und nicht erneuert. Im zweiten südlichen Abschnitt wird aufgrund des mangelhaften Zustandes des westlichen Seitenraums dieser teilweise auch erneuert. Insbesondere der Gehweg zwischen „Im stillen Winkel“ und „Wasserwerksweg ist in einem sehr schlechten Zustand und wird mit erneuert. Die Erneuerung erstreckt sich auch über den Gehweg entlang des bereits fertig gestellten Abschnittes.

 

Auf der Ostseite wird ein neuer Gehweg hergestellt. Hierfür wird die Restbreite der zur Verfügung stehenden Verkehrsflächen genutzt. Die Breite des Gehwegs beträgt ca. 2,75 m.

 

Der Knoten „Vor dem Celler Tor“/ „Wasserwerksweg“/“Adolf-Michelssen-Straße“ wurde bezüglich einer möglichen Signalisierung überprüft. Dieser Knoten soll nun signalisiert werden. Im Hinblick auf den Umbau des Knotenpunktes zu einem Lichtsignalanlagen (LSA)-Knotenpunkt wurden bereits Leerrohre unterhalb der hergestellten Fahrbahn im Bereich der Querungsinsel vorgesehen, um für die Nachrüstung der LSA vorzusorgen.

 

Durch die Integration einer LSA wird eine sichere Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr, gerade auch im Hinblick auf die Anbindung aus dem westlichen Stadtgebiet, geschaffen.

 

Die LSA wird barrierefrei nach dem zwei-Sinne Prinzip hergestellt, das heißt für Blinde und Sehbehinderte wird das optische Signal durch akustische und taktile Signalgeber nach DIN 32981 ergänzt.

 

Für die nahegelegene Feuerwehr und das THW wird eine Bedarfs-LSA vorgesehen. Nur im Einsatzfall kann diese durch die Einsatzkräfte angewählt werden und den Einsatzfahrzeugen Vorrang vor dem fließenden Verkehr gewähren. Die Verkehrsteilnehmer werden durch ein Rotsignal an der Knotenpunkt-LSA angehalten. Der Verkehrsstrom aus Burgdorf kommend wird dabei durch einen zusätzlichen LSA-Mast bereits vor der Ausfahrt der Feuerwehr/ des THW angehalten, sodass die Feuerwehr ungehindert ausfahren kann. Die Bedarfs-LSA wird nicht für die allgemeinen Beschäftigungsverkehre der Feuerwehr und des THW genutzt. Außerhalb dieser Zeit ist der Bedarfssignalgeber ausgeschaltet. Ein Grünsignal für die Feuerwehr, welches den Einsatzkräften ebenfalls Vorrang vor dem Fußverkehr gibt, ist bzw. kann nicht vorgesehen werden. Der Fußverkehr hat weiterhin Vorrang vor den ausfahrenden Fahrzeugen, so dass in dem Bereich eine Anpassung der taktilen Elemente nicht erforderlich ist.

 

1.3 Ausbauquerschnitt und Fahrbahnaufbau

 

Für die Straße Vor dem Celler Tor ergeben sich folgende Querschnitte (Anlage 4):

 

Nebenanlagen/Gehweg (östliche Seite)                                 mind. 2,50 m

Radfahrstreifen inkl. Entwässerungsrinne                                        2,35 m

Fahrstreifen                                                                              3,25 m

Fahrstreifen                                                                              3,25 m

Radfahrstreifen inkl. Entwässerungsrinne                                        2,35 m

Nebenanlagen/Gehweg inkl. Grünstreifen (westliche Seite)                3,75 m

 

Im Zuge der Herstellung der Fahrbahn und der Nebenanlagen werden Querneigungen von 2,5 % für die Fahrbahn und etwa 2,0 bis 3,0% für die Nebenanlagen angestrebt. In Teilbereichen, z.B. an Absenkungen der Bordsteine, an Grundstückszufahrten oder im Bereich von Einmündungen und Anschlüssen an den Bestand, können diese Neigungen geringer/höher ausfallen. Durch den Anschluss an die bestehende Zufahrt zur Feuerwehr und zum THW werden höhere Querneigungen im westlichen Fahrstreifen/Radfahrstreifen von bis etwa 5,0 % erforderlich.

