Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Der Aufwand für die selbstständig nutzbare Teileinrichtung „Gehweg“
für die Ausbauanlage „Immenser Straße/ Immenser Landstraße“ wird gesondert
ermittelt.
Sachverhalt und Begründung:
Wie in den Ausbauprogrammen vom 15.11.2012 (Vorlage 2012 0229) und
07.02.2018 (Vorlage 2017 0433) beschlossen, wurde die Verbesserung der Gehwege
in der Immenser Straße/ Immenser Landstraße (vom Kreisverkehrsplatz „Schwarzer Herzog“
bis zum Berliner Ring/Ostlandring (Anlage 1)) verfügt. Die Maßnahme wurde von
Mai 2019 bis März 2020 durchgeführt. Die Schlussrechnung ist am 24.07.2021
eingegangen und zog eine umfangreiche Kostenaufteilung mit sich.
Die Gehwege erhielten einen höheren
Aufbau, welcher dem Stand der Technik entspricht. Durch einen Einbau von
verstärktem frostsicheren Unterbau wurde die Gefahr von Frostaufbrüchen
erheblich reduziert und somit eine bessere und leichtere Abwicklung bewirkt.
Ferner wurden bereits an einigen Bereichen die Gehwegplatten durch
Rechteckpflaster sowie durch eine ungebundene Deckschicht mit Perma-Zyme
ersetzt.
Für die Verbesserung der Gehwege werden
Straßenausbaubeiträge erhoben. Am 19.11.2019 wurden dafür Vorausleistungen in
Höhe von rd. 70 % der voraussichtlichen Straßenausbaubeiträge erhoben. Die
sachliche Beitragspflicht, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslöst,
entsteht jedoch erst, wenn die gesamte Straße auf ganzer Länge und mit allen
Teileinrichtungen hergestellt bzw. ausgebaut wird.
Nach § 1 Abs. 3 der
Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 11.10.2007 in der Fassung
der 2. Änderungssatzung vom 09.07.2020 kann hiervon abweichend der Aufwand für
bestimmte Teile einer Straße (Aufwandsspaltung) oder für selbstständig nutzbare
Abschnitte (Abschnittsbildung) ermittelt werden. Hierfür ist nach gängiger
Rechtsprechung ein Ratsbeschluss erforderlich.
Daher wird vorgeschlagen, in dem nachstehend genannten Fall die
Aufwandsspaltung zu beschließen, um die Endabrechnung durchzuführen.
Anlage |
Teileinrichtung
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Abschnitt |
Burgdorf |
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Immenser Straße/ Immenser Landstraße |
Gehweg |
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Der beitragsfähige Gesamtaufwand beläuft sich auf rd. 392.000 €. Die
Einnahmen durch Straßenausbaubeiträge betragen ca. 196.000 €.
(Pollehn)