Betreff
Sirenen im Gebiet der Stadt Burgdorf
Vorlage
M 2023 0565
Aktenzeichen
37.042.001
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sirenen werden bzw. wurden als Warnmittel für die Bevölkerung und zur Alarmierung für die Feuerwehren betrieben.

 

Im Gebiet der Stadt Burgdorf sind insgesamt 17 Sirenen (Ausführung: „E57“ mechanische Sirene) in Betrieb. Davon sind sechs Sirenen auf öffentlichen Gebäuden, eine Sirene auf einem gewerblichen Grundstück (Tankstelle) und zehn Sirenen auf privaten Grundstücken verortet. Die einzelnen Standorte stellen sich wie folgt dar:

 

Burgdorf

Kirchturm St. Pankratius

Dachtmissen

Am Mittelfeld 3 (Feuerwehrhaus)

Dachtmissen

Salzstraße 24

Heessel

Dorfstraße 29

Heessel

Dorfstraße 1

Hülptingsen

Vor den Höfen 30

Otze

Freiengericht 28

Otze

Heeg 17 (Schule)

Otze

Kapellenweg 18 (Feuerwehrhaus)

Otze

Kronsberg 22

Ramlingen-Ehlershausen

Akazienweg 2 (Feuerwehrhaus)

Ramlingen-Ehlershausen

Ratsweg 6

Ramlingen-Ehlershausen

Am Hütteberg 1

Schillerslage

Sprengelstraße 38

Schillerslage

Flachsfeld 15 (Kindertagesstätte)

Sorgensen

Hauptstr. 16 (Kindertagesstätte; nicht aufgeschaltet)

Weferlingsen

Scheibenbier 2

 

Die Sirenen wurden in den 70er Jahren erstellt und im Jahr 1992 vom Landkreis Hannover an die Stadt Burgdorf abgegeben. Weitere Sirenen waren im Gebiet der Stadt Burgdorf vorhanden, wurden jedoch aus unterschiedlichen Gründen demontiert.

 

Die Arbeitsgruppe „Sirenen in der Region Hannover“ (Teilnehmer*innen: Vertreter*innen aus regionsangehörigen Kommunen und der Region Hannover) hat sich zum Ziel gesetzt, entsprechende (Funktions-)Bedarfe zu konkretisieren und technische Notwendigkeiten einheitlich festzulegen.

 

Als einvernehmliche Eckpunkte wurden für den Funktionsumfang von künftigen Sirenen folgende Rahmenbedingungen festgehalten:

 

·         Funktion/ Zielsetzung:

o    Die Sirenen im Gebiet der Region Hannover sollen die Warnung und Entwarnung der Bevölkerung (Warn- und Weckfunktion) sowie die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren sicherstellen.

o    Eine Sprachdurchsagefähigkeit für die Sirenen in der Region Hannover wird nicht für erforderlich gehalten. Der Informationsgehalt (notwendige Sprachgeschwindigkeit 1 Silbe / Sekunde) und das Erfordernis einer mehrsprachigen Durchsage (Festlegung der Sprachen) steht nicht im Verhältnis zum Aufwand (Berechnung der Schallausbreitung usw.). Daher sollen die Sirenen nur eine allgemeine Warn- und Weckfunktion der Bevölkerung abdecken. Die Informationsgebung an die Bürgerinnen und Bürgern können bzw. sollen durch mobile Durchsageanlagen auf kommunalen Fahrzeugen oder über die APP KatWarn/NINA sichergestellt werden.

o    Eine lokale Auslösung von Warn- und Entwarnsignalen durch die jeweilige Gefahrenabwehrbehörde der Städte und Gemeinden für eigene Informationen/Warnungen der Bevölkerung wäre wünschenswert.

 

 

·         Anforderungen an die Sirene:

o    elektronische Sirene

o    Akku-gepufferte Auslösefunktion

o    hybride Sirenenansteuerung:

Die Sirenen müssen sich sowohl über das POCSAG-Netz (Analogfunk 2m) als auch aus dem TETRA-Digitalfunk-Netz (Digitalfunknetz des Bundes) ansteuern lassen. Hierfür sind hybride Sirenensteuerempfänger notwendig.