 

Für den Aufbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise ergibt sich gemäß RStO 2012 Tafel 1, Zeile 3, Bk 1,8 folgender Aufbau:

 

 4,0    cm     Asphaltdeckschicht

12,0   cm     Asphalttragschicht

15,0    cm     Schottertragschicht

30,0   cm     Frostschutzschicht

61,0    cm     frostsicherer Gesamtaufbau

 

Die Gehwege werden in Pflasterbauweise hergestellt. Die Bemessung des Gehweges wird in Anlehnung an die RStO Tafel 6, Zeile 1 hergestellt.

 

 8,0    cm     Pflasterdecke

 4,0    cm     Bettung

18,0    cm     Frostschutzschicht 0/32

30,0    cm     frostsicherer Gesamtaufbau

 

1.4 Entwässerung

 

Die Entwässerung der Fahr- und Radfahrstreifen sowie der Gehwege der Straße Vor dem Celler Tor erfolgt über am Fahrbahnrand angeordnete Bordrinnen in Straßenabläufe mit Anschluss an den im Bestand vorhandenen Mischwasserkanal.

 

1.5 Straßenausstattung

 

Die Straßenbeleuchtung im westlichen Seitenraum bleibt erhalten. Entlang des östlichen Seitenraum ist eine neue Straßenbeleuchtung vorgesehen, da der Weg als Zubringer für den Schülerverkehr vorgesehen ist. Die bereits bestehende Beleuchtung auf der Ostseite des Gehwegs bis zum Sorgenser Grundweg und vor dem Neubau der RBG wird somit miteinander verbunden.

 

An Querungsstellen für den Fußgängerverkehr werden taktile Leitelemente für Blinde und Sehbehinderte vorgesehen. Die Querungsstellen mit Einmündungen und Zufahrten sind als Gehwegüberfahrten geplant. Die taktilen Elemente werden im Ausbau trichterförmig angebracht und es wird darauf geachtet, dass die so gekennzeichneten Trichter zur Straße hin nicht allzu weit auslaufen. Die Laufrichtung wird bei den Rillen eingehalten.

 

1.6 Parkplätze

 

Im nördlichen Bereich befinden sich auf der Westseite in Höhe der Fa. Parlasca Parkplätze. Diese wurden damals von der Fa. Parlasca als Kundenparkplätze für den Werksverkauf angelegt. Da der Werksverkauf nun umgezogen ist, sind die Parkplätze nicht mehr für die Kunden erforderlich. Allerdings gibt es aufgrund des Radfahrstreifens Probleme mit den wartenden LKW´s, die Palasca beliefern wollen. Diese sollen nun auf dem Parkstreifen warten, damit sie nicht verbotenerweise auf den Radfahrstreifen parken. Eine Erweiterung der Parkfläche soll im Zuge des Ausbaus mit erfolgen.

 

1.7 Kompensation

 

Für die Verbreiterung der Fahrbahn ist die Fällung von 7 Straßenbäume auf der Ostseite der Straße erforderlich. Der Straßenbaulastträger und Eigentümer der Bäume, die Region Hannover hat der Fällung zugestimmt. Da der gesamte Straßenraum, wie schon beschrieben, aufgrund des Flächenbedarfs für die Radfahrstreifen befestigt werden muss, ist die Anlage eines Grünstreifens und die Neupflanzung von Bäumen in der Verkehrsfläche nicht möglich.

 

Insgesamt müssen 13 Bäume als Ersatz gepflanzt werden. Da es sich hier um innerstädtische Fällstandorte handelt, sollten gleichwertige Standorte für die Ersatzpflanzung gefunden werden. Die Ersatzpflanzungen sollen in der Elisabeth-Hahne-Straße stattfinden. Dies wurde beim Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 4.12.2023 mit der Vorlage M 2023 0662 mitgeteilt.

