Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
1.400.000,00 € |
Deckungskreis 0081/0082 |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs.
1 Nr. 9 NKomVG den überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von
1.400.000,00 € bei den Deckungskreisen 0081 und 0082 zu.
Sachverhalt und Begründung:
Die Kosten durch die
Träger von Jugendhilfeeinrichtungen und Einzelanbietern sind deutlich
angestiegen. Zudem ist ein deutlicher Fallzahlenanstieg insbesondere im Bereich
§ 35 a und §§ 33, 34 SGB VIII zu verzeichnen. Das Jugendamt der Stadt Burgdorf
ist verpflichtet, den bestehenden Hilfebedarf bzw. Hilfeansprüchen zu
entsprechen. Ein ca. 75%-iger Ausgleich des zusätzlichen Jugendhilfeaufwandes
erfolgt im Rahmen des Jugendhilfekostenausgleiches mit der Region Hannover. Die
Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Kalenderjahres 2023 zeitverzögert erst in
2024/2025. Es ist mit einem Erstattungsbetrag in Höhe von mind. 75 % zu
rechnen, welches ca. 1 Mio. Euro entspricht.
In der Jugendhilfe
ist im Kalenderjahr 2023 für die folgenden Hilfearten daher ein überplanmäßiger
Aufwand zu leisten:
- Hilfe für seelisch
Behinderte/Schulbegleiter/Coaching/Intensivbetreuung (§ 35 a SGB VIII)
- Stationäre Eingliederungshilfe für minderjährige seelisch Behinderte
(§ 35 a SGB VIII)
- Stationäre Eingliederungshilfe für volljährige seelische Behinderte
(§ 35 a SGB VIII)
- Teilstationäre Eingliederungshilfe für minderjährige seelisch
Behinderte (§ 35 a SGB VIII)
- Sozialpädagogische Vollzeitpflege (§§ 33, 34 SGB VIII)
- Maßnahmen zum Schutz von minderjährigen Flüchtlingen (§ 42 SGB
VIII).
Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.
Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 1.400.000,00 € sind durch entsprechende Mehrerträge und Mehreinzahlungen bei den Produktkonten 61100.301300 und 61100.601300 (Gewerbesteuer) gewährleistet.
(Pollehn)