Betreff
Neuerrichtung 380 kV-Leitung Landesbergen - Mehrum/Nord, Raumordnungsverfahren, Stellungnahme Stadt Burgdorf
Vorlage
M 2023 0596/1
Aktenzeichen
61.012.005 ROV
Art
M i t t e i l u n g
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

Mit der Vorlage M 2023 0596 wurde bereits kurz auf die Auslegung der Antragsunterlagen des Raumordnungsverfahrens (ROV) für die 380 kV Höchstpannungsfreileitung Landesbergen-Mehrum/Nord und auf die von Tennet angebotenen Infotermine hingewiesen.

Stellungnahmen zum ROV können bis zum 02.11.2023 abgegeben werden. Im Folgenden werden die wesentlichen Informationen des ROV für den Bereich Burgdorf zusammengefasst. Die Aspekte zu denen die Verwaltung eine Stellungnahme abgeben wird, sind gelb markiert.

Ziel des Raumordnungsverfahrens – Festlegung Trassenkorridor

Das ROV dient insbesondere der Abstimmung mit anderen raum­be­deutsamen Belangen und Vorhaben. Ergebnis des ROV soll die Landes­pla­nerische Festlegung einer Korridorvariante sein. Dieser Korridor ist dann im nach­fol­genden Planfeststellungsverfahren, dass der Feintrassierung und z.B. der Festle­gung der Maststandorte, -typen und -höhen dient, zu berücksichtigen. Das ROV bereitet somit das eigentliche Genehmigungsverfahren (Planfeststellung) vor.

Trassenvoruntersuchung - Variante westlich Beinhorn ausgeschieden

Im Rahmen der bereits 2021 von Tennet durchgeführten Trassenvoruntersuchung wurden im Stadtgebiet Burgdorf zwei Varianten verglichen. Eine Variante westlich von Beinhorn und die später als Vorzugsvariante identifizierte Variante östlich von Beinhorn. Die Variante westlich von Beinhorn schied insbesondere aufgrund der Querung des Altwarmbüchener Moors (hohe Bedeutung für den Naturschutz) aus. Zudem wird der in der Trassenvor­unter­suchung am stärksten gewichtete Belang - die Einhaltung der Abstände zu Wohnsiedlungen (400 m zu Wohngebäuden im Innenbereich, 200 m zu Wohngebäuden im Außenbereich) - ebenso bei der gewählten östlichen Variante, mit der künftigen Trassenführung zwischen Beinhorn und Heeßel, erfüllt.

Entsprechend den Ergebnissen der Trassenvoruntersuchung wurde bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens für das Raumordnungsverfahren (ROV) durch das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) im Sommer 2022 nur noch die Variante östlich von Beinhorn berücksichtigt.     
Die Trassenvoruntersuchung und weitere Unterlagen stehen noch auf der folgenden Internetseite des ArL zur Vorbereitung des ROV zur Verfügung: https://www.arl-lw.niedersachsen.de/startseite/strategie_planung/raumordnung/raumordnungsverfahren/rov_landesbergen_mehrum/rov-landesbergen-mehrum-nord-208503.html

Raumverträglichkeitsstudie (RVS)

Die Prüfung der Übereinstimmung der Planung mit den Erfordernissen der Raumordnung im Auftrag von Tennet berücksichtigt die Raumordnungsprogramme des Landes (LROP) und der Regionen (RROP), die Flächennutzungspläne (FNP) und Bebauungspläne (B-Pläne) der Gemeinden sowie sonstige raumbedeutsame Planungen.

Für Burgdorf kommt die Raumverträglichkeitsstudie des Trassenkorridors unter anderem zu folgenden Ergebnissen:

 

Innerhalb des Trassenkorridors können umgangen werden:

-         die Siedlungsgebiete im Innen- und Außenbereich

-         das Vorranggebiet zur Rohstoffgewinnung südöstlich von Beinhorn

vergleiche nachfolgende Abbildung.

 

Zu den dargestellten Siedlungsgebieten und dem Gebiet für Rohstoffgewinnung ist keine Stellungnahme erforderlich, die Gebiete sind vollständig.

