Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
1. Der Ortsrat spricht sich für den unter Punkt 3. formulierten Beschlussvorschlag aus.
2. Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unten formulierten Beschluss zu fassen.
3. Der Verwaltungsausschuss
- stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ zu und
- beauftragt den Bürgermeister, mit dem Entwurf die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchführen zu lassen.
Sachverhalt und Begründung:
Anhand
der Bezugsvorlage 2007 0237 ist über den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 5-12
„Nördlich Wortstraße“ in Otze beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hatte
mit Beschluss vom 09.10.2007 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
Dementsprechend
erfolgte die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
durch Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 30.10.2007 bis 13.11.2007 und
die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom
25.10.2007. Die Ergebnisse dieser frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
sind in der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich
Worthstraße“ im Teil 3 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen
worden.
Aufgrund
von Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren und der Überarbeitung
der schalltechnischen Untersuchung ist die Planung überarbeitet und ergänzt
worden.
Bei
der weiteren Bearbeitung des Planentwurfs wurden in der Planzeichnung folgende
Änderungen gegenüber dem Vorentwurf vorgenommen:
-
Erweiterung des Geltungsbereichs im Nordosten
-
Festsetzung eines neuen allgemeinen Wohngebiets
WA 4 und einer privaten Grünfläche
Die
textlichen Festsetzungen wurden ebenfalls in einigen Punkten ergänzt bzw.
überarbeitet (bedingende Festsetzung zum neuen WA 4, Festsetzungen zum Immissionsschutz).
Die
Begründung wurde dementsprechend um neue Sachverhalte ergänzt (Einbindung der
ergänzten Planung in das städtebauliche Gesamtkonzept, ausführliche Begründung
der o.g. geänderten Planinhalte).
Alle
Ergänzungen in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung sind grau hinterlegt.
Mit
dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ in Otze können
nun die Verfahrensschritte öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2
BauGB) und Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt
werden. Hierüber ist zu entscheiden.
Anlagen:
- Bebauungsplan Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“, Entwurf (Stand 04.02.2008)
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“, Entwurf (Stand 04.02.2008)