Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die als Anlage zur
Vorlage vorgelegte Zielvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der
Stadt Burgdorf zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung der Stadt
Burgdorf abzuschließen.
Sachverhalt und Begründung:
Wie bereits in der Mitteilungsvorlage M 2023 0592
dargelegt, hat das Nds. Ministerium für Inneres und Sport der Stadt Burgdorf
mit Schreiben vom 21.07.2023 die Gewährung einer Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen
Lage gem. § 13 NFAG in Höhe von 1.310.000 € in Aussicht gestellt.
Die Auszahlung der Bedarfszuweisung ist an den Abschluss
einer Zielvereinbarung geknüpft. In dieser muss sich die Stadt Burgdorf zu
einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung in einer Größenordnung von
mindestens 1.000.000 € pro Jahr verpflichten.
Für
die tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen wurde ein Zeitraum bis Ende 2026
eingeräumt, so dass die jährliche Summe von 1,0 Mio. Euro erst ab diesem
Zeitpunkt erreicht werden muss.
Die
Auswahl der Maßnahmen, die in der Zielvereinbarung aufgenommen werden, obliegt
– im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Rechtes auf kommunale
Selbstverwaltung – ausschließlich den zuständigen Organen der Stadt Burgdorf.
Bei dem selbst zu leistenden Konsolidierungsbeitrag muss es sich aber um
Maßnahmen handeln, die dauerhaft zu einer Ergebnisverbesserung führen. Hierbei
kommen sowohl Minderaufwendungen (Einsparungen) als auch zusätzliche Erträge
(Steuer-/Gebührenerhöhungen) in Betracht. Die Zielvereinbarung ist vom Rat zu
beschließen
In dem
anliegenden Entwurf einer Zielvereinbarung bzw. der beigefügten
Haushaltskonsolidierungsliste wurden folgende Maßnahmen berücksichtigt:
Maßnahmen |
Konsolidierungsbetrag ab dem Jahr
2026 |
Erhöhung Grundsteuer B um
40 %-Punkte auf 580 |
475.000,00 € |
Erhöhung Eintrittspreise
HFB |
10.000,00 € |
Wegfall 0,5 Stelle
Reinigungskraft |
22.000,00 € |
Wegfall 1,0 Stelle EG
9a/Bürgerbüro |
63.900,00 € |
Anpassung Verwaltungsgebührensatzung |
10.000,00 € |
Sondernutzungsgebührensatzung |
10.000,00 € |
Jugendhilfekostenausgleich
- Neuverhandlung |
125.000,00 € |
Senkung Personalkosten
durch Leistungsreduzierung / Abgabe von Aufgaben an Dritte und daraus folgend
keine Nachbesetzungen |
400.000,00 € |
Erhöhung vom Benutzungsgebühren um
pauschal 10 % |
40.000,00 € |
Summe |
1.155.900,00 € |
Die in
der Zielvereinbarung in Aussicht gestellte Bedarfszuweisung in Verbindung mit
den hier aufgeführten eigenen nachhaltigen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen
können als Chance verstanden werden, den Haushalt der Stadt Burgdorf zu
entlasten. Dies gilt umso mehr, da das Nds. Innenministerium für die Zukunft
weitere Bedarfszuweisungen in Aussicht gestellt hat.
(Pollehn)