Für das Vorbehaltsgebiet Erholung (VB Erholung) zwischen Beinhorn, Heeßel und Kolshorn (s. nachfolgende Abbildung) werden „neue Betroffenheiten geschaffen, sodass keine Kon­formität mit den raumordnerischen Festlegungen erreicht werden kann. Eine Umgehung des VB ist sowohl kleinräumig als auch großräumig nicht möglich. Der Vorzugskorridor weicht hier vom Verlauf der Bestandsleitung ab, um erhebliche nachteilige Umwelt­aus­wir­kungen durch die Querung des FFH- und Naturschutzgebiets „Altwarm­büchener Moor“ zu vermeiden. Weitere großräumigere Varianten (z.B. entlang der BAB 7), die dieses VB Erholung umgehen würden, wurden bereits im Zuge der Trassenvoruntersuchung abgeschichtet, da höher restriktive Belange (u.a. FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet, Wohngebäude im Innenbereich) diesen Varianten entgegenstehen. Der Vorzugskorridor stellt somit den am besten geeigneten Verlauf des Ersatzneubaus in diesem Bereich dar. Da keine raum- und umweltverträgliche Alternative besteht, überwiegen die energiewirtschaftliche Ziele des Ersatzneubaus die der Abwägung zugänglichen Grundsätze zum VB Erholung“ (RVS, Band B, S. 293).


Neben dem VB Erholung sind weitere raumordnerische Festlegungen des Freiraums im Raum Burgdorf betroffen: Natur und Land­schaft, Bio­top­verbund sowie Land- und Forstwirtschaft. Die damit verbundenen Beein­träch­tigungen und Konflikte werden in der RVS alle als wenig erheblich bzw. lösbar angesehen.     

Zu den raumordnerischen Festlegungen des Freiraums (incl. VB Erholung) ist keine Stel­lung­nahme erforder­lich.



 

 

Auszug aus Bestandskarten Raumverträglichkeitsstudie, Band B, Anlage 2, Blatt 4  
mit Ergänzung des Vorranggebietes Rohstoffgewinnung Band B, Anlage 4, Blatt 4

 


Festlegungen zur Infrastruktur sind ebenfalls betroffen. Für die überspannten Haupt­ver­kehrs­straßen werden keine Funktionseinschränkungen erwartet.

Die im Rahmen der 5. Änderung des RROP in Vorbereitung befindlichen Gebiete für Windenergie - hier:  Ahrbeck-Heeßel und Beinhorn-Heeßel - wurde in der RVS noch nicht berücksichtigt (zur ungefähren Lage s. die nachfolgende Abbildung).

Für das Gebiet Beinhorn-Heeßel ist keine Festlegung als Vorranggebiet, sondern nur als Vorbehaltsgebiet zu erwarten.[1]

Tennet wurde in einem Abstimmungsgespräch mit der Stadtverwaltung am 16.02.2023 bereits über den aktuellen Planungsstand zum Gebiet Ahrbeck-Heeßel informiert.       

In der RVS sind nur Windenergieplanungen berücksichtigt, für die der 1. Entwurf der
5. RROP-Änderung aus dem Jahr 2022 eine Festlegung vorsah. Für die beiden genannten Gebiete sah die einzelgebietliche Abwägung der Region damals keine Fest­le­gung vor (s. ggf. M 2022 0029 Anlage 3 Gebietsblätter). Im 2. Entwurf der 5. RROP-Änderung (vom 20.04.2023), der aber zurückgezogen wurde, waren die beiden Gebiete dann als Festlegungen enthalten. Der 3. Entwurf soll in Kürze veröffentlicht werden.       

Auszug Abb. 81 RVS-Bericht, Band B, S. 221

mit Ergänzung: Lage der Windenergiegebiet aus dem 2. Entwurf der 5. RROP-Änderung
        Vorranggebiet Windenergienutzung Ahrbeck-Heeßel       
        Vorbehaltsgebiet Beinhorn-Heeßel   
Es ist noch nicht bekannt ob/wie diese Gebiete im 3. Entwurf der 5. RROP-Änderung dargestellt werden.


