Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Mit der Vorlage M 2023 0596 wurde bereits kurz auf die Auslegung der Antragsunterlagen des Raumordnungsverfahrens (ROV) für die 380 kV Höchstpannungsfreileitung Landesbergen-Mehrum/Nord und auf die von Tennet angebotenen Infotermine hingewiesen.
Stellungnahmen zum ROV können bis zum 02.11.2023 abgegeben werden. Im Folgenden werden die wesentlichen Informationen des ROV für den Bereich Burgdorf zusammengefasst. Die Aspekte zu denen die Verwaltung eine Stellungnahme abgeben wird, sind gelb markiert.
Ziel
des Raumordnungsverfahrens – Festlegung Trassenkorridor
Das ROV dient insbesondere der Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Belangen und Vorhaben. Ergebnis des ROV soll die Landesplanerische Festlegung einer Korridorvariante sein. Dieser Korridor ist dann im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren, dass der Feintrassierung und z.B. der Festlegung der Maststandorte, -typen und -höhen dient, zu berücksichtigen. Das ROV bereitet somit das eigentliche Genehmigungsverfahren (Planfeststellung) vor.
Trassenvoruntersuchung
- Variante westlich Beinhorn ausgeschieden
Im Rahmen der bereits 2021 von Tennet durchgeführten Trassenvoruntersuchung wurden im Stadtgebiet Burgdorf zwei Varianten verglichen. Eine Variante westlich von Beinhorn und die später als Vorzugsvariante identifizierte Variante östlich von Beinhorn. Die Variante westlich von Beinhorn schied insbesondere aufgrund der Querung des Altwarmbüchener Moors (hohe Bedeutung für den Naturschutz) aus. Zudem wird der in der Trassenvoruntersuchung am stärksten gewichtete Belang - die Einhaltung der Abstände zu Wohnsiedlungen (400 m zu Wohngebäuden im Innenbereich, 200 m zu Wohngebäuden im Außenbereich) - ebenso bei der gewählten östlichen Variante, mit der künftigen Trassenführung zwischen Beinhorn und Heeßel, erfüllt.
Entsprechend den Ergebnissen der
Trassenvoruntersuchung wurde bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens für
das Raumordnungsverfahren (ROV) durch das Amt für regionale Landesentwicklung
(ArL) im Sommer 2022 nur noch die Variante östlich von Beinhorn berücksichtigt.
Die Trassenvoruntersuchung und weitere Unterlagen stehen noch auf der folgenden
Internetseite des ArL zur Vorbereitung des ROV zur Verfügung: https://www.arl-lw.niedersachsen.de/startseite/strategie_planung/raumordnung/raumordnungsverfahren/rov_landesbergen_mehrum/rov-landesbergen-mehrum-nord-208503.html
Raumverträglichkeitsstudie (RVS)
Die
Prüfung der Übereinstimmung der Planung mit den Erfordernissen der Raumordnung
im Auftrag von Tennet berücksichtigt die
Raumordnungsprogramme des Landes (LROP) und der Regionen (RROP), die
Flächennutzungspläne (FNP) und Bebauungspläne (B-Pläne) der Gemeinden sowie
sonstige raumbedeutsame Planungen.
Für Burgdorf kommt die Raumverträglichkeitsstudie des Trassenkorridors unter anderem zu folgenden Ergebnissen:
Innerhalb des Trassenkorridors können umgangen werden:
- die Siedlungsgebiete im Innen- und Außenbereich
- das Vorranggebiet zur Rohstoffgewinnung südöstlich von Beinhorn
vergleiche nachfolgende Abbildung.
Zu den dargestellten Siedlungsgebieten und dem Gebiet für Rohstoffgewinnung ist keine Stellungnahme erforderlich, die Gebiete sind vollständig.
