Betreff
CarSharing
Vorlage
BV 2023 0561
Aktenzeichen
70.051.000
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Alternative 1:

Die Stadt Burgdorf bietet kein CarSharing an.

 

Alternative 2:

Das im November 2023 zu ersetzende Dienstfahrzeug ist nach Dienstschluss und an den Wochenenden zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Direktvereinbarung mit dem CarSharing Anbieter abzuschließen.

 

 

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Historie

 

Gemeinsam mit den Städten Burgwedel, Gehrden, Springe und Neustadt am Rübenberge hat die Region Hannover in 2016 das CarSharing-Projekt ins Leben gerufen und im Jahr 2018 eine gemeinsame Ausschreibung gestartet. Die Verträge dieser ersten Ausschreibung sind am 30.04.2023 ausgelaufen. Die Region Hannover hat daraufhin die Neuausschreibung des Rahmenvertrages durchgeführt.

 

Die weiteren Regionskommunen wurden eingeladen, sich an der Neuausschreibung zu beteiligen, alternativ wurde die Möglichkeit eröffnet, dem Rahmenvertrag nachträglich beizutreten.

 

Die Stadt Burgdorf hat im Sommer 2022 ihr Interesse bekundet und mit Blick auf den seitens des Rates der Stadt Burgdorf gefassten Klimabeschluss -

 

„Die Stadt Burgdorf rüstet bei allen anstehenden Neubeschaffungen von Fahrzeugen (soweit am Markt vorhanden) auf E-Mobilität um. Sie sorgt für einen schnellen Ausbau der Elektrolademöglichkeiten.“

 

- um Informationen zum möglichen Einsatz von E-Fahrzeugen und den voraussichtlichen Kosten gebeten.

 

Entsprechende Informationen lagen zum Zeitpunkt der Auftragsvorbereitung nicht vor. Mit der Region Hannover wurde vereinbart, die Fragestellung nach Abschluss des Vergabeverfahrens mit dem Anbieter zu klären. Im Februar 2023 wurde der Rahmenvertrag mit dem Anbieter „Stadtmobil“ geschlossen. Die Klärung hat weitere Zeit in Anspruch genommen. Inzwischen liegt die Information vor, dass in der Regel benzinbetriebene Fahrzeuge per Car-Sharing angeboten werden. Als E-Fahrzeug steht in der Fahrzeugklasse B der Opel Corsa-e zur Verfügung.

 

 

CarSharing-Modell - Angebotsumfang

 

Das CarSharing-Modell muss sich im ländlichen Raum noch etablieren. Die Auslastung in den Umlandkommunen ist bislang gering.

 

Aus wirtschaftlichen Gründen – insbesondere seitens des Anbieters - fungieren die Kommunen daher als „Anker-Kunden“ und stellen in der Regel die Grundauslastung der Fahrzeuge sicher. Das bedeutet: Die Mietwagen sind tagsüber für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Dienstfahrzeuge reserviert, können aber nach Dienstschluss und an den Wochenenden von allen Kunden genutzt werden.

 

Zugleich verpflichten sich die Kommunen, den monatlich vereinbarten Mindestumsatz zu garantieren. Die Differenz zwischen Mindest- und tatsächlichem Fahrzeugumsatz trägt die Stadt Burgdorf.

 

Die Abrechnung erfolgt für externe Nutzer*innen stundengenau. Der Preis setzt sich hauptsächlich aus dem Fahrzeugtyp, der Buchungszeit und einer Kilometerpauschale zusammen; Benzin und Versicherung inklusive. Die Tarifordnung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

In den Umlandkommunen Burgwedel und Springe stehen jeweils zwei Fahrzeuge für die gemeinsame Nutzung nach den Dienstzeiten zur Verfügung und jeweils ein Fahrzeug uneingeschränkt (24/7).

