Betreff
Bedarfszuweisung 2023 - Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt Burgdorf
Vorlage
BV 2023 0609
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die als Anlage zur Vorlage vorgelegte Zielvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt Burgdorf zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung der Stadt Burgdorf abzuschließen.

     

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Wie bereits in der Mitteilungsvorlage M 2023 0592 dargelegt, hat das Nds. Ministerium für Inneres und Sport der Stadt Burgdorf mit Schreiben vom 21.07.2023 die Gewährung einer Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage gem. § 13 NFAG in Höhe von 1.310.000 € in Aussicht gestellt.

 

Die Auszahlung der Bedarfszuweisung ist an den Abschluss einer Zielvereinbarung geknüpft. In dieser muss sich die Stadt Burgdorf zu einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung in einer Größenordnung von mindestens 1.000.000 € pro Jahr verpflichten.

 

Für die tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen wurde ein Zeitraum bis Ende 2026 eingeräumt, so dass die jährliche Summe von 1,0 Mio. Euro erst ab diesem Zeitpunkt erreicht werden muss.

Die Auswahl der Maßnahmen, die in der Zielvereinbarung aufgenommen werden, obliegt – im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Rechtes auf kommunale Selbstverwaltung – ausschließlich den zuständigen Organen der Stadt Burgdorf. Bei dem selbst zu leistenden Konsolidierungsbeitrag muss es sich aber um Maßnahmen handeln, die dauerhaft zu einer Ergebnisverbesserung führen. Hierbei kommen sowohl Minderaufwendungen (Einsparungen) als auch zusätzliche Erträge (Steuer-/Gebührenerhöhungen) in Betracht. Die Zielvereinbarung ist vom Rat zu beschließen

In dem anliegenden Entwurf einer Zielvereinbarung bzw. der beigefügten Haushaltskonsolidierungsliste wurden folgende Maßnahmen berücksichtigt:

Maßnahmen

Konsolidierungsbetrag ab dem Jahr 2026

Erhöhung Grundsteuer B um 40 %-Punkte auf 580

      475.000,00 €

Erhöhung Eintrittspreise HFB

        10.000,00 €

Wegfall 0,5 Stelle Reinigungskraft

        22.000,00 €

Wegfall 1,0 Stelle EG 9a/Bürgerbüro

        63.900,00 €

Anpassung Verwaltungsgebührensatzung

        10.000,00 €

Sondernutzungsgebührensatzung

        10.000,00 €

Jugendhilfekostenausgleich - Neuverhandlung

      125.000,00 €

Senkung Personalkosten durch Leistungsreduzierung / Abgabe von Aufgaben an Dritte und daraus folgend keine Nachbesetzungen

      400.000,00 €

Erhöhung vom Benutzungsgebühren um pauschal 10 %

        40.000,00 €

Summe

1.155.900,00 €

 

Die in der Zielvereinbarung in Aussicht gestellte Bedarfszuweisung in Verbindung mit den hier aufgeführten eigenen nachhaltigen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen können als Chance verstanden werden, den Haushalt der Stadt Burgdorf zu entlasten. Dies gilt umso mehr, da das Nds. Innenministerium für die Zukunft weitere Bedarfszuweisungen in Aussicht gestellt hat.

    

 

(Pollehn)