Die durch den Eingriff entstehende zusätzliche Flächenversieglung, die mit einem Verlust von 515 Wertpunkten nach dem Modell des Niedersächsischen Städtetags bewertet wird, wird durch noch offene Wertpunkte aus dem städtischen Kompensationsflächenpool von der Fläche 3990/003 (Flurstück 3/2, Flur 1, Gemarkung Sorgensen) ausgeglichen.

 

Lt. der unteren Naturschutzbehörde ist eine Ersatzpflanzung auf dem städtischen Grundstück der Feuerwehr nicht möglich. Der im B-Plan festgesetzt Pflanzstreifen, der bislang nicht vollständig angelegt wurde, kann nicht als Kompensation angerechnet werden.

 

Um den Alleecharakter der Straße beizubehalten, sollen auf der östlichen Seite parallel zum Gehweg auf dem Gelände der Feuerwehr 6 Bäume (Feldahorn, Acer campestre "Elsrijk") im Zuge des Ausbaus der Straße gepflanzt werden.

 

1.8 Feuerwehrzufahrt

 

Des Weiteren ist die Herstellung einer 2. Zufahrt zum Feuerwehrgrundstück für die Feuerwehrleute im Einsatzfall geplant. (s. Lageplan Anlage 2). Hierdurch ist eine mögliche Behinderung der ausfahrenden Einsatzfahrzeuge durch die Privatfahrzeuge nicht mehr möglich.

 

1.9 Beteiligung Träger öffentlicher Belange

 

Die Planungen für den Ausbau der K 121 zwischen „Wasserwerksweg“ und „Sorgenser Grundweg“ sind der Polizei, dem ADFC, dem ADAC, dem Seniorenrat, dem Bündnis für Familien, der Umweltschutzabteilung, der Straßenverkehrsbehörde, der Regio Bus, der Feuerwehr, der Behindertenbeauftragten der Region Hannover, dem THW, dem Förderkreis der IGS und der BI sicherer Schulweg mitgeteilt worden. Die eingegangene Stellungnahme der BI sicherer Schulweg habe ich als Anlage 6 beigefügt. Die Antwort der Fachabteilung als Anlage 7.

 

1.10 Finanzierung und Kosten

 

Die Planung ist mit dem Straßenbaulastträger der Straße „Vor dem Celler Tor (K 121), der Region Hannover abgestimmt.

 

Mit der Region Hannover wird eine Vereinbarung über die Baumaßnahme geschlossen. Über die Vereinbarung wird in einer gesonderten Vorlage beschlossen, da diese zurzeit noch bei der Region Hannover zur abschließenden Überarbeitung liegt.

 

Die Kostenteilung soll wie folgt vereinbart werden: Die Baukosten für die Fahrbahn (einschl. Radfahrstreifen) trägt die Region. Die Baukosten für den Bau des Gehweges werden von der Stadt Burgdorf getragen. Die Aufteilung der Planungskosten erfolgt anteilig zu den Baukosten.

 

Die Kosten belaufen sich gemäß einer überschlägigen Kostenschätzung auf ca. 1.200.000 €.

 

Der städtische Anteil hiervon liegt bei ca. 600.000 €.

 

Für die Baumaßnahme wurde ein Antrag auf Förderung nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gestellt. Bei Bewilligung des Antrags würde die Stadt Burgdorf einen Zuschuss in Höhe von 65 % der zuwendungsfähigen städtischen Baukosten erhalten. Planungskosten werden nicht gefördert. Der Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat jedoch per Mail mitgeteilt, dass das Bauvorhaben nun in das Jahresprogramm zur Förderung aufgenommen wurde.

 

Die Kosten für die Herstellung für den Gehweg und die Anpassung der Beleuchtung stellt einen beitragsfähigen Aufwand dar. Ob dies auch hier der Fall ist, ist noch genauer zu prüfen.

 

Für die Baukosten wurden Haushaltsmittel in entsprechender Höhe für das Haushaltsjahr 2024 beantragt.