Für das Vorbehaltsgebiet Erholung (VB Erholung) zwischen Beinhorn, Heeßel und Kolshorn (s. nachfolgende Abbildung) werden „neue Betroffenheiten geschaffen, sodass keine Konformität mit den raumordnerischen Festlegungen erreicht werden kann. Eine Umgehung des VB ist sowohl kleinräumig als auch großräumig nicht möglich. Der Vorzugskorridor weicht hier vom Verlauf der Bestandsleitung ab, um erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch die Querung des FFH- und Naturschutzgebiets „Altwarmbüchener Moor“ zu vermeiden. Weitere großräumigere Varianten (z.B. entlang der BAB 7), die dieses VB Erholung umgehen würden, wurden bereits im Zuge der Trassenvoruntersuchung abgeschichtet, da höher restriktive Belange (u.a. FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet, Wohngebäude im Innenbereich) diesen Varianten entgegenstehen. Der Vorzugskorridor stellt somit den am besten geeigneten Verlauf des Ersatzneubaus in diesem Bereich dar. Da keine raum- und umweltverträgliche Alternative besteht, überwiegen die energiewirtschaftliche Ziele des Ersatzneubaus die der Abwägung zugänglichen Grundsätze zum VB Erholung“ (RVS, Band B, S. 293).
Neben dem VB Erholung sind weitere raumordnerische Festlegungen des
Freiraums im Raum Burgdorf betroffen: Natur und Landschaft, Biotopverbund
sowie Land- und Forstwirtschaft. Die damit verbundenen Beeinträchtigungen und
Konflikte werden in der RVS alle als wenig erheblich bzw. lösbar angesehen.
Zu den raumordnerischen Festlegungen des Freiraums (incl. VB Erholung) ist keine Stellungnahme erforderlich.
Auszug aus Bestandskarten
Raumverträglichkeitsstudie, Band B, Anlage 2, Blatt 4
mit Ergänzung des Vorranggebietes Rohstoffgewinnung Band B, Anlage 4, Blatt 4
Festlegungen zur Infrastruktur sind ebenfalls betroffen. Für die überspannten Hauptverkehrsstraßen werden keine Funktionseinschränkungen erwartet.
Die im Rahmen der 5. Änderung des RROP in Vorbereitung befindlichen Gebiete für Windenergie - hier: Ahrbeck-Heeßel und Beinhorn-Heeßel - wurde in der RVS noch nicht berücksichtigt (zur ungefähren Lage s. die nachfolgende Abbildung).
Für das Gebiet Beinhorn-Heeßel ist keine Festlegung als Vorranggebiet, sondern nur als Vorbehaltsgebiet zu erwarten.[1]
Tennet wurde in einem Abstimmungsgespräch mit der Stadtverwaltung am 16.02.2023 bereits über den aktuellen Planungsstand zum Gebiet Ahrbeck-Heeßel informiert.
In der RVS sind
nur Windenergieplanungen berücksichtigt, für die der 1. Entwurf der
5. RROP-Änderung aus dem Jahr 2022 eine Festlegung vorsah. Für die beiden
genannten Gebiete sah die einzelgebietliche Abwägung der Region damals keine
Festlegung vor (s. ggf. M 2022 0029 Anlage 3 Gebietsblätter). Im 2. Entwurf
der 5. RROP-Änderung (vom 20.04.2023), der aber zurückgezogen wurde, waren die
beiden Gebiete dann als Festlegungen enthalten. Der 3. Entwurf soll in Kürze
veröffentlicht werden.
Auszug Abb. 81 RVS-Bericht, Band B, S. 221
mit
Ergänzung: Lage der Windenergiegebiet aus dem 2. Entwurf der 5. RROP-Änderung
Vorranggebiet Windenergienutzung
Ahrbeck-Heeßel
Vorbehaltsgebiet Beinhorn-Heeßel
Es ist noch nicht bekannt ob/wie diese
Gebiete im 3. Entwurf der 5. RROP-Änderung dargestellt werden.
Entsprechend den
Ausführungen in der RVS ist zwischen dem äußersten Leiterseil der 380 kV
Freileitung und dem Rotor einer Windenergieanlage (WEA) ein technischer Abstand
von ca. 80 m einzuhalten (vgl. RVS, Band B, S. 208). Grundsätzlich wird in
der RVS für andere geplante Windenergiegebiete davon ausgegangen, dass eine
Vereinbarkeit der 380 kV-Leitung und der Windenergienutzung bei Einhaltung
der erforderlichen technischen Abstände möglich ist.
