Beschlussvorschlag:
Der anliegende Löschwasserbedarfsplan für die Stadt Burgdorf wird
zustimmend zur Kenntnis genommen. Die darin aufgeführten Löschwasserdefizite
sind schnellstmöglich zu beheben bzw. zu kompensieren. Der
Löschwasserbedarfsplan ist die (Planungs-)Grundlage für die
Löschwasserbereitstellung.
Nach Vorliegen einer hydraulischen Rohrnetzberechnung für das
Versorgungsgebiet des Wasserverbandes Nordhannover ist die Abweichungsanalyse
durchzuführen bzw. nachzuholen.
In Vertretung
Sachverhalt und Begründung:
Die Bereitstellung von Löschwasser für die Grundversorgung ist Aufgabe der Gemeinden (§ 2 Abs. 1 Satz 3 Ziffer 2 NBrandSchG). Der Löschwasserbedarfsplan soll mögliche Defizite in der Grundversorgung von Löschwasser aufzeigen. Durch den Klimawandel ist eine Senkung der Grundwasserstände zu vermuten. Ferner kann eine Trinkwasserknappheit zu Löschwasserdefiziten führen.
In der Vergangenheit erfolgte die
Bohrung von Löschwasserbrunnen auf (Bedarfs-)Annahme und Zuruf der
Ortsfeuerwehren. Dabei konnte und musste ein fundierter Nachweis des Bedarfes
nicht dargelegt werden. Mit der Ausgestaltung des Löschwasserbedarfsplans soll
die Bohrung von Löschwasserbrunnen objektiv gestaltet und gezielt umgesetzt
werden.
Die im Löschwasserplan festgestellten Löschwasserdefizite sollen sukzessive behoben (z.B. durch Bohrung weiterer Löschwassertiefenbrunnen) bzw. durch Kompensationsmaßnahmen (z.B. durch Maßnahmen der Feuerwehr; z.B. Vorhaltung von Tanklöschfahrzeugen und Schlauchmaterial für die lange Wegstrecke) abgefangen werden. Der aus dem Löschwasserbedarfsplan resultierende Investitionsbedarf kann mit den im Haushalt hinterlegten (Finanz-)Mitteln gedeckt werden.
Die Kernstadt Burgdorf und Ortschaften Heeßel
(inkl. Ahrbeck) sowie Hülptingsen (24.796 Einwohner*innen; 77,49% der
Gesamteinwohner*innen; Stand 01.10.2023) werden von den Stadtwerken Burgdorf
mit Trinkwasser versorgt. Für dieses Gebiet liegt eine hydraulische
Rohrnetzberechnung vor, sodass dieses (Stadt-)Gebiet vollumfänglich untersucht
werden konnte.
Der Zweckverband Wasserverband Nordhannover
versorgt die Ortschaften Beinhorn, Ramlingen-Ehlershausen, Otze, Weferlingsen,
Schillerslage, Sorgensen und Dachtmissen (7.203 Einwohner*innen; 22,51% der
Gesamteinwohner*innen; Stand 01.10.2023) mit Trinkwasser. Dabei kann
Löschwasser dem Trinkwassernetz entnommen werden. Eine hydraulische
Rohrnetzberechnung liegt für dieses (Stadt-)Gebiet nicht vor. Insofern konnte
der notwendige Soll-/Ist-Abgleich nicht durchgeführt werden. Mit dem Vorliegen
einer hydraulischen Rohrnetzberechnung wäre eine nachträgliche Betrachtung
möglich und erforderliche Maßnahmen bzw. Kompensationen könnten zeitnah
umgesetzt werden.
Für die Erstellung einer
Löschwasserbedarfsplanes sind im Nachtragshaushalt 2022 15.000,00 € eingestellt
und eine Zuwendung in Höhe von 66,67 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
höchstens jedoch in Höhe von 10.000,00 €, von der Klimaschutzleitstelle der
Region Hannover ausgesprochen worden.
Sämtliche Ortsfeuerwehren sind bei der Bestandserhebung und –ermittlung um Mitwirkung gebeten worden. Darüber hinaus sind die Ortsfeuerwehren Burgdorf, Heeßel und Hülptingsen (Versorgungsgebiet der Stadtwerke Burgdorf) zum Maßnahmenworkshop eingeladen worden. Eine vollumfängliche Begleitung der gutachterlichen Betrachtung erfolgte durch Herrn Stadtbrandmeister Heuer.
Die finale Fassung des Löschwasserbedarfsplanes der Stadt Burgdorf ist am 26.10.2023 an die Ortsfeuerwehren übermittelt worden.
Der Löschwasserbedarfsplan der Stadt Burgdorf wird von Frau Anne Kathrin Esser (Kommunal Agentur NRW GmbH) anhand einer PowerPoint-Präsentation in der Sitzung des Feuerwehrausschusses am 30.11.2023 vorgestellt.
Die Anlage zum Löschwasserbedarfsplan der Stadt Burgdorf (54 Seiten) ist in der gedruckten Fassung dieser Vorlage nicht beigefügt. Sie kann bei Bedarf nachgereicht oder im Bürger- und Ratsinformationssystem unter dieser Vorlage eingesehen werden.
(Kugel)
Anlagen:
- Kurzbericht
- Löschwasserbedarfsplan der Stadt Burgdorf sowie
- Anlage zum
Löschwasserbedarfsplan der Stadt Burgdorf