Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die Entlassung
von Herrn Wolfgang Schlusche mit Wirkung zum 30.11.2023 aus dem
Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Weferlingsen der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf.
Sachverhalt und Begründung:
Der
Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Weferlingsen, Herr Wolfgang Schlusche, hat
mit Schreiben vom 26.09.2023 sein Amt zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur
Verfügung gestellt und um Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis gebeten.
Seine Amtszeit würde erst am 31.12.2024 enden.
Er
hat gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) i.V.m. § 23
Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und
Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) Rechtsanspruch auf die
Entlassung zum beantragten Zeitpunkt.
Über
die vorzeitige Entlassung des Ortsbrandmeisters Wolfgang Schlusche hat der Rat
zu beschließen.
(Pollehn)