 

·         Anforderungen an den Standort:

o    Öffentliche Gebäude bzw. öffentlich zugängliche Standorte sind zu bevorzugen, da ein Update des Tetra-Funkgerätes bis zu zweimal im Jahr erfolgen könnte. Insofern muss ein Zugang für die Funkwerkstatt der Region Hannover unproblematisch bzw. gewährleistet sein.

o    Der Technikschrank muss den Anforderungen der Autorisierten Stelle Digitalfunk Niedersachsen (ASDN) entsprechen bzw. vor Vandalismus geschützt werden. Ein Dritter darf keinen Zugang zu einem Tetra-Funkgerät erhalten. 

 

·         Die Planung des Bedarfs und der Standorte sind unter Berücksichtigung der Schallausbreitung durch Fachfirmen möglich. Dieses Schallausbreitungsmodell wurde von der Region Hannover initiiert und befindet sich in der finalen Erarbeitungsphase. 

 

 

Die Region Hannover hat verdeutlicht, dass sie dem kommunalen Engagement positiv gegenübersteht. Eine (Teil-)Finanzierung von Sirenen wurde bisher ausgeschlossen, da die Bevölkerungswarnung in der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden liege.

 

Diese Auffassung wird auf einen Protokollauszug der Regionalkonferenz Katastrophenschutz am 30.11.2021 gestützt. In diesem Auszug heißt es:

 

„Auf die Frage, wem Sirenen gehören und wer für die Bevölkerungswarnung zuständig sei, bekräftigt [Vertretung des Landes], dass die Warnung und Information der Bevölkerung ein aufwachsendes System sei und grundsätzlich eine gemeindliche Aufgabe darstellt (vgl. § 1 NPOG). Die Gemeinde muss die Bevölkerung in ihrem Bereich warnen können, die untere Katastrophenschutzbehörde muss in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Nutzung der in den Gemeinden vorhandenen Warnmittel warnen können. Das Land hat die Aufgabe, landesweit über die vorhandenen Warnmittel warnen zu können und nutzt dazu das Modulare Warnsystem (MoWaS), 35 untere KatS-Behörden haben eine eigene webbasierte Anbindung an dieses System. Der Bund hat nach Artikel 71 Absatz 1 Nummer 1 Grundgesetz sowie § 1 Absatz 2 Nummer 2 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) die Zuständigkeit für die Warnung der Bevölkerung im Zivilschutz.“

 

Dieser Einschätzung bzw. Feststellung steht die Fachabteilung der Stadt Burgdorf kritisch gegenüber. In Gefahrensituationen ist die Information der Bevölkerung eine wichtige Aufgabe des Katastrophenschutzes. Untere Katastrophenschutzbehörde ist die Region Hannover. Insofern liegt mindestens eine Teilzuständigkeit der Region Hannover vor, sodass sich die Region an den Investitionskosten zu beteiligen bzw. diese komplett zu übernehmen hat.

 

Ferner sind den einschlägigen Kommentierungen zum allgemeinen Gefahrenabwehrrecht (hier: Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz) keine Hinweise auf eine Bevölkerungswarnung durch die Kommunen zu entnehmen bzw. gleichlautende Rechtsprechungen formuliert worden.    

 

Unabhängig davon sind im Haushalt der Stadt Burgdorf 50.000,- € pro Jahr für die Herstellung neuer Sirenen eingestellt worden. Damit soll die (zusätzliche) Alarmierung der Feuerwehren – insb. in den kleineren Ortschaften – gestärkt werden.

 

Dementsprechend ist ein Rahmenvertrag zur Herstellung von Mastsirenen, inkl. Gründungsarbeiten, ausgeschrieben worden. Dieser Rahmenvertrag konnte für vier Jahre mit der Firma „Sonnenburg Electronic AG“ (rd. 30.000,00 € pro Sirene) geschlossen werden. Die fehlenden Finanzmittel in Höhe von rd. 10.000,00 € (Herstellung von zwei Sirenen pro Jahr; mithin rd. 60.000,00 €) sollen über den 2. Nachtragshaushalt 2023/24 angemeldet werden. Die ersten beiden Abrufe von Sirenen sollen im ersten Quartal 2024 erfolgen. Der (Teil-)Austausch der Sirenen in den Ortschaften Dachtmissen und Weferlingsen ist dabei im ersten Abruf vorgesehen, da die dortigen Motorsirenen „E57“ Reparaturauffälligkeiten aufweisen. Weitere Austauschbedarfe werden in Absprache mit Herrn Stadtbrandmeister Heuer erfolgen.

 

Zukünftig soll auf die Vorhaltung von „Dachsirenen“ verzichtet werden, damit Durchbrüche in der Dachhaut (hier: Wasser- und Wärmebrücken) vermieden werden können. Auf diese Weise sollen etwaige Regress- und Reparaturansprüche gegenüber privaten Grundstücks- und Hauseigentümer*innen vermieden werden. Alte Motorsirenen sollen auf Kosten der Stadt Burgdorf zurückgebaut und veräußert werden.  

