Betreff
Leistungen von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
BV 2023 0643
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

1.400.000,00 €

Deckungskreis 0081/0082

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG den überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 1.400.000,00 € bei den Deckungskreisen 0081 und 0082 zu.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Kosten durch die Träger von Jugendhilfeeinrichtungen und Einzelanbietern sind deutlich angestiegen. Zudem ist ein deutlicher Fallzahlenanstieg insbesondere im Bereich § 35 a und §§ 33, 34 SGB VIII zu verzeichnen. Das Jugendamt der Stadt Burgdorf ist verpflichtet, den bestehenden Hilfebedarf bzw. Hilfeansprüchen zu entsprechen. Ein ca. 75%-iger Ausgleich des zusätzlichen Jugendhilfeaufwandes erfolgt im Rahmen des Jugendhilfekostenausgleiches mit der Region Hannover. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Kalenderjahres 2023 zeitverzögert erst in 2024/2025. Es ist mit einem Erstattungsbetrag in Höhe von mind. 75 % zu rechnen, welches ca. 1 Mio. Euro entspricht.

 

In der Jugendhilfe ist im Kalenderjahr 2023 für die folgenden Hilfearten daher ein überplanmäßiger Aufwand zu leisten:

 

  • Hilfe für seelisch Behinderte/Schulbegleiter/Coaching/Intensivbetreuung (§ 35 a SGB VIII)
  • Stationäre Eingliederungshilfe für minderjährige seelisch Behinderte (§ 35 a SGB VIII)
  • Stationäre Eingliederungshilfe für volljährige seelische Behinderte (§ 35 a SGB VIII)
  • Teilstationäre Eingliederungshilfe für minderjährige seelisch Behinderte (§ 35 a SGB VIII)
  • Sozialpädagogische Vollzeitpflege (§§ 33, 34 SGB VIII)
  • Maßnahmen zum Schutz von minderjährigen Flüchtlingen (§ 42 SGB VIII).

 

 

 

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.

 

Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 1.400.000,00 € sind durch entsprechende Mehrerträge und Mehreinzahlungen bei den Produktkonten 61100.301300 und 61100.601300 (Gewerbesteuer) gewährleistet.

(Pollehn)