Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Trappmann erläuterte eingangs, dass die Aufgaben des Fachbereiches 3.1 nahezu komplett zu den sogenannten Pflichtaufgaben gehörten. Lediglich im erweiterten Bereich der Stadtplanung würde „freiwillig“ gehandelt werden. Während Bebauungs- und Flächennutzungspläne gemäß § 1 Absatz 5 des Baugesetzbuches von den Gemeinden aufzustellen seien, sobald und soweit es erforderlich sei, gäbe es keine gesetzliche Verpflichtung zur Erarbeitung informeller Konzepte. Er nannte in diesem Zusammenhang das ISEK oder das Einzelhandelskonzept. Diese Planungen, die keine Bauleitplanung im engeren Sinne seien, würden jedoch jeweils im Einzelfall von der Politik beschlossen werden, so dass ein generelles Einsparpotential hier nicht gegeben sei.

 

Frau Behncke ergänzte, dass neben informellen Planungen und städtebaulichen Konzeptüberlegungen – wie z.B. in den Bereichen Raiffeisengelände oder Rubensplatz – oder aber auch  die Unterstützung der Ortschaften bei der Planung der Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ als originäre Aufgabe der Stadtverwaltung gesehen werde.

 

Herr Hinz stimmte Herrn Trappmann und Frau Behncke zu und stellte klar, dass die hier betroffenen Maßnahmen nicht regelmäßig anstünden und jeweils von Fall zu Fall von der Politik beschlossen würden.

 

Herr Fleischmann merkte an, dass man seiner Ansicht nach nicht nur über die einzelnen Posten auf der Liste sprechen sollte, sondern auch warum es überhaupt erst soweit kommen musste, dass die Stadt Burgdorf sich gezwungen sehe sämtliche freiwilligen Leistungen und Subventionen auf den Prüfstand zu stellen. Die liege seiner Meinung nach nicht nur am gesamtwirtschaftlichen oder bundespolitischen Umfeld, sondern sei zu großen Teilen auch „hausgemacht“.

 

Herr Schulz merkte an, dass die vor einigen Jahren beschlossene Ausweitung der Straßenbeleuchtung zwar freiwillig sei, jedoch seiner Meinung nach nicht entbehrlich. Weiterhin müsse über die Bäder der Stadt geredet werden. Der Zuschussbedarf beliefe sich hier auf ca. 1,15 Millionen €. Angesichts der jüngsten Investitionen in das Hallenfreibad in Burgdorf könne man jedoch nicht über eine „Abstoßung“ des Bades reden. Anders sehe dies beim Waldbad in Ramlingen aus. Würden hier künftig größere Investitionen anstehen, so sollte über einen Betreiberwechsel nachgedacht werden. Er führte in diesem Zusammenhang das Genossenschaftsmodell aus Hänigsen an.

 

Frau Weilert-Penk stellte anschließend fest, dass der Ausschuss die Vorlage 2010 0764 zur Kenntnis genommen habe.