Bezugsvorlage M 2022 0229 Stellungnahme der Stadt Burgdorf zur 5. Änderung des RROP (Windenergie)
Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Mit der 5. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) sollen Baurechte für Windenergieanlagen auch in Burgdorf geschaffen werden. Innerhalb der geplanten Vorranggebiete Windenergienutzung werden künftig Windenergieanlagen privilegiert zulässig sein (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)[1]. Die bisherige Ausschlusswirkung der im Flächennutzungsplan der Stadt Burgdorf dargestellten Windenergieflächen entfällt[2].
Neben den Vorranggebieten sollen in der 5. RROP-Änderung Vorbehaltsgebiete Windenergienutzung festgelegt werden. Für diese Gebiete konnte auf der regionalen Planungsebene nicht abschließend geklärt werden, ob sich auf diesen Flächen die Windenergienutzung abschließend ‘durchsetzen‘ kann, weil beispielsweise - wie im Gebiet Beinhorn-Heeßel - artenschutzrechtliche Konflikte bestehen. Baurechte könnten dort ggf. mit konkreter Festsetzung von Schutzmaßnahmen über die städtische Bauleitplanung geschaffen werden.
Der Zeitplan des Teams Regionalplanung der Region
Hannover sieht die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger
öffentlicher Belange von Ende Oktober bis Anfang Dezember 2023 vor[3].
Am 13.11.2023 plant die Region Hannover einen öffentlichen Informationstermin
in Lehrte durchzuführen sowie am 14.11.2023 eine öffentliche
Onlineveranstaltung. Näheres zu den Terminen wird später auf der Internetseite
der Region zu dem Verfahren zu erfahren sein, s. unter dem folgenden Link.
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Planen,-Bauen,-Wohnen/Raumordnung-Regionalentwicklung/Regionalplanung
Anliegend gebe ich Ihnen Auszüge aus der Beschlussvorlage der Region zum 3. Entwurf zur Kenntnis, die gesamte Sitzungsvorlage der Region finden s. ggf. über den folgend Link https://ris.hannit.de/public/vo020?VOLFDNR=2003009&refresh=false.[4]
Im Weitern plant die Verwaltung, Mitarbeiter des Fachbereichs Planung und Raumordnung der Region Hannover zur Vorstellung der Planung in der gemeinsamen Sitzung der Ortsräte am 02.11.2023 einzuladen.
Anlagen
Auszüge aus dem Verwaltungsentwurf der Region Hannover Stand 20.09.2023
1.
Auszug Erläuterungskarte 18, Vorrang- und
Vorbehaltsgebiete Windenergienutzung mit Nummerierung der Gebietsblätter (aus Beschlussdrucksache Nr. 2053 (V) BDs, Anlage 4.1),
im Stadtgebiet Burgdorf in rot Gemarkungsgrenzen ergänzt.
2. Gebietsblätter mit einzelgebietlicher Abwägung für die folgenden Gebiete in Burgdorf[5] (aus Beschlussdrucksache Nr. 2053 (V) BDs, Anlage 3)
- Otze-Schillerslage (größtenteils Vorranggebiet, kleiner Teil Vorbehaltsgebiet),
- Dachmissen (Vorranggebiet),
- Beinhorn-Heeßel (Vorbehaltsgebiet),
- Otze (nicht aufgenommene Potenzialfläche nordöstlich Otze bzw. nordwestlich Weferlingsen),
- Ahrbeck-Heeßel (nicht aufgenommene Potenzialfläche südwestlich Ahrbeck teilweise im Stadtgebiet Lehrte),
- Steinwedel-Immensen (nicht aufgenommene Potenzialfläche südöstlich der Mülldeponie teilweise im Stadtgebiet Lehrte)
3.
Beschreibende Darstellung 5. RROP-Änderung
(aus Beschlussdrucksache Nr. 2053 (V) BDs, Anlage 1)
4.
Zeichnerische Darstellung 5. RROP-Änderung Blatt
Nordost
(aus Beschlussdrucksache Nr. 2053 (V) BDs, Anlage 2.1)
[1] Voraussetzung: Die Flächenbeitragswerte nach WindBG (Windenergieflächenbedarfsgesetz) bzw. die Teilflächenziele des noch in Aufstellung befindlichen NWindBG (Wind für Niedersachsen Gesetz) werden erreicht. Sollten die Flächenziele nicht erreicht werden, sind Windenergieanlagen im gesamten Außenbereich privilegiert zulässig (‘Superpriviligierung‘).
[2] Die Ausschlusswirkung entfällt mit Erreichen der Flächenziele bzw. spätestens am 31.12.2027 (§ 245e Abs. 1 BauGB).
[3]
Voraussetzung: Der am 05.10.2023 tagende
Fachausschuss der Region und der Regionsausschuss am 10.10.2023 stimmt der
Offenlegung der Entwurfsunterlagen zu.
[4] Berücksichtigen Sie bitte, dass die Unterlagen aus der Beschlussvorlage der Region ggf. von dem späteren Entwurf im Beteiligungsverfahren abweichen können.
[5]
Zur ehemaligen Potenzialfläche Ehlershausen (s. M
2022 0229 Anlage 3) wurde kein Gebietsblatt erstellt. Die Lage im Bereich des
Instrumentenanflugverfahrens (Circling CAT) zum Militärflughafen Celle führte
bereits auf der 1. Prüfebene (Tabuzonen) zum Ausschluss, s. ggf. in der
Beschlussvorlage der Region Anlage 4.1 Erläuterungskarte Tabuzonen und Anlage 2
Begründung/Erläuterung S. 63f.).
(Pollehn)