Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

 

 


Die Tagesordnungspunkte 3.1 und 3.2 wurden gemeinsam behandelt.

 

Herr Köneke zeigte sich irritiert bzw. alarmiert, dass im vorgelegten Bericht zu den Hochbauprojekten für das 4. Quartal 2022 bei mehreren Schulen die Kategorie "Risiken / Chancen" mit einem roten Balken gekennzeichnet worden seien, was mit den Fertigstellungsterminen der stationären Lüftungsanlagen zusammenhänge. Er wies darauf hin, dass es hier zu Problemen mit der Förderung kommen werde, wenn die Arbeiten nicht bis Mitte 2023 abgeschlossen sein sollten. Seines Wissens nach seien die Arbeiten an der Astrid-Lindgren-Grundschule und an der Waldschule Ehlershausen bereits recht weit fortgeschritten, an anderen Grundschulen sowie in Kindertagesstätten läge man zeitlich zurück. Er bat die Verwaltung, die fortgeschrittenen Projekte baldmöglichst abzuschließen und für die anderen eine Fristverlängerung zu beantragen. Was aus der Förderung herausfalle, müsse dann über einen Nachtragshaushalt bezahlt werden. Herr Gawlik teilte mit, dass eine Beantragung der Fristverlängerung bereits erfolgt sei. Herr Kugel erklärte, dass die zeitlichen Verzögerungen bei der Ausstattung mit den stationären Lüftungsanlagen in erster Linie von Faktoren abhängig seien, die seitens der Stadt nicht zu beeinflussen seien, bspw. Probleme mit Lieferfristen. Selbstverständlich sei die Verwaltung bemüht, die von der Politik beschlossenen Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen, um keine Fördermittel zu verlieren. Herr Köneke bekräftigte seine Sorge, dass nicht alle Fördermittel abgerufen werden könnten.

 

Herr Hinz erkundigte sich, ob die stationären Lüftungsanlagen in der Astrid-Lindgren-Grundschule über Abluftleitungen nach außen verfügen würden. Herr Blumenstein bejahte dies. Jeder Raum erhalte eine für sich arbeitende Lüftungsanlage (keine zentrale Lösung) – zumeist Standgeräte. Seines Wissens sei die Submission kürzlich erfolgt, sodass die Beschaffung nun erfolgen könne. Herr Hinz erkundigte sich, was nach vollständiger Ausstattung mit stationären Anlagen mit den angeschafften mobilen Lüftungsanlagen geschehe. Herr Blumenstein erklärte, dass diese zukünftig in Bereichen eingesetzt würden, die bislang nicht mit Lüftungsanlagen ausgestattet seien, bspw. das Sekretariat.

 

Herr Köneke wies darauf hin, dass für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf über den DigitalPakt insgesamt über eine Mio. Euro zur Verfügung gestellt, bislang allerdings lediglich ca. 300.000 Euro davon abgerufen / beantragt worden seien. Eine Fördersumme von insgesamt ca. 650.000 Euro halte er für realistisch. Er hege die Befürchtung, dass hier der größere Teil der Fördergelder nicht in Anspruch genommen werde. Er schlage daher vor, auch die bislang aus dem Digitalpakt ausgeklammerten Schulen über Mittel des DigitalPaktes auszustatten. Sollte sich später erweisen, dass diese Schulen aufgrund einer zu kurzen Bestandsdauer tatsächlich nicht förderfähig seien, könne man die zu Unrecht in Anspruch genommene Fördersumme immer noch zurückzahlen. Herr Gawlik und Herr Hinz unterstützten diesen Vorschlag. Herr Blumenstein erklärte, dass dieses Vorgehen grundsätzlich möglich sei, da die Fördersumme auf Projekte und nicht auf einzelne Schulen bezogen sei.