Betreff
Abrechnung von straßenbaulichen Maßnahmen - Aufwandsspaltung (Teileinrichtung)
Vorlage
2011 0910
Aktenzeichen
643-00
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag zu 2. der Vorlage an.

 

 

2.      Der Rat beschließt, den Aufwand für die selbständig nutzbaren Teileinrichtungen (Beleuchtung) bei den in der Vorlage genannten Anlagen (Straßen) gesondert zu ermitteln.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

 

Seit Juni 2008 wurden in vielen Bereichen des Stadtgebietes Burgdorf die Beleuchtungseinrichtungen anhand des ‚Erneuerungskonzeptes Beleuchtung’ erneuert bzw. verbessert. Für die Erneuerung bzw. Verbesserung der Beleuchtung werden Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Die sachliche Beitragspflicht, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslöst, entsteht jedoch erst, wenn die gesamte Straße auf ganzer Länge und mit allen Teileinrichtungen hergestellt bzw. ausgebaut ist.

 

Nach § 1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 11.10.2007 kann hiervon abweichend der Aufwand für bestimmte Teile einer Straße (Aufwandsspaltung) oder für selbständig nutzbare Abschnitte (Abschnittsbildung) ermittelt werden. Hierfür ist nach ständiger Rechtsprechung ein Ratsbeschluss erforderlich.

 

Es wird vorgeschlagen, in den nachstehend genannten Fällen die Aufwandsspaltung zu beschließen, damit die Baumaßnahmen zeitnah abgerechnet werden können.

 

 

Anlage                                                             Teileinrichtung              Abschnitt

 

Beinhorn

Alte Schanze                                         Beleuchtung

 

 

Burgdorf

 

Die Alten Gärten                                     Beleuchtung     

Bereich Lehrter Straße bis zum Verbindungsweg

(siehe Anlage 1)

 

Wallgartenstraße                                    Beleuchtung

Bereich Hannoversche Neustadt bis Gartenstraße

 

Wallgartenstraße                                    Beleuchtung

Bereich Gartenstraße bis Heinrichstraße

 

 

Dachtmissen

 

Am Vorwerk                                           Beleuchtung

 

 

Ehlershausen

 

Eichelhäherweg                                      Beleuchtung

 

Elsternstieg                                           Beleuchtung

 

Grimbartschlucht                                    Beleuchtung

 

Hamsterbau                                           Beleuchtung

 

Luchsweg                                              Beleuchtung

 

Marderstraße                                         Beleuchtung

 

Posener Straße                                      Beleuchtung

 

Rehsprung                                             Beleuchtung

 

Rominter Weg                                        Beleuchtung

 

Wildwechsel                                           Beleuchtung

 

 

Hülptingsen (siehe Anlage 2)

 

Tuchmacherweg nördlicher Teil                  Beleuchtung

 

Tuchmacherweg östlicher Teil                   Beleuchtung

 

Tuchmacherweg südlicher Teil                   Beleuchtung

 

Wollenweberstraße                                  Beleuchtung

(ohne Stichwege)

 

 

Otze

 

Burgdorfer Straße                                   Beleuchtung

 

 

Ramlingen

 

Grüne Allee                                            Beleuchtung

 

Imhof                                                   Beleuchtung

 

 

Zur eindeutigen Benennung der Anlagen sind teilweise Lagepläne beigefügt (Anlage 1 und 2).

 

Die Vorlage bezieht sich auf die in den Monaten September/Oktober 2009 (teilweise) ausgetauschten Pilzleuchten und Puderdosen bzw. auf die im Dezember 2009/Januar 2010 ausgetauschten Kofferleuchten. Die Gesamtkosten der Maßnahmen für diese Monate betragen ca. 120.000 €. Die Einnahmen über Straßenausbaubeiträge belaufen sich auf insgesamt ca. 73.000 €.

 

Es fallen zu Lasten der Stadt Burgdorf für die Erneuerungs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen keine zusätzlichen Ausgaben an. Die Maßnahmen gemäß Erneuerungskonzept werden über die laufende Bereitstellungspauschale, die monatlich an die BS|Energy gezahlt wird, gedeckt.

 

Für die Beleuchtungseinrichtungen der weiteren Straßen, die gemäß Erneuerungskonzept erneuert/verbessert wurden, wird je nach Arbeitsfortschritt der Aufwandsspaltungsbeschluss gesondert eingeholt.

 

 

 

(Siehe Vorlagen Nr. 2008 0360, 2008 0433, 2009 0496, 2009 0564, 2009 0642, 2010 0698, 2010 0740 bzw. 0740/1, 2010 0775, 2010 0835 und 2011 0869)