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Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag zu 2. der Vorlage an.
2. Der Rat beschließt, den Aufwand für die selbständig nutzbaren Teileinrichtungen (Beleuchtung) bei den in der Vorlage genannten Anlagen (Straßen) gesondert zu ermitteln.
Sachverhalt und Begründung:
Seit Juni 2008 wurden in vielen Bereichen des Stadtgebietes Burgdorf die Beleuchtungseinrichtungen anhand des ‚Erneuerungskonzeptes Beleuchtung’ erneuert bzw. verbessert. Für die Erneuerung bzw. Verbesserung der Beleuchtung werden Straßenausbaubeiträge erhoben.
Die sachliche Beitragspflicht, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslöst, entsteht jedoch erst, wenn die gesamte Straße auf ganzer Länge und mit allen Teileinrichtungen hergestellt bzw. ausgebaut ist.
Nach § 1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 11.10.2007 kann hiervon abweichend der Aufwand für bestimmte Teile einer Straße (Aufwandsspaltung) oder für selbständig nutzbare Abschnitte (Abschnittsbildung) ermittelt werden. Hierfür ist nach ständiger Rechtsprechung ein Ratsbeschluss erforderlich.
Es wird vorgeschlagen, in den nachstehend genannten Fällen die Aufwandsspaltung zu beschließen, damit die Baumaßnahmen zeitnah abgerechnet werden können.
Anlage Teileinrichtung Abschnitt
Beinhorn
Alte Schanze Beleuchtung
Burgdorf
Die Alten Gärten Beleuchtung
Bereich Lehrter Straße bis zum Verbindungsweg
(siehe Anlage 1)
Wallgartenstraße Beleuchtung
Bereich Hannoversche Neustadt bis Gartenstraße
Wallgartenstraße Beleuchtung
Bereich Gartenstraße bis Heinrichstraße
Dachtmissen
Am Vorwerk Beleuchtung
Ehlershausen
Eichelhäherweg Beleuchtung
Elsternstieg Beleuchtung
Grimbartschlucht Beleuchtung
Hamsterbau Beleuchtung
Luchsweg Beleuchtung
Marderstraße Beleuchtung
Posener Straße Beleuchtung
Rehsprung Beleuchtung
Rominter Weg Beleuchtung
Wildwechsel Beleuchtung
Hülptingsen (siehe Anlage 2)
Tuchmacherweg nördlicher Teil Beleuchtung
Tuchmacherweg östlicher Teil Beleuchtung
Tuchmacherweg südlicher Teil Beleuchtung
Wollenweberstraße Beleuchtung
(ohne Stichwege)
Otze
Burgdorfer Straße Beleuchtung
Ramlingen
Grüne Allee Beleuchtung
Imhof Beleuchtung
Zur eindeutigen Benennung der Anlagen sind teilweise Lagepläne beigefügt (Anlage 1 und 2).
Die Vorlage bezieht sich auf die in den Monaten September/Oktober 2009 (teilweise) ausgetauschten Pilzleuchten und Puderdosen bzw. auf die im Dezember 2009/Januar 2010 ausgetauschten Kofferleuchten. Die Gesamtkosten der Maßnahmen für diese Monate betragen ca. 120.000 €. Die Einnahmen über Straßenausbaubeiträge belaufen sich auf insgesamt ca. 73.000 €.
Es fallen zu Lasten der Stadt Burgdorf für die Erneuerungs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen keine zusätzlichen Ausgaben an. Die Maßnahmen gemäß Erneuerungskonzept werden über die laufende Bereitstellungspauschale, die monatlich an die BS|Energy gezahlt wird, gedeckt.
Für die Beleuchtungseinrichtungen der weiteren Straßen, die gemäß Erneuerungskonzept erneuert/verbessert wurden, wird je nach Arbeitsfortschritt der Aufwandsspaltungsbeschluss gesondert eingeholt.
(Siehe Vorlagen Nr. 2008 0360, 2008 0433, 2009 0496, 2009 0564, 2009 0642, 2010 0698, 2010 0740 bzw. 0740/1, 2010 0775, 2010 0835 und 2011 0869)