Betreff
Abrechnung von straßenbaulichen Maßnahmen - Aufwandsspaltung (Teileinrichtung)
Vorlage
BV 2023 0564
Aktenzeichen
60.042.001-2017/002857
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Aufwand für die selbstständig nutzbare Teileinrichtung „Gehweg“ für die Ausbauanlage „Immenser Straße/ Immenser Landstraße“ wird gesondert ermittelt.     

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Wie in den Ausbauprogrammen vom 15.11.2012 (Vorlage 2012 0229) und 07.02.2018 (Vorlage 2017 0433) beschlossen, wurde die Verbesserung der Gehwege in der Immenser Straße/ Immenser Landstraße (vom Kreisverkehrsplatz „Schwarzer Herzog“ bis zum Berliner Ring/Ostlandring (Anlage 1)) verfügt. Die Maßnahme wurde von Mai 2019 bis März 2020 durchgeführt. Die Schlussrechnung ist am 24.07.2021 eingegangen und zog eine umfangreiche Kostenaufteilung mit sich.

 

Die Gehwege erhielten einen höheren Aufbau, welcher dem Stand der Technik entspricht. Durch einen Einbau von verstärktem frostsicheren Unterbau wurde die Gefahr von Frostaufbrüchen erheblich reduziert und somit eine bessere und leichtere Abwicklung bewirkt. Ferner wurden bereits an einigen Bereichen die Gehwegplatten durch Rechteckpflaster sowie durch eine ungebundene Deckschicht mit Perma-Zyme ersetzt.

 

Für die Verbesserung der Gehwege werden Straßenausbaubeiträge erhoben. Am 19.11.2019 wurden dafür Vorausleistungen in Höhe von rd. 70 % der voraussichtlichen Straßenausbaubeiträge erhoben. Die sachliche Beitragspflicht, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslöst, entsteht jedoch erst, wenn die gesamte Straße auf ganzer Länge und mit allen Teileinrichtungen hergestellt bzw. ausgebaut wird.

 

Nach § 1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 11.10.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 09.07.2020 kann hiervon abweichend der Aufwand für bestimmte Teile einer Straße (Aufwandsspaltung) oder für selbstständig nutzbare Abschnitte (Abschnittsbildung) ermittelt werden. Hierfür ist nach gängiger Rechtsprechung ein Ratsbeschluss erforderlich.

 

Daher wird vorgeschlagen, in dem nachstehend genannten Fall die Aufwandsspaltung zu beschließen, um die Endabrechnung durchzuführen.    

 

Anlage

Teileinrichtung

                Abschnitt

Burgdorf

 

 

Immenser Straße/

Immenser Landstraße                       

Gehweg

 

 

 

 

 

Der beitragsfähige Gesamtaufwand beläuft sich auf rd. 392.000 €. Die Einnahmen durch Straßenausbaubeiträge betragen ca. 196.000 €.

 

(Pollehn)