 

1.11 Schlussbemerkungen

 

Der Ausbau des hier beschriebenen 2. Bauabschnitts einschließlich der ggf. erforderlichen Anpassung des Knotens ist für 2024 vorgesehen, allerdings ist derzeit davon auszugehen, dass die personellen Kapazitäten für eine Umsetzung der Maßnahmen in der Tiefbauabteilung nicht vorhanden sind, um eine zeitgerechte Ausführung zu gewährleisten. Darüber hinaus liegt eine verbindliche Fördermittelzusage bisher noch nicht vor. Die Baumaßnahme kann erst nach Inbetriebnahme der RBG umgesetzt werden.

Südlich des „Sorgenser Grundweges“ ist die Weiterführung der Radfahrstreifen nicht möglich, da eine hierfür erforderliche Fahrbahnverbreiterung aufgrund der beidseitigen Bebauung nicht hergestellt werden kann.

 

Hier wird der Radverkehr, wie bisher, richtungstreu auf dem westlich angelegten Schutzstreifen stadteinwärts und östlich auf den baulich angelegten Radweg stadtauswärts geführt. Da für den Radweg keine Benutzungspflicht besteht, können Radfahrende auch die Fahrbahn nutzen.

 

Im Rahmen der Erarbeitung des aktuellen erstellten Schulwegkonzeptes für Burgdorf wurde die Radverkehrsanbindung des neuen Schulstandortes von Westen und aus Richtung Bahnhof bzw. Innenstadt untersucht. Erarbeitet wurde eine Fahrradstraße von der Hannoverschen Neustadt aus über die Wallgartenstraße, Blücherstraße und den Wasserwerksweg (Anlage 5).

Die geplanten Fahrradstraßen von Westen und Süden werden aufgrund des Personalmangels in der Abteilung Tiefbau erst in 2025 ausgebaut werden können. Außerdem sind weitergehende Untersuchungen zum Parkraum erforderlich. Die Planungen sollen nach Möglichkeit bis Ende 2024 abgeschlossen sein.

 

Für die Anbindung von Osten wird die Machbarkeitsstudie zur Ermittlung der besten Route für die Radfahrer erst nach Vorlage des Förderbescheids und ausreichender Personalkapazitäten starten können, voraussichtlich erst Ende 2024.

 

Um insbesondere vor der Schule eine sichere Führung der Radfahrer und Fußgänger bis zur Fertigstellung der Radverkehrsanlagen zu gewährleisten, werden zurzeit mit dem Straßenbaulastträger, der Verkehrsbehörde sowie der Polizei Interimslösungen erarbeitet. Hierzu wird es Mitte Februar erste Gespräche geben. Die Ausweisung von Tempo 30, die Anlage von temporären Fußgängerüberwegen, ggf. eine Fußgängerbedarfsampel sollen diskutiert werden. Die Verkehrserziehung soll auf die Interimslösung abgestimmt werden.

 

Über die geplanten Interimslösungen wird in einer gesonderten Mitteilungsvorlage berichtet werden.

 

Im ersten Bauabschnitt ist mit der Verlängerung der Adolf-Michelssen-Straße bereits eine Alternative für den Radverkehr aus Osten kommend geschaffen worden. Die Schüler können diese Möglichkeit schon jetzt nutzen, um in Richtung Hülptingsen zu fahren. Dadurch ist die Querung der Straße „Vor dem Celler Tor“ nicht notwendig und die Schüler müssen nicht die Straße "Vor dem Celler Tor" nutzen, um die südöstlich gelegenen Wohnquartiere erreichen zu können.

 

 

 


Anlage 1: Lageplan Blatt 1

Anlage 2: Lageplan Blatt 2

Anlage 3: Lageplan Blatt 3

Anlage 4: Ausbauquerschnitt

Anlage 5: Radwegeanbindung Richtung Westen und Bahnhof

Anlage 6: Stellungnahme der BI sicherer Schulweg

Anlage 7: Antwort zur Stellungnahme der BI sicherer Schulweg    

 

(Pollehn)