Beschlussvorschlag:
Folgende Zuwendung wird
angenommen:
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Geldzuwendung in Höhe von 200,00 € an die
Freiwillige Feuerwehr Weferlingsen Aue-Cup von den Stadtwerken Burgdorf,
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Geldzuwendung in Höhe von 200,00 € an die
Freiwillige Feuerwehr Weferlingsen Aue-Cup von der Sparkasse Hannover,
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Geldzuwendung in Höhe von 300,00 € an die
Stadtjugendfeuerwehr Burgdorf vom CDU Flohmarkt,
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Geldzuwendung in Höhe von 300,00 € an die
Stadtjugendfeuerwehr Burgdorf von Rewe Pfandbons,
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Geldzuwendung in Höhe von 200,00 € an die
Kampagne „Sprich mit mir“ von Wegeners Buchhandlung,
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Geldzuwendung in Höhe von 150,00 € für die
Weihnachtsfeier des Hauses der Jugend von der Schankwirtschaft Hopfenquetsche.
Sachverhalt und Begründung:
Mit der Vorlage Nr. 2010 0705 hat
der Rat über die Zuständigkeit für die Annahme von Spenden, Schenkungen und
Zuwendungen entschieden. Hiernach obliegt dem Verwaltungsausschuss die
Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 bis
zu höchstens 2.000 €. Über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert von über
2.000 € entscheidet der Rat.
(Pollehn)