Sitzung: 06.02.2023 Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport
Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet
Vorlage: M 2023 0395
Die Tagesordnungspunkte 3.1 und 3.2 wurden gemeinsam behandelt.
Herr Köneke zeigte sich irritiert bzw. alarmiert, dass im vorgelegten
Bericht zu den Hochbauprojekten für das 4. Quartal 2022 bei mehreren Schulen
die Kategorie "Risiken / Chancen" mit einem roten Balken
gekennzeichnet worden seien, was mit den Fertigstellungsterminen der
stationären Lüftungsanlagen zusammenhänge. Er wies darauf hin, dass es hier zu
Problemen mit der Förderung kommen werde, wenn die Arbeiten nicht bis Mitte
2023 abgeschlossen sein sollten. Seines Wissens nach seien die Arbeiten an der
Astrid-Lindgren-Grundschule und an der Waldschule Ehlershausen bereits recht
weit fortgeschritten, an anderen Grundschulen sowie in Kindertagesstätten läge
man zeitlich zurück. Er bat die Verwaltung, die fortgeschrittenen Projekte
baldmöglichst abzuschließen und für die anderen eine Fristverlängerung zu
beantragen. Was aus der Förderung herausfalle, müsse dann über einen
Nachtragshaushalt bezahlt werden. Herr
Gawlik teilte mit, dass eine Beantragung der Fristverlängerung bereits
erfolgt sei. Herr Kugel erklärte,
dass die zeitlichen Verzögerungen bei der Ausstattung mit den stationären
Lüftungsanlagen in erster Linie von Faktoren abhängig seien, die seitens der
Stadt nicht zu beeinflussen seien, bspw. Probleme mit Lieferfristen.
Selbstverständlich sei die Verwaltung bemüht, die von der Politik beschlossenen
Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen, um keine Fördermittel zu verlieren. Herr Köneke bekräftigte seine Sorge,
dass nicht alle Fördermittel abgerufen werden könnten.
Herr Hinz erkundigte sich, ob die stationären Lüftungsanlagen in der
Astrid-Lindgren-Grundschule über Abluftleitungen nach außen verfügen würden. Herr Blumenstein bejahte dies. Jeder
Raum erhalte eine für sich arbeitende Lüftungsanlage (keine zentrale Lösung) –
zumeist Standgeräte. Seines Wissens sei die Submission kürzlich erfolgt, sodass
die Beschaffung nun erfolgen könne. Herr
Hinz erkundigte sich, was nach vollständiger Ausstattung mit stationären
Anlagen mit den angeschafften mobilen Lüftungsanlagen geschehe. Herr Blumenstein erklärte, dass diese
zukünftig in Bereichen eingesetzt würden, die bislang nicht mit Lüftungsanlagen
ausgestattet seien, bspw. das Sekretariat.
Herr Köneke wies darauf hin, dass für die Schulen in Trägerschaft der
Stadt Burgdorf über den DigitalPakt insgesamt über eine Mio. Euro zur Verfügung
gestellt, bislang allerdings lediglich ca. 300.000 Euro davon abgerufen /
beantragt worden seien. Eine Fördersumme von insgesamt ca. 650.000 Euro halte
er für realistisch. Er hege die Befürchtung, dass hier der größere Teil der
Fördergelder nicht in Anspruch genommen werde. Er schlage daher vor, auch die
bislang aus dem Digitalpakt ausgeklammerten Schulen über Mittel des
DigitalPaktes auszustatten. Sollte sich später erweisen, dass diese Schulen
aufgrund einer zu kurzen Bestandsdauer tatsächlich nicht förderfähig seien,
könne man die zu Unrecht in Anspruch genommene Fördersumme immer noch
zurückzahlen. Herr Gawlik und Herr Hinz unterstützten diesen
Vorschlag. Herr Blumenstein
erklärte, dass dieses Vorgehen grundsätzlich möglich sei, da die Fördersumme
auf Projekte und nicht auf einzelne Schulen bezogen sei.