 

 

 

Umsetzbarkeit in der Stadt Burgdorf

 

Den Mitarbeitenden der Stadt Burgdorf stehen zwei elektrisch betriebene Kleinwagen (Renault Zoe) sowie derzeit noch ein Bus Peugeot Boxer zur Verfügung, der im Zuge der Notwendigkeit der Flüchtlingsunterbringung für die Sozialen Dienste angeschafft wurde.

 

Der Leasingvertrag für den Peugeot Boxer läuft Ende November aus. Als Ersatz soll ein Hochdachkombi beschafft werden. Dieser soll insbesondere für Transporte, Fahrten mit mehreren Personen und für Fahrten mit Externen, bspw. durch das Jugendamt, genutzt werden.

 

Abweichend vom Ratsbeschluss wird empfohlen, ein benzinbetriebenes Fahrzeug zu beschaffen, um einen möglichst uneingeschränkten Dienstbetrieb zu ermöglichen. Die Reichweite elektrisch betriebener Hochdachkombis liegt nominell bei 245/260 Kilometern. Die Erfahrungen mit den sich bereits im Einsatz befindlichen E-Fahrzeugen zeigen, dass diese Reichweiten in der Praxis bspw. durch die Nutzung der Klimaanlage oder bei niedrigen Außentemperaturen nicht erreichbar sind. Realistisch ist von einer tatsächlichen Reichweite von knapp 200 Km auszugehen. Diese Reichweite ist gerade bei Fahrten des Jugendamtes unglücklich. Ein benzinbetriebenes Fahrzeug stellt eine sinnvolle Ergänzung zu den beiden elektrisch betriebenen Kleinwagen dar.

 

CarSharing kann beim Ersatz des Dienstfahrzeuges als alternatives Modell zum traditionellen Leasingmodell in Betracht gezogen werden.

 

Zugleich ist zu beraten, ob ähnlich der Städte Burgwedel und Springe ein Fahrzeug 24/7 zur Verfügung gestellt werden soll.

 

 

Wirtschaftlichkeit

 

Ersatz des Dienstfahrzeuges:

 

Zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit wurde ein Kostenvergleich zwischen den zu erwartenden monatlichen Kosten beim Leasing und beim Modell des CarSharings vorgenommen. Dem Vergleich wurde die tatsächliche Fahrleistung des Peugeot Boxers in den Monaten Januar bis Juli 2023 zu Grunde gelegt.

 

Da beim Modell des CarSharings ein monatlicher Garantiebetrag zu leisten ist, belaufen sich die voraussichtlich zu erwartenden mtl. Mehrkosten auf voraussichtlich rund 300 € (jährlich 3.600 €), sofern das Fahrzeug nicht durch Dritte genutzt wird. Jede Nutzung durch Dritte verringert diesen Eigenanteil.

 

Wird das Fahrzeug durch Dritte bspw. an rund 11 Tagen im Monat für durchschnittlich zwei Stunden und 30 km Strecke gebucht, reduzieren sich die genannten Mehrkosten von 300 € auf Null.

 

 

Kleinwagen 24/7

 

Mit Blick auf die Erfahrungen der Umlandkommunen wie auch der Einschätzung des Anbieters, ist ein kostendeckender Betrieb gegenwärtig noch nicht möglich. Die zu erwartende Auslastung des Fahrzeuges ist nicht ausreichend. Die Stadt Burgdorf trägt auf Grund der vertraglich garantierten Leistung des Mindestumsatzes das Risiko.

 

Die haushalterische Lage der Stadt Burgdorf ist angespannt. CarSharing muss sich in den ländlichen Bereichen noch etablieren.

 

Sofern CarSharing auch in Burgdorf angeboten werden soll, besteht die Empfehlung, zunächst das wiederzubeschaffende Dienstfahrzeug in das CarSharing-Modell einzubinden. Die Inanspruchnahme ist zu evaluieren, damit anhand dieser über eine bedarfsgerechte Angebotserweiterung entschieden werden kann.

(Pollehn)