 

 

Ergänzung zur Bevölkerungswarnung:

Warnmeldungen sollen auf möglichst vielen Wegen verbreitet werden, um einen möglichst großen Teil der Bevölkerung zu erreichen. Hierfür nutzt der Bund das Modulare Warnsystem (kurz: MoWaS). Über das MoWas kann eine Vielzahl moderner Warnmittel ausgelöst werden, z.B.:

 

  • Warn-Apps,
  • Cell Broadcast,
  • Radio oder
  • Fernsehen.

 

Die (neuen) elektronischen Sirenen können von MoWas angesteuert werden. 

 

Für eine flächendeckende Warnung der Bürger*innen bzw. Alarmierung der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf genügt eine Reaktivierung/ ein Austausch alter Sirenen nicht. Auch ein Lückenschluss wäre unzureichend. Die erwartete Warnwirkung, nachts die Bürgerinnen und Bürger bzw. die Kameradinnen und Kameraden zuverlässig aus dem Schlaf zu wecken, versagt bereits nach wenigen hundert Metern. Dieser Umstand ist auf eine Vielzahl von menschlichen und technischen Faktoren zurückzuführen. Einerseits muss ein Warnsignal, um als ein solches wahrgenommen zu werden, ca. 15 Dezibel lauter als der lokale Geräuschpegel „am Empfangsort“ sein, anderseits kann/ darf die Sirene auch nicht beliebig laut sein.

 

Ein aktuelles (und geschlossenes) Schallschutzfenster verhindert zuverlässig jeden brauchbaren Schalleintritt einer 500 Meter entfernten Sirene. Die erforderliche Sirenendichte würde sich dann auf eine Sirene pro Quadratkilometer erhöhen.

 

 

Dieser Umstand hätte zur Folge, dass alleinig in der Kernstadt Burgdorf (aktuell eine Sirene auf dem Kirchturm der St. Pankratius) min. zehn weitere Sirenen aufzubauen wären. Somit wären rd. 300.000,00 € (Anschaffung der digitalen Mastsirene) und zusätzliche Anschlusskosten (z.B. Stromleitung/ -anschluss) zu investieren.

 

Eine neue (elektrische) Sirene muss einen sehr hohen Schalldruck erzeugen, um eine möglichst große Reichweite zu erzielen. Dieser hohe Schalldruck führt immer zu der Situation, dass im Nahbereich jeder Schallschutzgrenzwert deutlich überschritten wird und die Akzeptanz der direkten Anwohner*innen sinkt.

 

 

Cell Broadcast:

Das sogenannte Cell Broadcast ist bundeweit zum 23. Februar 2023 eingeführt worden. Mit diesem Mobilfunkdienst werden Warnungen an empfangsfähige Mobilfunkgeräte (eine Auflistung der Endgeräte kann auf der Homepage des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingesehen werden) geschickt.

 

 

Alternativen zur Sirene (in der Entwicklung):

Die Starkregenereignisse in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben gezeigt, dass weitere Alarmierungswege erarbeitet werden müssen. Ideen zu Kombilösungen, die den Warnteil in ein – täglich genutztes – Gerät integriert haben, sind nicht neu bzw. befinden sich in der Entwicklung. Unter anderem wären folgende Lösungen dabei vorstellbar:

 

o    Radio mit einem Auswerter spezieller Aussendungen über den Radio-Daten-Service (RDS),

o    Rauchwarnmelder mit einem integrierten Empfänger oder

o    Hupe von (stehenden) Kraftfahrzeugen über das eCall-System/ das Autoradio mit gleichzeitiger (Warn-)Anzeige im Display.

Zudem könnte im Falle des Rauchwarnmelders, auf genau eine einzelne Wohnung bezogen, alarmiert werden. Dadurch wäre eine Warnung einzelner Straßen bzw. definierter Radien einfach möglich. Gleichzeitig könnte die Auslösung eines Rauchwarnmelders an eine Zentrale gemeldet werden. Somit wäre eine Brandmeldeanlage „light“ durchaus implementierbar. 

 

Diese Ansätze können jedoch nicht alleinig von der Stadt Burgdorf begleitet werden. Es bedarf einer grundlegenden Betrachtung einer höheren Stelle (z.B. Land und/oder Bund).

 

 

 

 

(Pollehn)