Betreff
Bebauungsplan Nr. 5-12 "Nördlich Worthstraße" (Otze) - Entwurf - Bezugsvorlage 2007 0237
Vorlage
2008 0294
Aktenzeichen
6126 - 0512
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Ortsrat spricht sich für den unter Punkt 3. formulierten Beschlussvorschlag aus.

2.   Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unten formulierten Beschluss zu fassen.

3.   Der Verwaltungsausschuss

-          stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ zu und

-          beauftragt den Bürgermeister, mit dem Entwurf die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchführen zu lassen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Anhand der Bezugsvorlage 2007 0237 ist über den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Wortstraße“ in Otze beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hatte mit Beschluss vom 09.10.2007 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

Dementsprechend erfolgte die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 30.10.2007 bis 13.11.2007 und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 25.10.2007. Die Ergebnisse dieser frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind in der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ im Teil 3 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

Aufgrund von Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren und der Überarbeitung der schalltechnischen Untersuchung ist die Planung überarbeitet und ergänzt worden.

Bei der weiteren Bearbeitung des Planentwurfs wurden in der Planzeichnung folgende Änderungen gegen­über dem Vorentwurf vorgenommen:

-          Erweiterung des Geltungsbereichs im Nordosten

-          Festsetzung eines neuen allgemeinen Wohngebiets WA 4 und einer privaten Grünfläche

Die textlichen Festsetzungen wurden ebenfalls in einigen Punkten ergänzt bzw. überarbeitet (bedingende Festsetzung zum neuen WA 4, Festsetzungen zum Immissionsschutz).

Die Begründung wurde dementsprechend um neue Sachverhalte ergänzt (Einbindung der ergänzten Planung in das städtebauliche Gesamtkonzept, ausführliche Begründung der o.g. geänderten Planinhalte).

Alle Ergänzungen in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung sind grau hinterlegt.

Mit dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ in Otze können nun die Verfah­rensschritte öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Hierüber ist zu entscheiden.

 

Anlagen:

-          Bebauungsplan Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“, Entwurf (Stand 04.02.2008)

-          Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“, Entwurf (Stand 04.02.2008)