Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2021 - Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
BV 2023 0642
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 NKomVG für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung.     

 

 

In Vertretung

      

 

 

(Kugel)

 

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Im Zusammenhang mit dem Beschluss zum Jahresabschluss sieht § 129 Abs. 1 NKomVG vor, über die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen. Da der Bürgermeister bei der Beschlussfassung über die Entlastung einem Mitwirkungsverbot nach § 87 Abs. 4 i. V. m. § 41 NKomVG unterliegt, ist eine getrennte Beschlussfassung erforderlich.

 

 

Hinsichtlich des Jahresabschlusses wird auf die Vorlage BV 2023 0639 verwiesen.

 

 

Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Stadt Burgdorf wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Burgdorf wie folgt zusammengefasst:

 

 

„Der Jahresabschluss zum 31.12.2021, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Stadt entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Haushaltsführung erfolgt ordnungsgemäß.

Die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass.

Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen wurde nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.

Aus Sicht des RPA stehen die in diesem Bericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 sowie einer Entlastung nicht entgegen.“