Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.    Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5-14 „Kapellenweg“ wird ausgeweitet (Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB). Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurechten für Wohnhäuser (Einfamilienhäuser als Einzel- und ggf. Doppelhäuser) sowie die Herstellung von Erweiterungsmöglichkeiten für einen im Plangebiet befindlichen forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb.

 

2.    Dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 5-14 „Kapellenweg“ in der Fassung vom April 2022 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

 


Frau Dr.-Ing. Strohmeier von der Stadtplanungsgesellschaft Infraplan stellt den Bebauungsplan Nr. 30 „Kapellenweg“ vor. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage 2 zugefügt. Sie macht deutlich, dass es sich um einen Vorentwurf handele. Der endgültige Entwurf werde unter Bürger- und Ortsratsbeteiligung erstellt. Der städtebauliche Entwurf für die Errichtung von 8 freistehenden Einfamilienhäusern mit einer Zuwegung sehe ebenfalls eine Grünfläche angrenzend an den Kapellenweg vor. Vorherrschend sollen rote Dächer sein, eine Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen seien ebenfalls zulässig. Der vorgesehene Abfallsammelplatz werde mit einer Hecke eingefriedet.

 

Herr Raguse fragt nach den zulässigen Materialien der Einfriedungen.

 

Frau Dr.-Ing. Strohmeier antwortet, im jetzigen Vorentwurf seien Staketenzäune, Schmiedeeisen und Laubhecken bestimmt. Die Ergänzung der Laubhecken mit einem dahinterliegenden Drahtgeflecht sei ebenfalls möglich.

 

Herr Buchholz erkundigt sich nach den Außenfassaden.

 

Nach Frau Dr.-Ing. Strohmeier gebe es bislang keine Einschränkungen. Von Mauerwerk über Putz bis Holz sei alles möglich.

 

Herr Raguse fragt, ob Putzbauten ausgeschlossen werden könnten.

 

Frau Dr.-Ing. Strohmeier bejaht dies.

 

Ortsbürgermeister Meyer geht davon aus, dass Gestaltungsvorschriften zum Zwecke eines einheitlichen Erscheinungsbildes kaum zu Einschränkungen bei den Veräußerungen führen würden.

 

Frau Dr.-Ing. Strohmeier berichtet, dass eine Ortsfahrt kein einheitliches Erscheinungsbild in Otze gezeigt habe, weshalb auch im Vorentwurf auf viele Einschränkungen verzichtet wurde. Dies könne jedoch im Laufe der Beratungen noch angepasst werden.

 

Ehrenortsratsherr Dralle erkundigt sich nach den Parkmöglichkeiten. Zum einen für die Anwohner selbst und zum anderen für diejenigen, die zurzeit ihre Fahrzeuge dort abstellten. Weiter möchte er wissen, ob das Baugebiet in die Planung der Kinderbetreuung einbezogen wurde.

 

Frau Dr.-Ing. Strohmeier verweist auf eine Carportregelung in dem Bebauungsplan. Entlang des Kapellenweges gebe es weitere Parkflächen, die durch die Bebauung nicht wegfallen. Das Thema der Kinderbetreuung werde von der Stadtverwaltung aufgegriffen.

 

Ortsbürgermeister Meyer bittet um Abstimmung der Vorlage.

 

Der Ortsrat fasst mehrheitlich mit 4 Ja-Stimmen und einer Enthaltung folgenden