Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG wird das dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte

 

Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2022

 

in der Form, wie es sich unter Berücksichtigung der Beschlussfassung des Rates zur Nachtragshaushaltssatzung 2022 ergibt, beschlossen.

 

Der Rat nimmt den Haushaltssicherungsbericht 2020 sowie die Liste der freiwilligen Leistungen zur Kenntnis.       


Zur Nachfrage von Herrn Wendt bezüglich der Erhöhung der Gewerbesteuer in Tabelle 2 auf Seite 15 erklärte Frau Vierke, dass die Erhöhung auf 470 v.H. nicht im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes erfolgte.

 

Herr Nijenhof erkundigte sich, ob der Verwaltung bekannt sei, dass die Regionsversammlung beschlossen habe, kein Haushaltssicherungskonzept zu ihrem Haushalt vorzulegen.

 

Frau Vierke erläuterte hierzu, dass es möglich sei, auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu verzichten, wenn die Notlage durch die Corona-Pandemie entstanden sei. Dieses treffe für Burgdorf allerdings nicht zu, da seit Jahren die Verpflichtung zur Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten aufgrund defizitärer Haushalte bestehe.

 

Herr Nijenhof bat darum, diesbezüglich Gespräche mit der Region aufzunehmen. Herr Pollehn wies darauf hin, dass am 11.07.2022 ein Gespräch des Regionspräsidenten mit den Hauptverwaltungsbeamten stattfinde. Hierbei könne das Thema angesprochen werden.

 

Anschließend fasste der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten einstimmig folgenden