Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Ortsrat spricht sich für den unter Punkt 3. formulierten Beschlussvorschlag mit folgenden Änderungswünschen aus:

 

- Die Dachneigung solle zwischen 25° und 45° im Bereich WA3 und in allen anderen zwischen 35° und 45° liegen.

 

- An Dachfarben sollen nur Rot- und Brauntöne zugelassen werden.

 

- Die Vogelkirsche soll aus der Pflanzliste entfernt werden.

 

- Es sollen keine Einfriedungen aus Metall erstellt werden.

 

- Weiter sind die Vorschläge zum Bereich WA4 zu berücksichtigen.


Herr Brinkmann stellte den Bebauungsplanentwurf vor. Er ging auf die geplanten Besonderheiten des neuen Baugebietes wie dessen Hofstrukturen und Dorfwiesencharakter ein. Eine wesentliche Änderung zum vorangegangenen Entwurf sei die Festsetzung eines neuen allgemeinen Wohngebietes WA 4 im nördlichen Geltungsbereich. Weiter seien die Festsetzungen zum Immissionsschutz unter Bezug auf die naheliegende Bahnlinie geändert worden. Bauwillige hätten nachgefragt, wie die Dächer der Gebäude gestaltet werden müssten und welche Spielräume es gebe. Hier werde empfohlen nur Satteldächer und keine Flachdächer zuzulassen. Im unmittelbar an die Landschaft grenzenden Bereich sollte dabei der Spielraum der Dachneigung etwa straffer reglementiert werden als in den innenliegenden Bereichen. Dachfarben sollten im Außenbereich zwischen Rot- und Brauntönen variieren. Im Innenbereich sollten auch Grau- und Orangetöne sowie Metalldächer zugelassen werden. Zur Einfriedung sagte Herr Brinkmann, dass zur Landschaft hin Hecken und ausnahmsweise Staketenzäune zulässig sein sollten, mit einer maximalen Höhe von 1,50 m, entlang öffentlicher Verkehrsflächen auch Mauern, Holz- und Metallzäune bis zu einer Höhe von 1,00 m bei sichtundurchlässiger Ausführung. Die zulässige Höhe der Einfriedung betrage ansonsten 1,50 m.

 

Ortsbürgermeister Hunze dankte Herrn Brinkmann für seine Ausführungen. Grundsätzlich sei er mit den Änderungen einverstanden. Seiner Ansicht nach sollten jedoch die Metallzäune ganz gestrichen werden. Ebenso sollten die Dachfarben überall nur zwischen Rot und Braun variieren. Auch Metalldächer sollten nicht zugelassen werden, um den dörflichen Charakter zu wahren. Zu den Dachneigungen im Außenbereich führte er aus, dass dort nur Satteldächer mit einer Neigung von 35° - 45° zugelassen werden sollten. Die Bebauungsfläche WA 4 könnte noch erweitert werden.

 

Herr Dr. Zielonka erklärte, dass er eine Heckenanpflanzung als Abgrenzung für eine gute Lösung halte. Ebenso sei es positiv, dass auch das neue Wohngebiet WA 4 in einer Flucht mit den anderen ende. Dies sollte nicht verändert werden. Die Dachfarben sollten wie von Herrn Hunze vorgeschlagen beschränkt werden. Neubauten müssten zum Ort passen, dennoch sollten die Bauwilligen nicht zu sehr eingeschränkt werden. Die angesetzte Höhe der Einfriedungen sei annehmbar. Eine 25° Neigung der Dächer im Innenbereich halte er ebenso für noch vertretbar. Insgesamt sei die Planung sehr gut ausgearbeitet worden.

 

Herr Trappmann erklärte, dass für das Gebiet WA 4 nur ein einzelnes Baufeld geplant sei, um das städtebauliche Motiv der „Höfe“ fortzuführen. Die Realisierung mehrer Gebäude würde diesem städtebaulichen Konzept entgegenstehen. Zudem wies Herr Trappmann darauf hin, dass eine Wohnnutzung im Bereich des WA 4 nur möglich sei, wenn die Immissionen des südlich angrenzenden Hofes dies zuließen. Der Bebauungsplan sehe hierfür eine sogenannte „bedingte Festsetzung“ vor. Den Vorschlag des Ortsrates zur Änderung der zulässigen Dachfarben werde die Verwaltung bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigen. Um den Bauwilligen mehr Möglichkeiten zu lassen, sei es jedoch vertretbar, die Regelungen in den innenliegenden Bereichen etwas moderater zu gestalten als im unmittelbar an die Landschaft grenzenden Bereich.

 

Ortsbürgermeister Hunze erkundigte sich, weshalb nur 15 % des Grundstückes ,Am Hessenweg’ bebaut werden dürften. Sollte die Hofstelle dort weiter genutzt werden, sehe er es als unwahrscheinlich an, dass dort Wohnbau möglich sei. Eventuell könnten hier Stallungen für Pferde o. ä. entstehen.

 

Herr Brinkmann antwortete, dass die genannte Fläche 2000 qm groß sei und davon 300 qm bebaut werden dürfen. Dies entspreche der Größe eines normalen Einfamilienhauses, 15 % seien daher absolut ausreichend. Das Gebiet biete Platz für eine Wohnfläche von ca. 200 qm - 250 qm Größe. Sollte dort ein zweiter Bauplatz gewünscht sein, müsse das gesamte Gebiet überplant werden. Es wären dann mehr Ausgleichsflächen nötig, für die kein Platz mehr sei. Die jetzige Planung sei ein sehr guter Kompromiss und schaffe dem Eigentümer viele Möglichkeiten. Bedingung sei allerdings, dass die Immissionen eine Bebauung erlaubten.

 

Herr Scholze sprach sich dafür aus, besser zwei kleine als einen großen Bauplatz zu schaffen.

 

Herr Brinkmann gab zu verstehen, dass dies möglich sei, allerdings nur nebeneinander und nicht hintereinander. Weiter wies er auf die zusätzlichen Ausgleichsflächen hin.

 

Herr Scholze antwortete, dass diese Ausgleichsflächen auch an anderer Stelle als dem neuen Baugebiet geschaffen werden könnten. Er bat darum, seine Anregungen zu überdenken. Ebenso sprach er sich dafür aus, als Dachfarben nur Rot- und Brauntöne zu genehmigen. Als maximale Zaunhöhe schlugen Herr Dralle und Herr Scholze 1,25 m vor, wobei 1,00 m sichtundurchlässig sein könnte.

 

Bürgermeister Baxmann wies darauf hin, dass zu viele Regelungen zu Schwierigkeiten bei den Verkaufsverhandlungen führen könnten.

 

Herr Scholz führte weiter aus, dass die Bauherren ohnehin schon sehr viele Regelungen zu beachten hätten. Sollte alles bis ins Kleinste geregelt sein, verschrecke dies Interessenten. Im Endeffekt würden solche Vorschriften vermutlich von den Bauherren ohnehin überschritten und die Stadt müsse dafür Sorge tragen, dass sie eingehalten werden. Insbesondere im Innenbereich sollten Freiheiten gewährt werden.

 

Ortsbürgermeister Hunze fasste die Wünsche des Ortsrates zusammen:

Im unmittelbar an die Landschaft grenzenden Bereich sollte die Dachneigung zwischen 35° und 45°, in den innenliegenden Bereichen zwischen 25° und 45° liegen. Die Dachfärbungen sollen im Rot-Braunbereich liegen. Die Zaunhöhen werden wie vorgeschlagen übernommen. Die Vogelkirsche wird aus der Pflanzliste gestrichen. Anschließend bat er den Ortsrat um Abstimmung.