Betreff
Metropolregion Hannover - Braunschweig - Göttingen
hier: Vertreter der Stadt Burgdorf in der Mitgliederversammlung
Bezugsvorlage: 01234/00/06
Vorlage
2007 0095
Aktenzeichen
10-020-043 Ro/En
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)    Der Verwaltungsausschuss hat von der Vorlage Kenntnis genommen.

 

Zu b)    Der Rat beschließt:

 

In die Mitgliederversammlung der Metropolregion Hannover-Braun­schweig-Göttingen wird/werden entsprechend Nr. 4 Ziff. 5 des vorläufigen Statuts über die Metropolregion

 

            1.             Herrn Bürgermeister Alfred Baxmann.

 

            oder

 

            2.             Herrn Dipl.-Oec. Andrė Scholz

 

                        sowie

           

                        Herrn Bürgermeister Alfred Baxmann gemäß § 111 Abs. 2 NGO

 

            entsandt.

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Ratsbeschluss vom 08.06.2006 ist die Stadt Burgdorf Mitglied der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen mit Wirkung zum 01.01.2007 geworden.

 

Entsprechend Nr. 4 Ziff. 5 des vorläufigen Statuts für die „Metropolregion“ haben Städte mit einer Einwohnerzahl bis zum 50.000 Einwohner in der Mitgliederversammlung jeweils zwei Stimmen. Für die Entsendung von Vertretern in die Mitgliederversammlung der Metropolregion wäre daher durch den Rat zu entscheiden, ob die Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte in der Mitgliederversammlung lediglich durch eine Person oder aber durch zwei Personen entsprechend dem Stimmenanteil wahrgenommen werden soll.

 

Zielsetzung und Aufgabe der Metropolregion ist die Entwicklung und Stärkung des Raumes auf wirtschaftlichem, wissenschaftlichem und kulturellem Gebiet. Darüber hinaus entwickelt und fördert die Metropolregion Projekte in den zuvor genannten Aufgabenfeldern. Sie strebt eine weitergehende Wissensvernetzung unter den Partnern (kommunale Gebietskörperschaften/Zusammenschlüsse, staatliche und private Einrichtungen der Wissenschaft und Kultur, Unternehmen der Wirtschaft von nationaler und internationaler Bedeutung) der Metropolregion an und betreibt eine einheitliche Marketingstrategie. Sie bemüht sich ferner um die Verbesserung der metropolitanen Infrastruktur.

 

Der Mitgliederversammlung und dem Vorstand, dem u. a. auch zwei Vertreter der kreisangehörigen Gemeinden angehören, ist ein Beirat zur Unterstützung der Vorstandsarbeit zur Seite gestellt, wobei die Beiratsmitglieder wiederum auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt werden.

 

Nach Auffassung der Verwaltung bietet es sich an, in die Mitgliederversammlung der Metropolregion den Hauptverwaltungsbeamten und/oder einen vom ihm benannten Vertreter der Verwaltung zu entsenden, zumal die Zielsetzung und Aufgabenstellung der Metropolregion nicht lediglich die Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte in der Mitgliederversammlung zum Inhalt hat, sondern vielmehr als „Arbeitsebene“ aufgefasst werden muss, wobei diese Tätigkeiten am ehesten durch die mit diesen Aufgaben betrauten Mitarbeiter/innen der Verwaltung wahrgenommen werden können, so dass sich die Entsendung des Hauptverwaltungsbeamten und/oder eines von ihm benannten Vertreters in die Mitgliederversammlung der Metropolregion empfiehlt.