Der Rat fasste einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

2. Alternative: 

Die Neufassung des Gebührentarifs der Friedhofsgebührensatzung wird beschlossen. Für die Gebühr für die Grabnutzungsgebühren wird ein Kostendeckungsgrad von 80 % festgelegt. Die Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle (Kapellennutzung, Verabschiedungsraum und Kühlraum) werden mit einem Kostendeckungsgrad von 50% erhoben.

 


Herr G. Hinz teilte mit, dass erstmals ein externes Unternehmen mit der Gebührenkalkulation beauftragt worden sei. Er machte deutlich, dass alles dafür getan werden müsse, um die städtischen Friedhöfe zu erhalten. Dies würde mit der vorliegenden Friedhofsgebührensatzung gewährleistet. Die SPD-Fraktion werde der Beschlussvorlage zustimmen.

 

Herr Gawlik erklärte, dass auch die FDP-Fraktion der Beschlussvorlage zustimmen werde und verwies ebenfalls auf die Wichtigkeit der Erhaltung der Friedhöfe in den Ortsteilen.

 

Herr Köneke wies darauf hin, dass neben der Erhaltung der Friedhöfe eine Entlastung der Bürger*innen bei den Bestattungskosten gewährleistet werden müsse. Die CDU-Fraktion werde der Beschlussvorlage zustimmen.

 

Herr Nijenhof lobte die Ratsmitglieder und Mitglieder des Ausschusses für Haushalt, Finanzen u. Verwaltungsangelegenheiten für die sachbezogene Diskussion zur Friedhofsgebührensatzung. Grundsätzlich gelte es, die städtischen Friedhöfe gegenüber der Konkurrenz marktfähig zu halten. Die Ratsgruppe WGS/Freie Burgdorfer werde der Beschlussvorlage zustimmen.