Betreff
Antrag auf Akteneinsicht „Neubau Bauhof - Vertragsentwurf favorisierter Bieter"
Vorlage
M 2023 0588
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

Mit Antrag vom 26.08.2023 hat die FDP-Fraktion Antrag auf Akteneinsicht für die Vorgänge „Neubau Bauhof – Vertragsentwurf favorisierter Bieter“ gestellt (siehe Anlage).

 

Einzelnen Abgeordneten ist Einsicht in die Akten zu gewähren, wenn dieses von einem Viertel der Mitglieder der Vertretung oder einer Fraktion oder Gruppe verlangt wird (§ 58 Abs. 4 Satz 3 NKomVG). Das Akteneinsichtsrecht dient ausschließlich der Überwachung der Durchführung von Beschlüssen und des sonstigen Ablaufs der Verwaltungsangelegenheiten.

 

Da hier eine Fraktion den Antrag auf Akteneinsicht gestellt hat, ist kein gesonderter Beschluss des Rates erforderlich. Der Rat ist aber vor der Gewährung der Akteneinsicht zu unterrichten. Die Unterrichtung erfolgt mit dieser Mitteilungsvorlage.

 

Akteneinsicht können nur Ratsmitglieder nehmen, keine Dritte (z. B. Fraktionsmitarbeiter). Das Einsichtsrecht kann nur in den Diensträumen ausgeübt werden. Die Akteneinsichtnahme umfasst das Recht, Abschriften und Fotokopien von bestimmten Teilen der Akten zu fertigen, wenn das zur sachgerechten Wahrnehmung der Überwachungsaufgabe, insbesondere zur Unterrichtung des Rates über das Ergebnis der Akteneinsicht erforderlich ist; die Kopie des gesamten Aktenvorganges ist damit allerdings nicht vereinbar.

 

Ich werde die FDP-Fraktion mit der Bitte um Terminvereinbarung gesondert anschreiben.

 

Gleichzeitig wurde die Frage gestellt, ob zusätzlich zu den Baukosten weitere Mittel für die Projektsteuerung erforderlich sind.

 

Zu dieser Frage verweise ich auf die Vorlage BV 2023 0585.

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)

 

 

 

Anlage