Weiter wird zu anderen Windenergiegebieten in der RVS ausgeführt, dass
teilweise eine Umgehung möglich ist oder andernfalls ein ausreichend breiter
Korridor für die Feintrassierung der 380 kV-Leitung im
Planfeststellungsverfahren freigehalten werden kann. Diesbezüglich befände sich
die Tennet bereits in Abstimmung mit den Projektierern von WEA.
Der 3. Entwurf der 5. RROP Änderung wird voraussichtlich noch während des
Beteiligungszeitraums zum ROV von der Region Hannover veröffentlicht werden.
Die Verwaltung plant daher in einer Stellungnahme an das ArL auf die
Windenergiegebiete hinzuweisen. Damit auch für diese Gebiete geklärt wird, ob
sie ggf. umgangen werden können.
In der Stellungnahme wird auch darauf hinzuweisen sein, dass es sich, anders
als im UVP-Bericht auf Seite 274 erwähnt, bei beiden Windenergieprojekten im
Raum Burgdorf nicht um Repowering sondern um Neubauprojekte handelt.
Von dem
Trassenkorridor betroffene
Bauleitplanungen wurden im Bereich Burgdorf nicht identifiziert. Zu
den Überlegungen einer
gewerblichen Entwicklung nördlich von Beinhorn (s. BV 2029 0941
Vorentwurf eines Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes …) wurden Tennet bzw. dem
ArL keine Vorinformationen übermittelt, weil die Planung noch wenig verfestigt
ist. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Entwicklung von Gewerbeflächen
im Umfeld einer Hochspannungsleitung möglich ist und Konflikte durch Umgehung
oder Überspannung gelöst werden können. So wird dies z.B. in der RVS auch zu
einem bereits im Flächennutzungsplan der Stadt Lehrte dargestellten
Gewerbegebiet ausgeführt (s. RVS, Band B, S. 283).
In der Stellungnahme wird auf die Überlegungen zur gewerblichen Entwicklung
nördlich von Beinhorn hingewiesen, damit diese Tennet bekannt werden und bei
der Feintrassierung berücksichtigt werden können.
UVP-Bericht
– geringe Bedeutung, weil kein Variantenvergleich in Burgdorf
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hat vor allem in den Abschnitten Bedeutung, in denen im ROV verschiedene Varianten verglichen werden. In Burgdorf ist dies nicht der Fall.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des UVP-Berichts für den Bereich Burgdorf ist als Anlage beigefügt. Konflikte, die sich im Rahmen der Feintrassierung ggf. nicht durch Umgehung oder Überspannung vermeiden lassen, werden erwartet:
- für die Querung von kleinflächigen historischen Waldstandorten, die sich nördlich der K 112 zwischen Beinhorn und Heeßel und am südlichen Rand des Stadtgebietes - teilweise bereits auf dem Gebiet der Stadt Lehrte - erstrecken (zur Lage s. Abbildung auf Seite 1 der Anlage),
- ggf. für die Querung von seltenen/ schützenswerten Böden die sich nordöstlich von Beinhorn erstrecken, falls diese nicht überspannt werden können (zur Lage s. Abbildung auf Seite 2 der Anlage).
Im Rahmen
Festlegung des Untersuchungsrahmens durch das ArL hatte die Verwaltung bereits
auf die Lage einer
städtischen Feldlerchen-Kompensationsfläche[2]
im Trassenkorridor hingewiesen. Eine Berücksichtigung von kommunalen
Kompensationsflächen erfolgte in den Unterlagen zum ROV jedoch generell nicht.
Die Verwaltung wird in der Stellungnahme erneut auf die Kompensationsfläche
hinweisen, damit diese im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt wird.
Im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Ersteinschätzung zum ROV wird allgemein
ausgeführt, dass der Feldlerchen-Wirkraum (Meidungsraum) von Freileitungen bei
50 m (partiell bis zu 200-300 m) liegt (Band E, S. 14). Es wird
erwartet, dass die zu erwartenden artenschutzrechtlichen Konflikte durch
CEF-Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) gelöst werden können.
Anlage
· Zusammenfassung der Ergebnisse des UVP-Berichts für den Bereich Burgdorf
(Pollehn)