Entsprechend den Ausführungen in der RVS ist zwischen dem äußersten Leiterseil der 380 kV Freileitung und dem Rotor einer Windenergieanlage (WEA) ein technischer Abstand von ca. 80 m einzuhalten (vgl. RVS, Band B, S. 208). Grundsätzlich wird in der RVS für andere geplante Windenergiegebiete davon ausgegangen, dass eine Vereinbarkeit der 380 kV-Leitung und der Windenergienutzung bei Einhaltung der erforderlichen technischen Abstände möglich ist.         
Weiter wird zu anderen Windenergiegebieten in der RVS ausgeführt, dass teilweise eine Um­gehung möglich ist oder andernfalls ein ausreichend breiter Korridor für die Feintrassierung der 380 kV-Leitung im Planfeststellungsverfahren freigehalten werden kann. Diesbezüglich befände sich die Tennet bereits in Abstimmung mit den Projektierern von WEA.
Der 3. Entwurf der 5. RROP Änderung wird voraussichtlich noch während des Beteiligungs­zeitraums zum ROV von der Region Hannover veröffentlicht werden. Die Verwaltung plant daher in einer Stellungnahme an das ArL auf die Windenergiegebiete hinzuweisen. Damit auch für diese Gebiete geklärt wird, ob sie ggf. umgangen werden können.
In der Stellungnahme wird auch darauf hinzuweisen sein, dass es sich, anders als im UVP-Bericht auf Seite 274 erwähnt, bei beiden Windenergieprojekten im Raum Burgdorf nicht um Repowering sondern um Neubauprojekte handelt.

Von dem Trassenkorridor betroffene Bauleitplanungen wurden im Bereich Burgdorf nicht identifiziert. Zu den Überlegungen einer gewerblichen Entwicklung nördlich von Beinhorn (s. BV 2029 0941 Vorentwurf eines Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes …) wurden Tennet bzw. dem ArL keine Vorinformationen übermittelt, weil die Planung noch wenig verfestigt ist. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Entwicklung von Gewerbe­flächen im Umfeld einer Hochspannungsleitung möglich ist und Konflikte durch Umgehung oder Überspannung gelöst werden können. So wird dies z.B. in der RVS auch zu einem bereits im Flächennutzungsplan der Stadt Lehrte dargestellten Gewerbegebiet ausgeführt (s. RVS, Band B, S. 283). 
In der Stellungnahme wird auf die Überlegungen zur gewerblichen Entwicklung nördlich von Beinhorn hingewiesen, damit diese Tennet bekannt werden und bei der Feintrassierung berücksichtigt werden können.

UVP-Bericht – geringe Bedeutung, weil kein Variantenvergleich in Burgdorf

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hat vor allem in den Abschnitten Bedeutung, in denen im ROV verschiedene Varianten verglichen werden. In Burgdorf ist dies nicht der Fall.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des UVP-Berichts für den Bereich Burgdorf ist als Anlage beigefügt. Konflikte, die sich im Rahmen der Feintrassierung ggf. nicht durch Umgehung oder Überspannung vermeiden lassen, werden erwartet:

-      für die Querung von kleinflächigen historischen Waldstandorten, die sich nördlich der K 112 zwischen Beinhorn und Heeßel und am südlichen Rand des Stadtgebietes - teilweise bereits auf dem Gebiet der Stadt Lehrte - erstrecken (zur Lage s. Abbildung auf Seite 1 der Anlage),

-      ggf. für die Querung von seltenen/ schützenswerten Böden die sich nordöstlich von Beinhorn erstrecken, falls diese nicht überspannt werden können (zur Lage s. Abbildung auf Seite 2 der Anlage).

Im Rahmen Festlegung des Untersuchungsrahmens durch das ArL hatte die Verwaltung bereits auf die Lage einer städtischen Feldlerchen-Kompensationsfläche[2] im Trassenkorridor hingewiesen. Eine Berücksichtigung von kommunalen Kompensationsflächen erfolgte in den Unterlagen zum ROV jedoch generell nicht. Die Verwaltung wird in der Stellungnahme erneut auf die Kompensationsfläche hinweisen, damit diese im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt wird. 
Im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Ersteinschätzung zum ROV wird allgemein ausgeführt, dass der Feldlerchen-Wirkraum (Meidungsraum) von Freileitungen bei 50 m (partiell bis zu 200-300 m) liegt (Band E, S. 14). Es wird erwartet, dass die zu erwartenden artenschutzrechtlichen Konflikte durch CEF-Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) gelöst werden können.

 

Anlage

·       Zusammenfassung der Ergebnisse des UVP-Berichts für den Bereich Burgdorf

 



[1] Vorranggebiet: unmittelbar nach Rechtskraft RROP bestehen Baurecht,

 Vorbehaltsgebiet: Baurechte müssen erst in einem nochmaligen Planverfahren geschaffen werden.

[2] CEF-Maßnahme, die in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 0-78/2 „Gewerbepark Nordwest 3. Abschnitt“ steht.

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)